Kann der Staat weltanschaulich neutral sein?

Der Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph Horst Dreier wird neuer Hans-Blumenberg-Gastprofessor am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ –Vortragsreihe zum säkularen Verfassungsstaat – Auftakt am 14. November zum „umkämpften Begriff“ der Säkularisierung – Gastprofessur bringt internationale und interdisziplinäre Impulse

Pressemitteilung des Exzellenzclusters vom 7. November 2016

Prof. Dr. Horst Dreier
Prof. Dr. Horst Dreier
© privat

Der Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph Prof. Dr. Horst Dreier übernimmt im Wintersemester 2016/17 die „Hans-Blumenberg-Gastprofessur“ am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität Münster. Der Würzburger Wissenschaftler befasst sich in öffentlichen Vorträgen und in seinen Forschungen in Münster mit den „Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates“. Er beleuchtet die Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit in Deutschland und erörtert, ob die religiös-weltanschauliche Neutralität des säkularen Staates möglich ist. Er fragt, ob der Staat seine christlichen Wurzeln ignorieren kann und ob das freiheitliche Gemeinwesen auf sakrale Elemente angewiesen ist. Zum Auftakt am 14. November nimmt der Gastprofessor den „umkämpften Begriff“ der Säkularisierung in den Blick. Die Vorträge sind vom 14. November bis 5. Dezember 2016 montags von 18.15 bis 19.45 Uhr im Juridicum, Gebäude der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Hörsaal JUR 3 in Münster zu hören.

„Horst Dreier ist durch seine Forschungsinteressen in einzigartiger Weise anschlussfähig für fast alle Fächer im Exzellenzcluster“, sagt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Fabian Wittreck, Hauptantragsteller des Forschungsverbundes. Zu den Schwerpunkten des neuen Gastprofessors zählen die Verfassungs- und Ideengeschichte sowie das Verhältnis von Recht und Religion. „Das bietet viele Berührungspunkte zum Exzellenzcluster“, unterstreicht Prof. Wittreck. „Die rechtsphilosophischen Arbeiten machen Horst Dreier zum Ansprechpartner für die Philosophen, seine rechts- und verfassungsgeschichtlichen Publikationen für die Historiker. Die Rechts- und Staatssoziologie eröffnet den Dialog mit den Sozialwissenschaften. Seine Art, Verfassungsrecht zu betreiben, ist hochgradig politikwissenschaftlich informiert, so dass auch hier spannende Synergien zu erwarten sind.“

Neuer Gastprofessor greift Hans Blumenbergs These auf

Der erste Vortrag des neuen Hans-Blumenberg-Gastprofessors trägt den Titel „Säkularisierung – eine ‚Kategorie historischer Illegitimität‘? Facetten eines umkämpften Begriffs“. Horst Dreier greift dabei die These des Namensgebers der Gastprofessur, Hans Blumenberg, auf, „Säkularisierung“ beinhalte die Vorstellung einer unrechtmäßigen Transformation geistiger Gehalte und sei so kontaminiert. „Säkularisierung ist ein schillernder und zugleich missverständlicher Begriff, der in Diskursen über Religion, Recht und Politik zentral ist“, erläutert Horst Dreier im Vorfeld. Er schlage vor, zwischen einem geisteswissenschaftlichen, soziologischen und staatsrechtlichen Begriffsverständnis zu unterscheiden.

Horst Dreier, 1954 in Hannover geboren, ist Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg. Von 2001 bis 2007 gehörte er dem Nationalen Ethikrat an. Der vielfach ausgezeichnete Forscher hat zahlreiche Publikationen vorgelegt, darunter „Säkularisierung und Sakralität“ (2013). Die Hans-Blumenberg-Gastprofessur, benannt nach dem einflussreichen Philosophen Hans Blumenberg (1920-1996), soll dazu beitragen, innovative Impulse aus der internationalen Forschung nach Münster zu bringen, und die interdisziplinäre Anschlussfähigkeit am Exzellenzcluster stärken. Der Verbund hat 200 Mitglieder aus gut 20 geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern.

