Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus:
- praktische Tätigkeit 1: 1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)
- praktische Tätigkeit 2: 600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)
Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben.
Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen.
Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt.
Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.
Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden.
Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann.
Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.