Kosten und Einnahmen (ab Ausbildungsbeginn Januar 2024)

  • Kursgebühren: Das Ausbildungsentgelt für die theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der praktischen Tätigkeit beträgt monatlich 390 €. Die Kurskosten für den Drei-Jahres-Zeitraum betragen folglich 14.040 €. Für ein eventuelles viertes Ausbildungsjahr werden keine Kursgebühren erhoben. Ab dem fünften Ausbildungsjahr fällt eine Verwaltungsgebühr von 25 € monatlich an.
  • Aufwandsentschädigung für die Abschlussprüfung: 500 €.
  • Hinzu kommen die Kosten für die Supervision (mindestens 100 Std. Teilnahme an Gruppensupervision und 50 Std. Einzelsupervision), wobei die Kosten für die Supervision in der Gruppe durch die Anzahl der Gruppenmitglieder (drei bis max. vier) geteilt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das IPP Münster 40 Einheiten Gruppensupervision und vier Einheiten Einzelsupervision für die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kostenlos anbietet.  In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe (3 oder 4 Personen) liegen die regulären Gesamtkosten für die Supervision zwischen 4.235 € und 5.060 €.
  • Die Gesamtkosten der Ausbildung liegen in Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppen zwischen 18.775 € und 19.600 €.
  • Die Einnahmen aus abrechnungsfähigen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Ausbildungskosten vollständig refinanzieren. Unter Berücksichtigung der Vergütungssätze der vergangenen zwei Jahre kann mit Einnahmen von mindestens 24.000 €  für 600 Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung gerechnet werden.
  • Hinzu kommen die Einnahmen aus der stationären praktischen Tätigkeit 1 („psychiatrisches Jahr“), die je nach Institution variieren, jedoch mindestens 1000 € brutto im Monat (bei einer Wochenarbeitszeit von 26 Std.) betragen.
  • Alle abrechnungsfähigen Leistungen im Rahmen einer eventuellen praktischen Tätigkeit 2 in der Ausbildungsambulanz des IPP Münster (PTA IPP), werden mit dem gültigen Abrechnungssatz vergütet.

Die Kursgebühren werden monatlich fällig, die Prüfungskosten nach erfolgter Prüfung. Die Kosten für die Supervision werden quartalsweise in Rechnung gestellt; die Therapieeinnahmen werden ebenfalls quartalsweise abgerechnet.