Förderung für Artikel in Open-Access-Zeitschriften
Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Artikel werden in "reinen" Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht: Die Zeitschriftenbeiträge sind unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich.
- Die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an (z. B. Zeitschriften, die im Directory of Open Access Journals [en] verzeichnet sind). Weitere Informationen zur Prüfung der Qualität eine Zeitschrift.
- Es werden ausschließlich Artikel finanziert, bei denen ein*e Angehörige*r der WWU als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich ist.
- Es gibt ab dem 1.6.2022 keine Begrenzung für die Höhe der Publikationsgebühren mehr. Die Kosten für alle Artikel werden im Folgejahr nach den von der Lizenzkommission der WWU festgelegten Verteilungsgrundsätzen auf die ULB und die Fachbereiche verteilt. Dabei trägt die ULB ein Drittel von bis zu 2.000€ pro Artikel, auf die Fachbereiche entfallen zwei Drittel des Betrags bis 2.000€ sowie eventuelle darüber hinausgehende Kosten pro Artikel.
- Es können nur Anträge auf Kostenerstattung berücksichtigt werden, bei denen das Rechnungsdatum der Originalrechnung vom Verlag nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Artikel, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B. "We acknowledge support from the Open Access Publication Fund of the University of Muenster.").
- Artikel, die in subskriptionspflichtigen Zeitschriften erscheinen (z. B. Modell "Open Choice") sind nicht förderfähig.
- Artikel in Zeitschriften der Optical Society of America (OSA) sind seit dem 1.1.2017 nur förderfähig, wenn sie unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY veröffentlicht werden. Hierfür erhebt die OSA einen Aufpreis. Ohne diese Lizenz dürfen die Artikel in ihrer endgültigen Fassung nicht mehr frei zugänglich anderweitig – z. B. auf dem Münsteraner Repository miami – veröffentlicht werden und entsprechen damit nicht den Förderbedingungen des WWU-Fonds.
Wenn Ihre Publikation im Rahmen eines DFG-geförderten Projektes entsteht, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir überprüfen können, ob eine Förderung durch den Publikationsfonds möglich ist.
Ablauf
Wenn Sie einen Artikel in einem Open-Access-Journal veröffentlicht haben, zahlen Sie zunächst die Rechnung und stellen dann einen Erstattungsantrag an den Fonds. Bei Fragen stehen wir gerne auch schon vor der Veröffentlichung des Artikels zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf, um eine zügige Erstattung zu gewährleisten:
- Sie publizieren in einer Open-Access-Zeitschrift, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
- Details zur Rechnung:
- Geben Sie als Rechnungsadresse Ihren Namen und Ihr Institut der Universität bzw. das Klinikum mit Adresse an.
- Lassen Sie bitte den Titel des Artikels auf die Rechnung setzen.
- Bitte achten Sie darauf, dass bei Rechnungen aus dem europäischen Ausland der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität (DE 126 118 759) oder des UKM (DE 212 275 725) vermerkt wird.
- Haben Sie die Rechnung nicht über ein Institutskonto gezahlt, sondern sind in private Vorleistung getreten, beachten Sie bitte:
- Wir können nur Rechnungen erstatten, die uns das UKM bzw. ein Institut der WWU ausstellt. Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich die Kosten durch das UKM oder Ihr Institut erstatten lassen, und das UKM bzw. Ihr Institut kann dann die Kosten durch den Fonds zurückerhalten.
- Für die Erstattung schicken Sie die Unterlagen an die ULB Münster (Krummer Timpen 3, 48143 Münster) zu Händen von Dr. Viola Voß oder Jessica Thomas. In der ULB wird vor der Zahlung noch einmal formal geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- eine Rechnung über die Erstattung der Publikationsgebühren (Muster)
- eine Kopie der Originalrechnung des Verlags
- ein Nachweis der Zahlung, z. B. Kreditkarten-/Buchungsbeleg (inkl. Mehrwertsteurerzahlung)
Für Rückfragen zu Rechnungsdetails steht Ihnen Herr Rafalski (E-Mail, Tel. +49 (0) 251 83-24024) als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Rechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel aus dem Publikationsfonds ausgeschöpft sind.
- Sie stellen Ihren Artikel zusätzlich über den universitären Publikationsserver miami zur Verfügung. Dazu senden Sie uns per E-Mail an miami@uni-muenster.de:
Wir informieren Sie, sobald Ihr Artikel auf dem Publikationsserver miami veröffentlicht wurde.
Durch den WWU-Fonds geförderte Artikel