Weitere Forscher erwartet

In den kommenden Semestern werden weitere Forscherinnen und Forscher aus wechselnden Disziplinen auf die Hans-Blumenberg-Gastprofessur berufen, etwa aus der Soziologie und Ethnologie. Der erste Hans-Blumenberg-Gastprofessor war im Sommersemester 2016 der Bochumer Historiker Prof. Dr. Lucian Hölscher, der sich in Münster mit dem Reformationsjubiläum 2017 und der protestantischen Frömmigkeitskultur in Deutschland befasste und den Mitgliedern des Forschungsverbundes wichtige Impulse gab. (ill/vvm)

Öffentliche Vortragsreihe „Hans-Blumenberg-Gastprofessur“

„Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates“ mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Horst Dreier

Wintersemester 2016/2017
montags 18.15 bis 19.45 Uhr
Juridicum, Gebäude der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Hörsaal JUR 3
Universitätsstr. 14-16 in Münster

14.11.2016 Vortrag Säkularisierung – eine „Kategorie historischer Illegitimität“? Facetten eines umkämpften Begriffs

Säkularisierung ist ein schillernder und zugleich missverständlicher Begriff, der in Diskursen über Religion, Recht und Politik zentral ist. Vorgeschlagen wird, zwischen einem geisteswissenschaftlichen, soziologischen und staatsrechtlichen Begriffsverständnis zu unterscheiden. Auch geht es um Hans Blumenbergs These, „Säkularisierung“ impliziere die Vorstellung einer unrechtmäßigen Transformation geistiger Gehalte und sei so kontaminiert.

21.11.2016 Vortrag Eine kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit in Deutschland

Der Vortrag schildert den langen Weg zur Religionsfreiheit von den paradoxen Anfängen im Augsburger Religionsfrieden über innerchristliche Pluralisierungsprozesse bis zum Durchbruch in der Paulskirchenverfassung von 1848 und der Realisierung in der Weimarer Reichsverfassung 1919. Am Ende ist Religionsfreiheit nur noch eine säkulare Hülle: Artikel 4 des Grundgesetzes schützt Gläubige, Atheisten und Gleichgültige gleichermaßen.

28.11.2016 Vortrag Zur (Un-)Möglichkeit religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates

Der freiheitliche säkulare Staat verzichtet auf die Identifikation mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung, klammert die Wahrheitsfrage aus und entkoppelt die Autorität des Rechts von der Autorität des Glaubens. Doch lässt sich Neutralität überhaupt realisieren? Kann und darf der Staat seine christlichen Wurzeln ignorieren?

05.12.2016 Vortrag Sakrale Elemente im säkularen Staat?

Im säkularen Verfassungsstaat scheint es eine klare Zuordnung zu geben: Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gehören in die Grundrechtssphäre der Bürger, der Staat koppelt sich von Glaubenssätzen ab und legitimiert sich ohne Rekurs auf religiöse Gehalte. Doch erhebt sich die Frage, ob nicht auch das freiheitliche politische Gemeinwesens auf Formen von Sakralität angewiesen ist.

Prof. Dr. Hans Blumenberg
Prof. Dr. Hans Blumenberg
© Bildarchiv der Universitätsbibliothek Gießen und des Universitätsarchivs Gießen, Signatur HR A 603 a

Hans Blumenberg – Namensgeber der Gastprofessur am Exzellenzcluster

Der renommierte Münsteraner Philosoph Hans Blumenberg (1920-1996) war von 1970 bis zu seiner Emeritierung 1985 Professor an der Universität Münster. Mit seinen Veröffentlichungen trug er wesentlich zur Neubestimmung des Ortes der Neuzeit in der geschichtswissenschaftlichen und philosophischen Diskussion bei. Er stellte die damals vorherrschende Säkularisierungsthese in Frage, nach der theologische Deutungsmuster aus dem Mittelalter über den Umbruch zur Neuzeit hinweg im modernen Staat fortwirken. Im Hauptwerk „Die Legitimität der Neuzeit“ plädiert Blumenberg dafür, die Entstehung der Neuzeit als Akt der humanen Selbstbehauptung gegen die theologischen Absolutheitsansprüche spätmittelalterlichen Denkens zu interpretieren. So prägte er, in kritischer Absetzung von den Philosophen Carl Schmitt (1888-1985) und Karl Löwith (1897-1973), entscheidend die geistesgeschichtlich argumentierende Säkularisierungsdebatte. Dies gilt als wichtiger Beitrag zur Theorie der historischen Periodisierung und zur Theorie der Moderne.

Der Philosoph befasste sich in seinen begriffs-, geistes- und philosophiegeschichtlichen sowie anthropologischen Studien auch mit der Interpretation von Mythen und Metaphern. So stellte er anekdotische und essayistische Betrachtungen über das Motiv des Löwen an. Die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff greift dieses Motiv in ihrem Roman „Blumenberg“ auf. Der Wissenschaftler war Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz, des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Mitglied der Senatskommission für Begriffsgeschichte und Mitgründer der Forschungsgruppe „Poetik und Hermeneutik“. Als junger Mann hatte er das Studium der Katholischen Theologie 1940 abbrechen müssen, da er im Nationalsozialismus mit Blick auf die Familie seiner Mutter als „Halbjude“ galt. Er studierte dann Philosophie, Germanistik und Klassische Philologie.