





Die Förderung von studierenden Spitzensportler*innen liegt uns sehr am Herzen. Auf den nachfolgenden Seiten sind Förderungen und Leistungen der Universität, des Spitzensportbeauftragten der Universität, des Hochschulsports, der Olympiastützpunkte, der NRW Sportstiftung und aller weiteren Partner einzusehen, die an der dualen Karriere des*der Spitzensportlers*in beteiligt sind.
Gefördert werden alle Studierenden, die einen der Abschlüsse Bachelor, Master, (Staats-)examen oder Magister Theologiae anstreben.
Von der Förderung ausgenommen sind Promotionsstudierende, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Münster stehen.
Alle Leistungen können nur Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- und Nachwuchskader (1 und 2) - Athlet*innen aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten in Anspruch nehmen.
Weitere Sportler*innen, die auf spitzensportlichem Niveau trainieren (1./2. Bundesliga; Top 12 Platzierung bei WM, EM und DM in der Leichtathletik; olympische Sportart im DOSB organisiert), können nach Einzelfallprüfung auch in einigen Bereichen gefördert werden.
Die Förderung der Spitzensportler*innen ist jedoch nicht nur einseitig. Auch die studierenden Spitzensportler*innen erbringen Leistungen: