Wie tolerant kann das säkulare Recht sein?

Soziologin rät, Verunsicherung der Bevölkerung über Urteile zu religiösen Fragen ernst zu nehmen

News-rvl-wohrlab-sahr

Prof. Dr. Monika Wohlrab-Sahr

Die Kultursoziologin Prof. Dr. Monika Wohlrab-Sahr sieht eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung durch Gerichtsurteile zu religiösen Fragen. „In der Skandalisierung bestimmter Rechtsentscheidungen kommt auch eine Verunsicherung des Vertrauens in das Recht zum Ausdruck“, so die These der Leipziger Wissenschaftlerin am Dienstagabend in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster.

Die Vorlesung behandelte ein grundlegendes Dilemma säkularer Rechtsprechung in religiös pluralen Gesellschaften. „Richter stehen einerseits als Personen für die Verlässlichkeit des Rechts ein. Auf der anderen Seite müssen sie den durch größere religiöse Vielfalt veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen und sie bei ihrem Urteil berücksichtigen“, betonte Wohlrab-Sahr. Damit komme die Veränderbarkeit des Rechts ins öffentliche Bewusstsein, sagte sie. „Je stärker der Richter sich bemüht, die kulturellen Voraussetzungen eines Sachverhalts in seine Urteilsfindung einzubeziehen, umso mehr läuft er Gefahr, nicht mehr als ‚Hüter von Recht und Ordnung‘ zu erscheinen.“ In der Öffentlichkeit entstehe dabei bisweilen der Eindruck einer „Vermischung“ rechtlicher Kulturen, so die Soziologin.

Als Beispiel zog Wohlrab-Sahr ein Urteil in einem Scheidungsverfahren eines Paares marokkanischer Abstammung aus dem Jahr 2007 heran. In einer Korrespondenz, die an die Öffentlichkeit gelangt war, hatte die Richterin auf das Eheverständnis des Korans Bezug genommen. „Dies führte zu empörten Diskussionen, in denen – zu Unrecht – unterstellt wurde, die Richterin habe nach der Scharia Recht gesprochen“, so die Wissenschaftlerin. Sie riet, solche Reaktionen aus der Öffentlichkeit trotz aller Verzerrung ernst zu nehmen: „Sie sind ein Seismograph gesellschaftlicher Veränderungen und der damit einhergehenden Verunsicherung.“

Veränderte Sicht der Bevölkerung auf das Rechtssystem

„Gleich, ob es um das Tragen einer Burka, die Haltung zur Homosexualität oder das öffentliche Praktizieren einer Religion durch Minderheiten geht: Die religiöse Pluralität findet sich nicht nur in Rechtsentscheidungen wieder, sondern verändert auch die Sicht der Bevölkerung auf das Rechtssystem“, erläuterte die Wissenschaftlerin. Je vielfältiger eine Gesellschaft wird, umso größer wird laut Wohlrab-Sahr die unvermeidliche Spannung zwischen der Wandelbarkeit des Rechts und dem „Rechtsglauben“. Diese Spannung werde durch die Anwesenheit von Migranten mit anderen religiösen und rechtlichen Bindungen offensichtlich und führe zu Irritationen, sagte sie.

Die Richter sind nach den Worten der Forscherin Akteure, bei denen die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen zusammentreffen. Um zu angemessenen Lösungen zu kommen, hätten sie einen Spagat zu meistern. „Richter kommen dabei in ihrer Interpretation der Sachverhalte zu unterschiedlichen Ergebnissen und Begründungen über das, was tolerierbar ist und was nicht. Das kann öffentlichen Widerspruch hervorrufen“, so die Soziologin.

In der öffentlichen Ringvorlesung spricht kommenden Dienstag der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Universität Münster zum Thema „Der islamische Religionsunterricht und die Integration des Islam in Deutschland“. Die Vorlesungsreihe trägt den Titel „Integration religiöser Vielfalt von der Antike bis zur Gegenwart“. Die Referenten beleuchten aktuelle Fragen ebenso wie historische Beispiele von der Antike über das vormoderne China und Indien bis zum mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa. Es sprechen Historiker, Soziologen, Juristen, Judaisten, Theologen, Religionswissenschaftler und Ethnologen. (han/vvm)