Kooperationskliniken

für die praktische Tätigkeit gem. § 2(2)1 PsychTh-APrV

Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die einjährige stationäre praktische Tätigkeit (1200 Std.) zur Verfügung:

* Diese Kliniken sind nur für 6 Monate praktische Tätigkeit 1 zugelassen.
 

Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster.
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch ein regelmäßiges Abendkolloquium seitens des IPP begleitet.