Grundlagen des öffentlichen Rechts (staats- und verwaltungsrechtliche Fragen mit rechtstheoretischen, -philosophischen, -historischen, -vergleichenden oder interdisziplinären Problemen)
Theorierelevante Dogmatik im Verwaltungsrecht (insbes. im Umwelt- und Polizeirecht)
Demokratietheorie
Eigentumstheorie
Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht
Geschichte des in- und ausländischen öffentlichen Rechts
Gesetzgebungstheorie und die Grenzen rechtlicher Normierbarkeit
Theorie der Interdisziplinarität
Vita
Akademische Ausbildung
Anfertigung der Habilitationsschrift, gefördert durch den Bayerischen Habilitationsförderpreis, 2000 Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität München mit der Arbeit "Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht", Erstgutachter: Prof. Dr. Peter Lerche.
Forschungsvorhaben zum US-amerikanischen Verwaltungsrecht, gefördert durch ein PostDoc-Stipendium der DFG, daraus hervorgegangen: "Verwaltungsrecht unter dem Common Law", 1997, ausgezeichnet als "juristisches Buch des Jahres".
Studium der Rechtswissenschaft an der University of Chicago Law School, gefördert durch den DAAD (LL.M., 1993).
Anfertigung der Disseration. 1993 Promotion durch die Juristische Fakultät der Universität München mit der Arbeit: "Die gegensatzaufhebende Begriffsbildung. Methodenentwicklungen in der Weimarer Republik und ihr Verhältnis zur Ideologisierung der Rechtswissenschaft im Nationalismus", ausgezeichnet mit dem Max-Weber-Preis der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Betreuer: Prof. Dr. Peter Lerche.
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und München, Erstes Juristisches Staatsexamen (Bayern).
Beruflicher Werdegang
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine und Vergleichende Staatslehre an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Ruf an die Universität Wien.
Fellow am Kulturwissenschaftlichen Kolleg der Universität Konstanz.
Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Vertretung einer Professur für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg.