FB03: Forschungsaufenthalt an der Universidad de Granada, Spanien
Antragstellerin: Pia Dittke
Fachbereich, Studienrichtung: FB 03, Promotion Rechtswissenschaften
Mithilfe der Unterstützung des Santander Mobilitätsfonds der Universität Münster konnte ich im Frühjahr 2026 einen siebenwöchigen Forschungsaufenthalt in Andalusien, Spanien, primär an der Universidad de Granada, realisieren. Ziel des Forschungsaufenthaltes war, Parallelen und Unterschiede des „Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ im Vergleich im spanischen und im deutschen Recht zu untersuchen. Die Untersuchung wird Gegenstand eines Kapitels meiner Dissertation zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben, die von Professor Thomas Gutmann betreut wird, sein.
In Granada wurde ich von der Cátedra Youngner de Bioética Empírica CYBE (Lehrstuhl Younger der empirischen Bioethik) und ihrem Inhaber Professor David Rodríguez-Arias aufgenommen, einem Lehrstuhl der Philosophischen Fakultät I der Universität Granada. Professor David Rodríguez-Arias und sein interdisziplinär besetztes Team befassen sich neben anderen Fragen aus der Bioethik schwerpunktmäßig mit den Rechten des Individuums am Lebensende und untersuchen in diesem Rahmen umfassend die noch relativ junge nationale Gesetzgebung zur Regulierung der ayuda para morir (Hilfe zum Sterben) sowie ihre Umsetzung in der medizinischen Praxis. Als Gastwissenschaftlerin der Universidad de Granada konnte ich alle Ressourcen der Universität sowie die Räumlichkeiten des Lehrstuhls nutzen, um umfassende Recherchen in der spanischen (rechts-)wissenschaftlichen Literatur vorzunehmen. Außerdem bin ich über Professor David Rodríguez-Arias mit weiteren Expertinnen und Experten in diesem Forschungsfeld in Kontakt getreten und konnte im Rahmen individueller Gespräche vieles über das dortige Recht und seine Umsetzung lernen.
Im Rahmen eines einwöchigen Aufenthalts an der Universidad de Sevilla habe ich den Verfassungsrechtler Professor Víctor Vázquez Alonso getroffen, ihm meine Arbeit präsentiert und diese diskutiert. Auch er konnte wertvolle Eindrücke aus der spanischen (Verfassungs-)Rechtspraxis und -diskussion mit mir teilen und meinen Rechtsvergleich damit enorm bereichern. Außerdem konnte ich an der Universidad de Sevilla auf Literatur zurückgreifen, die in Granada nicht erhältlich war.
Zum Abschluss meines Forschungsaufenthaltes habe ich im Seminario INEDyTO de Bioética, einer wiederkehrenden Veranstaltung der zum Lehrstuhl gehörenden Forschungsgruppe INEDyTO, eine Seminareinheit abhalten dürfen. In diesem Rahmen habe ich einen 40-minütigen Vortrag mit dem Titel „Entre la autonomía y el sufrimiento: reflexiones sobre el fundamento del derecho a morir con una mirada al modelo alemán” gehalten und diesen im Anschluss mit dem Publikum diskutiert. Das Seminar wurde an der Universidad de Granada als öffentliche Veranstaltung abgehalten und zusätzlich live übertragen. Dadurch konnten nicht nur Interessierte aus Granada, sondern auch Wissenschaftlerinnen und Praktiker aus anderen Regionen Spaniens und aus dem Ausland daran teilnehmen. Auch durch diesen Vortrag konnte ich abermals neue, hilfreiche Kontakte knüpfen und meine Untersuchung kritisch hinterfragen (lassen). Gerade in sprachlicher Hinsicht war die Veranstaltung überaus herausfordernd, aber gleichzeitig äußerst spannend und bereichernd. Im Anschluss an den Vortrag wurde ich von einem Teilnehmer des Seminars, der Mitglied in der andalusischen „Garantie- und Evaluationskommission für die eutanasia“ („Comision de Garantía y Evaluación“), einem der staatlichen Kontrollgremien für Anfragen zur ayuda para morir, ist, eingeladen, meine Recherche auch in der Sitzung des Kontrollgremiums zu präsentieren. Die Einladung habe ich selbstverständlich angenommen.
Insgesamt konnte ich im Rahmen meines Forschungsaufenthalts in Andalusien viel über das spanische Recht, über die Bioethik und die spanische medizinische Praxis am Lebensende lernen. Auch sprachlich habe ich von dem Aufenthalt enorm profitiert. Darüber hinaus habe ich in dieser Zeit weitere wertvolle Erfahrungen im internationalen Wissenschaftsaustausch sammeln können und dadurch neben meinem eigenen Erfahrungsschatz mein wissenschaftliches Profil schärfen sowie mein Netzwerk ausbauen können. Hinsichtlich meines Dissertationsprojekts hat mir der Aufenthalt viele Anregungen gebracht und zur weiteren Reflexion meiner Arbeit verholfen.
Zurück in Münster werde ich meine Erfahrungen nicht nur mit meinem Doktorvater Herrn Professor Thomas Gutmann und dem Team seines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht, sondern auch mit weiteren Interessierten der Fakultät im Rahmen eines Berichts im Vortrags- und Gesprächsformat teilen. Wenn meine Arbeitsumstände (Rechtsreferendariat) es dann erlauben, möchte ich meine rechtsvergleichende Untersuchung im Anschluss an die Publikation meiner Dissertation auch in einer spanischen rechtswissenschaftlichen Zeitschrift publizieren.
Ich danke dem Santander Mobilitätsfonds der Universität Münster, insbesondere Linda Dieks, für die Unterstützung dieses äußerst lehrreichen und schönen Aufenthalts und kann andere junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur dazu anregen, solche Möglichkeiten zu nutzen.