Wahl- und Platzvergabeverfahren

 

 

  • Wahlverfahren Bachelor Lehramt Sport

    Das Wahlverfahren für alle Lehrveranstaltungen im Bachelor Lehramt Sport wird über kohortenspezifische Learnweb-Kurse organisiert. Die Fristen für das Wahlverfahren finden Sie unter  https://sport.uni-muenster.de/wahlverfahren. Aktuelle Hinweise und Ankündigungen zum Wahlverfahren finden Sie in MS-Teams in den kohortenspezifischen Teams im Kanal "Wahlverfahren". 

    Bitte beachten Sie, dass Bachelor Studierende kein Anrecht auf Masterveranstaltungen haben und diese auch nicht besuchen dürfen. Die Seminarplätze in Masterveranstaltungen dürfen ausschließlich von Masterstudierenden belegt werden.

  • Platzvergabeverfahren Master Lehramt Sport

    Das Platzvergabeverfahren für alle Lehrveranstaltungen im Master wird in SLCM über die App "Platzanfrage" organisiert. Die Fristen und eine Anleitung finden Sie unter https://sport.uni-muenster.de/platzvergabeverfahren. Aktuelle Hinweise und Ankündigungen zum Platzvergaverfahren finden Sie in MS-Teams im Team "Master Sport IfS" im Kanal "Platzvergabeverfahren". 

    Bitte informieren Sie sich beim Übergang in den Master in der zentralen Informationsveranstaltung zum Übergang und den dortigen Wahlverfahren, die zum Ende eines jeden Semesters angeboten wird. Die Termine für die Informationsveranstaltung finden Sie in Teams.

  • Master Lehramt Sport E1 Grundschule Sport Vertiefung

    Gemäß § 8 Absatz 4 der Rahmenordnung E1 müssen für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums in jedem Lernbereich/ Fach 13 Leistungspunkten erbracht werden. In einem der Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach nach ihrer Wahl absolvieren die Studierenden vertiefte Studien, in denen zusätzlich 12 Leistungspunkte zu erwerben sind. 

    Mit der ersten Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung des Masterstudiums wählen die Studierenden das Fach/den Lernbereich, in dem sie vertiefte Studien erbringen wollen. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt auf elektronischem Wege; sie ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel des Fachs/des Lernbereichs, in dem vertiefte Studien erbracht werden können, sowie vertiefte Studien in einem weiteren Fach/Lernbereich sind ausgeschlossen.


    Folgendes muss belegt werden:

    1. Vorlesung Fachwissenschaft

    2. Seminar Fachwissenschaft

    3. Sportartübergreifende Bewegungsfelder

    4. Seminar Theorie-Praxis (Projektseminar)

    5. Studienprojekt in Anbindung an Projektseminar

    • N1. (Vorlesung) wird nicht gewählt, da nicht zulassungsbeschränkt (einfach an der ersten Vorlesungssitzung teilnehmen)
    • Seminar Fachwissenschaft  (Nr. 2) wird über das Härtefallverfahren gewählt. Die Fristen finden Sie unter https://sport.uni-muenster.de/haertefallverfahren
    • Weitere Sportarten (3) und Theorie-Praxis (4) werden über ein separates Wahlverfahren über über das Härtefallverfahren gewählt. Die Fristen finden Sie unter https://sport.uni-muenster.de/haertefallverfahren. Das Theorie-Praxis-Seminar wird nur im SoSe angeboten.
    • Nr. 5 (Studienprojekt) wird nicht gewählt. Je nach zugewiesenem Seminar wird das spezifische Studienprojekt später in SLCM angemeldet.
  • Härtefallverfahren

    Studierende der BA- und MA-Studiengänge, die aufgrund unverschuldeter Härten im laufenden Semester gegenüber dem normalen Studienverlauf in Rückstand geraten sind, können einen Härtefallantrag stellen. Eine Anerkennung des Härtefalls gilt nur für das folgende Semester; nachträgliche Anerkennungen sind nicht möglich. Die Fristen und das Formular für das Härtefallverfahren finden Sie unter https://sport.uni-muenster.de/haertefallverfahren 

    Gründe für einen möglichen Härtefall:

    • Krankheit / Verletzung
    • Studium mit Kind
    • Pflege von Angehörigen
    • Teilnahme am Spitzensportprogramm der Uni Münster
    • Finanzielle und gesundheitliche Härten
    • Auslandssemester
    • LZV-Angleichstudien
    • Wahl Master Grundschule Sport Vertiefung
    • Fachwechsler:innen
    • Individualisierte Verlaufspläne
    • Sonstige begründete Fälle

    Für jeden Grund muss ein Attest oder ein spezifischer Nachweis vorgelegt werden.