Verantwortung für Taten und ihre Folgen
Philosophen und Rechtswissenschaftler erörtern Hegels Rechtsphilosophie
Wie Menschen für Taten und ihre Folgen verantwortlich gemacht werden, steht im Mittelpunkt einer interdisziplinären Tagung am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität Münster. Philosophen und Rechtswissenschaftler wollen dabei das Verhältnis von Kausalität und Zurechnung in der Rechtsphilosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770-1831) untersuchen und deren Wirkungsgeschichte unter die Lupe nehmen. Veranstalter sind der Philosoph Thomas Meyer von der Graduiertenschule des Forschungsverbundes, der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Gutmann sowie der Philosoph Prof. Dr. Michael Quante vom Exzellenzcluster. Die Tagung „Kausalität und Zurechnung in Hegels Rechtsphilosophie. Philosophie und Rechtswissenschaft im Dialog“ findet vom 13. bis 14. Januar im Hörsaalgebäude des Exzellenzclusters, Johannisstr. 4 in Münster, statt.
„Die Zuschreibung von Verantwortung für begangene Taten und deren Folgen ist im menschlichen Zusammenleben allgegenwärtig“, erläutern die Veranstalter im Vorfeld. Dabei könne das, was einem Menschen gerechtfertigterweise zurechenbar sei, und das, was er tatsächlich verursacht habe, auseinanderfallen. Alle kausalen Folgen auch tatsächlich zuzuschreiben, sei letztlich eine Überforderung, da niemals alle Konsequenzen des eigenen Tuns einsichtig seien oder einsichtig sein könnten.
Verursachung, Wissen und Zurechenbarkeit
Insbesondere im Strafrecht spielt der Zusammenhang zwischen Kausalität und Zurechnung eine Rolle, wie die Wissenschaftler ausführen: Denn die Kausalität sei für viele Straftatbestände zwar eine notwendige Bedingung der Strafbarkeit, sie reiche aber andererseits für die strafrechtliche Zurechenbarkeit nicht aus. „Hegel hat sich in seinen Grundlinien der ‚Philosophie des Rechts‘ (1821) mit diesen Phänomenen auseinandergesetzt und vorgeschlagen, wie das Verhältnis zwischen Verursachung, Wissen und Zurechenbarkeit verstanden werden sollte.“
Im interdisziplinären Austausch wollen die Wissenschaftler sowohl Hegels rechtsphilosophische Inhalte untersuchen als auch deren strafrechtswissenschaftliche und philosophische Rezeption im Lauf der Geschichte. Sie erörtern dabei philosophisch-systematische und strafrechtswissenschaftliche Perspektiven auf Hegelsche Positionen ebenso wie rechts- und philosophiehistorische Sichtweisen.
Die Tagung ist Teil des Forschungsfeldes „Normativität“ des Exzellenzclusters „Religion und Politik“. Thomas Meyer arbeitet an einer von Prof. Dr. Michael Quante und Prof. Dr. Thomas Gutmann betreuten Dissertation zum Thema „Verantwortung und Verursachung in Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“. Thomas Gutmann leitet das Forschungsprojekt A2-7 „Pluralismus und Normbegründung in der Moderne“, Michael Quante das Projekt A2-15 „Philosophische Anthropologie als Basis einer säkularen Normbegründung“. (ill/vvm)