EXC 2060 B3-21 - Das Bundesverfassungsgericht als politischer Akteur

Projektzeitraum
Projektstatus
Laufend
Mittelgeber
DFG - Exzellenzcluster
Förderkennzeichen
EXC 2060/1
  • Beschreibung

    Gerichte werden in diesem Projekt als strategisch handelnde Akteure begriffen, die anlässlich von Einzelfallentscheidungen verallgemeinerungsfähige Problemlösungen anbieten, also innovatives Konfliktmanagement betreiben. Thematisch konzentriert sich das Projekt auf Entscheidungen, die den Bereich religiöser Minderheiten, der Kultusfreiheit und der Kirchen betreffen. Dieser Bereich wird in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen (Kruzifix, Kopftuch, kirchliches Arbeitsrecht, Schächten, Schulen, Tanzverbot am Karfreitag). Hier stellen sich Rechtsfragen, die sowohl den individuellen als auch den kollektiven Grundrechtsgebrauch betreffen und Organisationsfragen mit Privilegierungstatbeständen aufwerfen (Körperschaftsstatus). Schließlich können die Rückwirkungen der Rechtsprechung in den religiös strukturierten Subsystemen besonders gut beobachtet werden. Dabei stoßen sie an die Geltungssphären von Minderheiten. Im Bereich der Religion erheben überdies Institutionen eine Deutungshoheit, die mit jener des Gerichts rivalisieren. Zugleich lassen sich aktuelle religionswissenschaftliche Konfliktlagen als Teil eines strukturellen – und nicht rein religiösen – Problems analysieren und bündeln. Führte die Rechtsprechung z.B. zur Integration religiöser Minderheiten oder prämierte sie die Segregation von Minderheiten, die dazu eingeladen werden, Minderheitenpositionen als Religionskonflikte (und nicht als Aspekte der allgemeinen Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit oder des Persönlichkeitsrechts) vorzutragen, weil dies größeren Erfolg im Karlsruher Agon verspricht? Das Projekt soll an handhabbaren Konflikten und Sachverhalten auch zur normativen und funktionalen Analyse der Rolle von Höchstgerichten im politischen System beitragen.
  • Personen