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Sportstätten

Spitzensportler*innen der Universität können kostenlos die universitären Sportanlagen nutzen. Bei den Sportanlagen handelt es sich um die Sportanlagen rund um den Horstmarer Landweg, z.B. den Kraftraum, die Universitätssporthalle, die Tennisplätze, die Leichtathletikhalle und diverse Sportplätze. Aber auch in der Fliednerstraße, in der Corrensstraße, auf dem Leonardo-Campus und in der Scharnhorststraße stehen Sportanlagen zur Verfügung. 

 

Grundvoraussetzungen für die Nutzung

Um Sportstätten nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Spitzensportler*in der Universität Münster
  • persönliches Nutzerkonto für die App bzw. das Anmeldeportal des Hochschulsports (inklusive gültigem Lastschriftmandat)

Ansprechpartner für universitäre Sportstätten ist die Abteilung Sportstätten des Hochschulsports unter sportstaetten@uni-muenster.de.

Ansprechpartner für das Campus Gym (Fitnessstudio) ist die Abteilung Wettkampfsport des Hochschulsports unter wettkampfsport@uni-muenster.de.

  • Campus Gym im Sportzentrum

    • Alle Spitzensportler*innen erhalten den Zugang zum Campus Gym. Dieser wird immer für ein Semester (bis zum 30.09. bzw. bis zum 30.04.) gewährt.
    • Die aktuellen Öffnungszeiten aller Sportstätten werden unter www.hochschulsport.ms/oeffnungszeiten veröffentlicht.
    • Nutzung des Campus Gyms: Die Sportler*innen müssen sich einen Einstiegskurs aussuchen und die ausgewählte Zeit der oben genannten E-Mail-Adresse (wettkampfsport@uni-muenster.de) mitteilen.
    • Nach erfolgreichem Absolvieren des Kurses erhalten Sie dann ein Ticket. Nach sechs Monaten startet das Prozedere von vorne – jedoch ohne Einstiegskurs.
  • Kraftraum in der Leichtathletikhalle

    • Die aktuellen Öffnungszeiten aller Sportstätten werden unter www.hochschulsport.ms/oeffnungszeiten veröffentlicht.
    • Das Training muss zwingend zu zweit erfolgen.
    • Der Transponder hierzu wird im Sportzentrum (Öffnungszeiten beachten!) ausgeliehen und muss direkt nach dem Training, am selben Tag, zurückgegeben werden.

     

  • Nutzung weiterer Sportstätten nach Bedarf:

    Weitere Sportstätten-Nutzungen (z. B. Hallen oder Gymnastikräume) müssen gesondert beantragt werden. Die Nutzung des Schwimmbads ist nicht möglich. Personalisierte Schlüssel für einzelne Sportstätten werden nicht gewährt.

    • Antragstellung: Bei Interesse an einer Trainingszeit stellen Sie bitte einen Antrag per E-Mail an sportstaetten@uni-muenster.de
    • Begründungspflicht: Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum der Zugang zur entsprechenden Sportstätte für das individuelle Training und den individuellen Trainingsplan benötigt wird. Anträge, aus denen der Zusammenhang zwischen Sportstätte und der Sportart nicht ersichtlich wird (z. B. Tennisplatz für Schwimmer*innen), werden nicht akzeptiert.
    • Bitte beachten Sie: Universitäre Lehrveranstaltungen und weitere Vereine und Verbände bekommen bevorzugt Hallenzeiten. Dem Antrag seitens der Spitzensportler*innen kann daher nicht immer entsprochen werden.