Dezember 2021
Dezember 2021

Münze des Monats

© Dumbarton Oaks, Coins & Seals Collection, Washington, DC. Harvard Art Museums / Arthur M. Sackler Museum, Bequest of Thomas Whittemore

Byzantinische Gutscheine zur Versorgung!

Schon aus der Antike sind unzählige paramonetäre Objekte aus Ton und Metall (Blei, Kupfer) bekannt. Diese dienten als Gutscheine für eine Leistung oder der Kontrolle (etwa bei dem Eintritt in den Hippodrom oder in andere Etablissements). Eine weitere Funktion nehmen solche Marken oder tesserae in der Versorgung der Bevölkerung ein. Seit der römischen Kaiserzeit wurden Arme und Bedürftige von zentraler Stelle aber auch von vermögenden Wohltäter:innen unterstützt. Der spätantike Kirchenschriftsteller Ioannes Chrysostomos (um 400) merkt an, dass ein Zehntel der Bevölkerung auf eine solche Unterstützung angewiesen war, um überleben zu können.
In den mittelgriechischen Quellen findet man den Terminus ptocheion oder ptochotropheion, welcher mit „Armenhaus“ zu übersetzen ist. Derartige Einrichtungen, zu denen auch die nosokomeia (Hospitäler) und orphanotropheia (Waisenhäuser) zu zählen sind, zeigen, dass es ein soziales, christlich definiertes Bewusstsein für die Unterstützung Bedürftiger gegeben hat. Zu den Tugenden der Kaiserfamilie (und der Aristokratie) gehörte die Philanthropia, worunter die Sorge für alle im Herrschaftsgebiet lebenden Menschen verstanden wurde. Seit Kaiser Konstantinos I. gehören die Wohltätigkeit und Großzügigkeit in das imperiale Standardrepertoire, wie dies etwa der Chronist Ioannes Malalas (6. Jh. n. Chr.) formuliert:


„Der göttlichste Konstantin aber ließ, als sein Konsulat zu Ende ging, in Konstantinopel als Geschenk für die Byzantiner Abschnitte von Rohren (Anm.: damit sind tesserae gemeint, M.G.) unter die Menge werfen, die als Bezugsnachweis für immerwährende tägliche Brotrationen galten; diese Brote nannte er Palastbrote, weil diese im Palast ausgegeben wurden. Für jedes Brot setzte er Rationen von Wein, Fleisch und Gewandung fest; er zweigte die Ausgaben hierfür von seiner Privatschatulle ab und hieß die Zuwendungen ‚bürgerliche‘.“ (Übersetzung Ioannes Malalas S. 322 (XIII cap. 9) Übersetzung: Ioannes Malalas, Thurn 2009, S. 334–335)


Ebenfalls aus dem sechsten Jahrhundert stammt die Nachricht, dass Bedürftige „Gutscheine“ kalamia, eigentlich „Hälmchen“) gegen Brot eintauschen konnten. In der Vita des Patriarchen Antonios II. Kauleas (893–901) ist schließlich davon die Rede, dass Arme normalerweise von kirchlicher Stelle mit Brot und Getreide unterstützt wurden. Auch am kaiserlichen Hof kam es nach wie vor regelmäßig zu Verteilungen von Gütern. So wurden am sechsten Tag nach der Geburt Christi der Patriarch und sein Gefolge in den Palast eingeladen, und dort an einem Bankett teilzunehmen. Mit dabei waren 216 Mönche, die tesserae (sphragidia) erhalten hatten. Am Ende des Bankettes bekam jeder Mönch eine Goldmünze gegen Rückgabe einer tessera.
Einige tesserae, welche weder einen Schnurkanal noch eine münzähnliche (↑↓) Stempelstellung aufweisen, sind bislang publiziert worden. Das älteste Beispiel stammt aus dem siebten Jahrhundert. Das Bleistück trägt die Legende Διακονίας τῶν Βήρου (diakonias ton Beru). Die Stiftung stand unter der Patronanz der Theotokos und hatte ihren Namen von Verus, möglicherweise einem patricius während der Regierungszeit des Konstantinos I. Es existieren auch Exemplare, die auf eine zeitliche Organisation bzw. monatliche Kontingentierung (von irgendwelchen Gütern) hinweisen (μηνὸς Ἰουνίου; menos Iuniu, „des Monats Juni“). Angaben zu Regelungen der Verteilung von Speisen sind in den klösterlichen Typika verzeichnet. Auch Frauen betätigten sich als Wohltäterinnen. Kaiserin Eudokia (1059–1071) und die sebaste Maria ließen solche Marken ausgeben (z.B.: τροφὴ πενήτων τῆς σεβάστης Μαρίας, „Nahrung für die Armen von der sebaste Maria“).
Die Eparchen von Konstantinopel, gleichsam die Oberbürgermeister der Metropole, kümmerten sich ebenso um die Bevölkerung in wohltätiger Weise, wie dieses Exemplar zeigt. Die Eparchen waren für die Kontrolle des Marktes, für die Einhaltung des Rechts innerhalb der Stadtmauern und die Versorgung der urbanen Bevölkerung verantwortlich.

Man kann den Namenszug der Person lesen: Λέων ἔπαρχος ὁ Ἱκανᾶτος („Leon eparchos, Hikanatos“). Anzumerken ist hierbei, dass der angeführte Familienname vor dem 11. Jahrhundert eine Eliteabteilung der kaiserlichen Garden bezeichnete.
Die Erforschung paramonetärer Transaktionen im oströmischen Reich steht erst am Anfang.

Michael Grünbart

Literatur

  • S. Bendall – J. W. Nesbitt, A „poor“ token from the reign of Constantine V, Byzantion 60, 1990, S. 432–435
  • D. Constantelos, Byzantine philanthropy and social welfare, New Brunswick, NJ 1968, S. 257–258
  • M. Grünbart, Macht und Präsenz der Buchstaben im byzantinischen Reich, Zugänge zu den historischen Hilfswissenschaften des östlichen Mittelmeerraumes, Berlin 2021, S. 75–78
  • E. Krengel – P. Speck, ΚΑΛΑΜΩΝ ΣΥΝΤΟΜΙΑ: Zu griechischen Bezeichnungen für tesserae, Rheinisches Museum für Philologie 134, 1991, S. 196–202
  • V. Laurent, Le corpus des sceaux de l’Empire Byzantin. Tome 2: L’ administration centrale, Paris 1981, Nr. 1037
  • J. Nesbitt, Byzantine copper tokens, Studies in Byzantine Sigillography [1], 1987, S. 67–75
  • M. Overbeck, Römische Bleimarken in der Staatlichen Münzsammlung München. Eine Quelle zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Roms, München 1995
  • A. G.C. Savvides, A prosopographical note on the Hikanatoi of Byzantium: from military term to family surname, Byzantine and Modern Greek Studies 25, 2001, S. 221–229
November 2021
November 2021

Münze des Monats

Prämienschein aus dem Konzentrationslager Floßenbürg
© Stefan Kötz

Ein Prämienschein aus dem Konzentrationslager Flossenbürg. Zahlungsmittel und Objekt des Machtmissbrauchs hinter dem Lagerzaun

Prämienschein aus dem Konzentrationslager Floßenbürg
Nennwert: RM 1.-
Kontrollnummer: 124 771
Drucknummer: 1452
Druck auf Papier, einseitig, 52 x 74 mm
ohne Jahr (1943–1945)
unzirkuliert
Bildnachweis LWL-Museum für Kunst und Kultur / Westfälisches Landesmuseum, Münster, ohne Inv.-Nr. (Foto: Stefan Kötz).

Ein Prämienschein aus dem Konzentrationslager Flossenbürg. Zahlungsmittel und Objekt des Machtmissbrauchs hinter dem Lagerzaun
Verglichen mit den sonst an dieser Stelle vorgestellten Münzen wirkt dieser Schein aus der Sammlung des LWL-Museum für Kunst und Kultur etwas unscheinbar. Die Aufschrift „Konzentrationslager Floßenbürg“ ermöglicht die Einordnung in die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland. Das Konzentrationslager (KZ) Flossenbürg wurde im Frühjahr 1938 im Oberpfälzer Wald an der Grenze zu Böhmen angelegt. Zunächst waren hier politische und kriminelle Häftlinge untergebracht, erst in den 1940er Jahren wurden auch Juden nach Flossenbürg deportiert. Ein prominenter Häftling war der Theologe Dietrich Bonhoeffer (1906–1945), der am 9. April 1945 in Flossenbürg hingerichtet wurde.
Prämienscheine dürften weniger bekannt sein als die Konzentrationslager selbst. Sie bilden eine geldgeschichtliche Quellengattung, die stellvertretend für die Unterdrückung und Entmenschlichung der Menschen in den Lagern steht. In Flossenbürg und vielen anderen Lagern wurden sie ab 1943 als Zahlungsmittel ausgegeben, um die Häftlinge zu mehr Leistung zu motivieren. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich unter den Häftlingen jedoch bereits eine eigenständige Lagerökonomie mit verschiedenen Zahlungsmitteln entwickelt.
Um das Überleben in Konzentrationslagern zu sichern, reichten die von der die Lager betreibenden Schutzstaffel (SS) vorgesehenen Nahrungsmengen nicht aus. Die Häftlinge fanden daher verschiedene Mittel und Wege, um Nahrung und andere Waren zu „organisieren“. So entstand in allen Lagern ein aktiver Schwarzmarkt, für den Zahlungsmittel nötig waren. Da viele Häftlinge nicht über Bargeld verfügten, entwickelten sich Tabak und das täglich durch die SS ausgegebene Kommissbrot zu Warengeldern als Teil eines eigenständigen Wirtschaftskreislaufes in den Lagern. Laut dem Bericht des Briten Denis Avey (1919–2015) über seine Kriegsgefangenschaft in Auschwitz III-Monowitz waren „Zigaretten [...] in den Lagern kostbarer als Gold“ und „Fünfzig Zigaretten […] in Auschwitz ein fürstliches Vermögen“. Er beschreibt auch, wie er aufgrund seiner erleichterten Haftbedingungen den Kontakt eines jüdischen Häftlings zu dessen Schwester herstellen konnte. Ihre Zigarettensendung investierte dieser in gute Schuhsohlen, die später maßgeblich zu seinem Überleben des Todesmarsches beitrugen. Die gängigste Währung blieb bis zum Ende der Konzentrationslager dennoch das Brot, das außerdem als Maßstab für die Kurse der anderen Währungen diente. So beschreibt Primo Levi im Bericht über seine Haft in Auschwitz III, dass der Wert eines Prämienscheins durch den in der Kantine ausgegebenen Ausschusstabak gedeckelt war und sein Wert je nach Tabakvorrat zwischen anderthalb Brotrationen und einer Viertelration schwankte. Durch Handel der Häftlinge mit zivilen Arbeitern gab es außerdem Anschluss an die polnische Wirtschaft außerhalb des Lagers: als in Krakau die Tabakversorgung der Zivilbevölkerung aussetzte, führte das zu einem starken Anziehen der Tabakpreise im Lager und somit zu einer Wertsteigerung der Prämienscheine.
Anders als häufig angenommen war in den Lagern auch Geld im Umlauf. Neben Prämienscheinen waren kursgültige Zahlungsmittel und Lagergeld gängig, wobei letzteres nur vereinzelt in frühen Konzentrationslagern vor Kriegsausbruch ausgegeben wurde. Den größten Teil des Geldes in den Lagern machte Bargeld aus dem Besitz der Häftlinge aus, wobei nur der Besitz von Reichsmark (RM) zugelassen war. Bei der Registrierung der Häftlinge wurde persönliche Habe inklusive Bargeld genau dokumentiert und in der Effektenkammer eingelagert, um bei Entlassung oder Verlegung der Häftlinge wieder ausgehändigt werden zu können. Das mitgeführte Geld wurde bis auf einen Freibetrag von 5 bis15 RM eingezogen und den Häftlingen in der Häftlingskartei gutgeschrieben. In vorgegebenen Zeitabständen konnten festgelegte Beträge in bar abgehoben und für Zahlungen im Lageralltag verwendet werden. Auch der Erhalt von Geldsendungen durch Angehörige war erlaubt. Um die Popularität der 1943 eingeführten Prämienscheine zu steigern, waren kursgültige Zahlungsmittel zwischenzeitlich verboten. In den meisten Lagern wurden sie jedoch trotzdem weiter ausgegeben und parallel zu den Prämienscheinen verwendet. Der Verbleib des Häftlingseigentums nach dem Krieg unterscheidet sich je nach Lager. Von einigen sind Bereicherungsaktionen der SS bekannt, bei denen zum Teil mehrere LKW voll Wertgegenständen zur Finanzierung der eigenen Flucht entwendet wurden, in anderen Lagern bekamen die Häftlinge ihre Guthaben nach der Befreiung regulär ausgezahlt.
Bis 1942 wurden die Häftlinge meist zur Verrichtung von Arbeiten im Lager eingesetzt, ab 1942 verlagerte sich jedoch die Arbeitsweise der Lager. Ausschlaggebend waren dafür zum einen die Wannseekonferenz im Januar 1942, auf der die Pläne zur Vernichtung konkretisiert wurden, zum anderen die Propagierung des „Totalen Krieges“ ab Anfang 1943 infolge der Niederlage der Wehrmacht vor Stalingrad. Die durch den verstärkten Fronteinsatz deutscher Arbeiter zunehmend wegfallende Arbeitskraft sollte nun durch den Einsatz von KZ-Häftlingen als Zwangsarbeiter in SS-eigenen Rüstungsbetrieben aufgefangen werden. In Flossenbürg wurden Häftlinge primär im angrenzenden Steinbruch eingesetzt, um für die Deutschen Erd- und Steinwerke (DESt) Baustoffe für geplante Monumentalbauten und „Führerstädte“ zu gewinnen. KZ-Insassen wurden so zu einem wichtigen Faktor für die deutsche Kriegswirtschaft, man sah ihre noch vorhandene Arbeitskraft als Kapital. Heinrich Himmler (1900–1945), Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei sowie Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und Reichsinnenminister, plante den Aus- und Neubau von Lagern sowie die Herbeischaffung zusätzlicher osteuropäischer Zwangsarbeiter. Dies schlug sich deutlich in den Häftlingszahlen nieder, die von rund 20.000 vor Kriegsausbruch auf 715.000 im Januar 1945 anstiegen. Um die Arbeitskraft der Häftlinge voll auszuschöpfen und sie zu mehr Leistung zu motivieren, sollten Anreize geschaffen werden, die in der Prämienvorschrift des Wirtschafts-Verwaltungshauptamts (WVHA) der SS vom Mai 1943 festgehalten wurden. Demnach sollte eine Ausgabe von Prämienscheinen an Häftlinge mit besonders guter Leistung erfolgen, welche unter anderem in der Lagerkantine für den Kauf von zusätzlichen Lebensmitteln, Zigaretten und Objekten des täglichen Bedarfs eingesetzt werden konnten. Vor der Einführung der Prämienscheine hatte es vereinzelt bereits Vergünstigungen für die Erbringung besonders guter Arbeitsleistungen gegeben, wie etwa Ausweise zur Benutzung der Lagerbibliothek.
Die Betriebe der SS stellten sich jedoch als nicht wirtschaftlich heraus, sodass man mit der Zeit dazu überging, Häftlinge für einen Tagessatz als Arbeitskräfte an große Rüstungsfirmen zu verleihen. Im Zuge dessen wurden gut 1.000 Außenlager der großen Stammlager angelegt, um näher an den Betrieben zu sein. Die Vergabe der Prämienscheine erfolgte in SS-eigenen Betrieben direkt durch die SS, andernfalls durch den zivilen Arbeitgeber, der die Scheine dafür bei der Lagerverwaltung kaufen musste. Das führte häufig zu Unmut der Rüstungsfirmen, sodass nicht in allen Außenlagern Prämienscheine ausgegeben wurden. Die angestrebte Leistungssteigerung durch die Ausgabe von Prämienscheinen blieb allerdings aus. Laut den Verantwortlichen der Rüstungsbetriebe lag die Arbeitsleistung der KZ-Häftlinge nur etwa bei der Hälfte normaler Arbeiter. Dies war schlicht auf die nach wie vor menschenverachtenden Lebensbedingungen der Häftlinge zurückzuführen, die sich durch die Prämienvorschrift allenfalls geringfügig besserten. Auch die Ausgabe der Prämienscheine erfolgte nur sehr unzureichend und richtete sich in der Regel nicht nach Arbeitsleistung, sondern nach Lagerhierarchie. Dies dürfte in Flossenbürg besonders stark der Fall gewesen sein, da hier ab 1938 vor allem sogenannte Berufsverbrecher inhaftiert waren, die die hohen Lagerposten innehatten und ein brutales Regime fuhren. In anderen Lagern hingegen kauften Blockälteste („Kapos“) mit den gesammelten Prämienscheinen Lebensmittel für die komplette Baracke und teilten sie gleichmäßig auf. Das Angebot in den Kantinen war jedoch dürftig, sodass der Besitz von Prämienscheinen nicht merklich zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse beitrug. Eine weitere Möglichkeit war der Einsatz der Scheine auf dem lagerinternen Schwarzmarkt, wo sie gegen Bargeld getauscht wurden und so Handel mit zivilen Arbeitern außerhalb des Lagers ermöglichten.
In der Prämienvorschrift von 1943 war auch die Einrichtung von Bordellen vorgesehen. Neben der Schaffung zusätzlicher Anreize für die Leistungssteigerung war ein Ziel der Lagerbordelle die Unterbindung homosexueller Handlungen, die unter bessersituierten Häftlingen gängig waren. So war es unter Kapos, die meist deutsche „kriminelle Häftlinge“ waren, üblich, sich junge Laufburschen für Botengänge zu halten, die häufig auch für sexuelle Handlungen herhalten mussten. Beim Bekanntwerden solcher Arrangements wurde der Laufbursche in der Regel erschossen, der Kapo kastriert. Um die Kastration von „Reichsdeutschen“ und somit eine Verlangsamung in der Vermehrung der „Herrenrasse“ zu vermeiden, ließ Heinrich Himmler ab Ende 1942 Bordelle in den großen Stammlagern einrichten. Der Bau des Lagerbordells in Flossenbürg wurde im November 1942 befohlen und im Frühjahr 1943 begonnen. Anfang Juli 1943 trafen 10 weibliche Häftlinge aus dem KZ Ravensbrück ein, die dort als Prostituierte eingesetzt wurden. Bis 1945 war das Bordell mit durchschnittlich 10 bis 20 Frauen in Betrieb.
Zum Besuch des Bordells waren nur deutsche, nichtjüdische Häftlinge berechtigt. Augenzeugenberichten zufolge machten davon vor allem die kriminellen Häftlinge Gebrauch, während politische Häftlinge nur sehr selten unter den Freiern waren. Die im Bordell eingesetzten Frauen mussten ebenfalls „arisch“ sein, meistens waren es deutsche und polnische Häftlinge aus dem Frauenlager Ravensbrück. Den Frauen wurde neben deutlich verbesserten Lebensbedingungen mit eigenem Zimmer, mehr Verpflegung und hygienischer Versorgung die Freilassung nach sechsmonatigem Bordelldienst in Aussicht gestellt, zu der es natürlich nicht kam. Die Meldung zum Bordelldienst musste freiwillig erfolgen, wobei man angesichts der in Aussicht gestellten Vergünstigungen kaum von einer wirklichen Freiwilligkeit sprechen kann. Pro Abend mussten die Frauen jeweils bis zu 30 Männer empfangen ohne Freier ablehnen zu dürfen.
Der Bordellbesuch konnte ausschließlich mit Prämienscheinen erkauft werden. Die Preise schwankten zwischen 1 und 2 RM pro Besuch, wobei die Bordellhäftlinge einen Festen Satz von zunächst ca. 20 %, später bis zu 90% des Eintrittsgeldes auf der Häftlingskartei gutgeschrieben bekamen. Primo Levi beschreibt, wie das Lagerbordell Einfluss auf die Kaufkraft der Prämienscheine hatte. So berichtet er von einer Aufwertung der Scheine infolge des Eintreffens „robuster polnischer Mädchen“ im Frauenblock, der im reinen Männerlager Auschwitz III synonym mit dem Lagerbordell war. Die zum Bordellbesuch berechtigten Häftlinge boten in der Folge viel, um schnell an Prämienscheine zu kommen, die daher rasch im Wert stiegen.
Die Prämienvorschrift der SS sah die Ausgabe von Prämienscheinen mit Nominalen von 0,5 bis 4 RM vor, aus Flossenbürg sind allerdings nur Scheine im Wert von 0,5 und 1 RM bekannt. Die ersten Ausgaben stammen aus dem Jahr 1943. Ab 1944 wurde nur noch der Einheitstyp ausgegeben, der auch in Konzentrationslagern wie Auschwitz und Mauthausen verwendet wurde, dem auch der vorgestellte Prämienschein im Wert von 1 RM entspricht. Dieser scheint unbenutzt zu sein, möglicherweise handelt es sich um ein nicht verausgabtes Stück, das bald nach der Befreiung in Sammlerhand gelangte.

Lea Kopner

Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Numismatischen Herbstschule 2021.

Literatur

  • Avey, Denis u. Broomby, Rob, The Man Who Broke Into Auschwitz (London 2011).
  • Grabowski, Hans-Ludwig, Das Geld des Terrors: Geld und Geldersatz in deutschen Konzentrationslagern und Ghettos 1933 bis 1945 (Regenstauf 2008).
  • Langbein, Hermann, Menschen in Auschwitz (Hamburg 1972).
  • Levi, Primo, Ist das ein Mensch? (München 1958) [Titel der italienischen Originalauflage: „Se questo è un uomo“ (Turin 1947)].
  • Vinke, Hermann, Das Dritte Reich (Ravensburg 2005).
Oktober 2021
Oktober 2021

Münze des Monats

Athen, ca. 390-295 v. Chr.
© Robert Dylka

Vom Wert der Demokratie

Sammlung des Archäologischen Museums der Universität Münster, Inv. M 795 (ex Slg. Theobald Bieder)

AR-Triobol/Hemidrachme, 2,03 g / 12 Uhr / 12,0 mm

Vs. Kopf der Athena n. r. mit einem attischen Helm (daran drei Olivenblätter) und Ohrschmuck.

Rs. [Α]-Θ-Ε. Eule steht frontal, zu beiden Seiten von Olivenzweigen flankiert.

Lit.: J. H. Kroll, The Greek Coins, Agora XXVI (1993) 20 Nr. 19d; SNG München Bd. XIV Taf. 3 Nr. 109; O. Hoover, Handbook of Greek Coinage 4 (2014) 485 Nr. 1642.

Permalink zu diesem Stück: https://archaeologie.uni-muenster.de/ikmk/object?id=ID997

Vom Wert der Demokratie
Vor und nach Wahlen erhält das gesellschaftliche Phänomen „Demokratie“ immer wieder neue öffentliche und mediale Aufmerksamkeit und herrschende oder sich ändernde politischen Strukturen und Prozesse werden diskutiert und hinterfragt. Manche formal-technischen Verfahren und Ausnahmeregeln muss sich die wahlberechtige Bürgerschaft neu in Erinnerung rufen: So irritieren beispielsweise Überhang- und Ausgleichsmandate, damit einhergehend steht die Frage der Repräsentativität im Raum: Wer und wie viele können und sollen stellvertretend für das Volk agieren und entscheiden?

Auch erinnert man sich in diesen Zeiten gelegentlich, dass Demokratie (das ist „die Herrschaft des Volkes“, von griechisch „demos“ = Volk und „kratein“ = herrschen) keine neuzeitliche Erfindung ist, sondern dass die heutigen Demokratien auf prägende Vorbilder in der Antike zurückgehen. Als Paradebeispiel gilt die athenische Demokratie, für die unsere „Münze des Monats Oktober“ aus der Sammlung des Archäologischen Museums der Universität Münster ein anschauliches Zeugnis darstellt:
Es handelt sich um eine athenische Silbermünze im Wert von drei Obolen, das ist gleichwertig mit einer halben Drachme; beide Bezeichnungen, Triobol (ein „dreifacher Obol“) und Hemidrachme (eine „halbe Drachme“) sind für dieses Nominal üblich. Auf der Vorderseite sehen wir auf dem eng bemessenen Schrötling den Kopf der Athena mit bekränztem Helm, auf der Rückseite eine frontal stehende Eule, die von zwei seitlichen Olivenzweigen gerahmt ist. Die Legende [Α]/Θ-Ε, das abgekürzte Ethnikon „Athe(naion)“ = „(Münze) der Athener“, zeigt an, dass die athenische Bürgerschaft die Münze ausgegeben hat und ihren Wert garantiert. Die Motivkombination von „Athena und Eule“, von namengebender Hauptgottheit der Stadt und ihrem Attributtier, ist die ideale Repräsentationsform für Athen und wurde über mehrere Jahrhunderte auf den städtischen Münzen für verschiedene Nominale (Wertstufen) verwendet, gelegentlich leicht variiert, wie hier. Denn meist sind beide, Göttin und Eule, nach rechts im Profil ausgerichtet; nur auf besonders hohen Geldwerten (den selten ausgemünzten Dekadrachmen) oder wie hier auf den Hemidrachmen/Triobolen steht die Eule frontal. Ungeachtet einer möglichen tiefgreifenden kulturgeschichtlichen Bedeutung der Frontalität dient diese formale Unterscheidung sicherlich einem: der schnellen und einfachen Unterscheid- oder Erkennbarkeit des Nominals.

Was die Kaufkraft dieser Münze anlangt, so handelt es sich um silbernes Kleingeld, mit dem sich Ende des 5. oder Anfang des 4. Jahrhunderts v. Chr. der Tagesbedarf einer Kleinfamilie bestreiten ließ. Daher (damit sind wir zurück beim Thema „Demokratie“) waren drei Obolen ab den 390er Jahren die Summe, die ein athenischer Bürger für ihre Teilnahme an einer Sitzung der Volksversammlung (griech. Ekklesia) ausgezahlt bekam. Der Betrag, das „Ekklesiastikon“, diente als Entschädigung für den Verdienstausfall, den Bürger in Kauf nehmen mussten, wenn sie ihre eigentliche Arbeit als Handwerker, Landwirt, Lohnarbeiter (…) liegenließen, um stattdessen in der Volksversammlung anwesend zu sein.

Bereits die Athener trieb die Frage nach der Repräsentativität um, wie viele Bürger notwendig waren, um wirklich „im Namen des Volkes“ Gesetze absegnen und andere Entscheidungen treffen zu können. Wir lesen von 6.000 Vollbürgern, die notwendig waren, um für die Gesamtheit sprechen zu können. Nach dem Ende des Peloponnesischen Krieges (431-404 v. Chr.) waren die Teilnehmerzahlen an der Volksversammlung jedoch zurückgegangen und das erforderliche Quorum wurde immer öfter nicht erreicht; daher versuchte man auch die unteren Zensusklassen zur Teilnahme zu bewegen, die seit der Mitte des 5. Jahrhunderts zumindest theoretisch die Möglichkeit der Partizipation hatten. Praktisch war das eher die Ausnahme, denn die Aufgabe, „Politik zu betreiben“ war zeitaufwändig und die armen oder geringverdienenden Bürger konnten sich keinen Verdienstausfall leisten. Durch die Einführung einer „Besoldung“ wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, wie Aristoteles (384-322 v. Chr.), der Philosoph und langjährige Leiter der athenischen Akademie in seiner Schrift „Staat der Athener“ überliefert:

„Zuerst verweigerten sie, für den Besuch der Volksversammlung ein Tagegeld auszuzahlen; als aber die Leute nicht kamen und die Prytanen Kunstgriffe anwenden mussten, um die für die Abstimmung erforderlichen Präsenzzahlen zu erreichen, da ließ Agyrrhios zuerst einen Obolos geben, dann Herakleides von Klazomenai (…) zwei Obolen, und endlich wiederum Agyrhhios drei.“ (Kap. 41,3 Übers. nach O. Gigon)

Diese Zahlen nennt er aus historischer Perspektive, sie sind in die Zeit 403/402 bis ca. 393/392 v. Chr. zu datieren; später, im Laufe des 4. Jahrhunderts waren die Kosten weiter angestiegen, wie er dann aus zeitgenössischer Sicht berichtet:

„Die Besoldungen sind die Folgenden: das Volk für die gewöhnlichen Volksversammlungen eine Drachme (= 6 Obolen), bei den Hauptversammlungen neun Obolen“. (Kap. 62,2 Übers. nach O. Gigon)

Wieviel Geld sich die Athener diesen Aspekt ihrer Demokratie im 4. Jahrhundert kosten ließen, ist nicht einfach zu beurteilen und abhängig von 1) der Anzahl der Sitzungen, 2) den jeweils teilnehmenden Bürgern und 3) der Höhe der Aufwandsentschädigung, die sich, wie wir gesehen haben, im Laufe des Jahrhunderts noch deutlich erhöhte. Das Jahr war unterteilt in zehn Amtsperioden, jeweils unter dem Vorsitz einer anderen Phyle, vorgesehen waren je vier Volksversammlungen, von denen eine als „Hauptversammlung“ galt. Pro Jahr wurden also zehn Hauptsitzungen und dreißig kleinere abgehalten. Für bestimmte Abstimmungen (evtl. für alle Sitzungen?) war die Anwesenheit von mindestens 6.000 Teilnehmern notwendig. Berechnen wir das volle Quorum für die Hauptversammlungen in den 390er Jahren, kommen wir nur für diese auf 60.000 ausgezahlte Triobolen (das sind 180.000 Obolen = 30.000 Drachmen = 7.500 Tetradrachmen), also 5 Talente d.h. knapp 130 kg Silber pro Jahr. Dazu kamen die Kosten für die eventuell kleineren Nebensitzungen.

Die athenische Volksversammlung des 5./4. Jahrhunderts v. Chr. war keine Institution für Berufspolitiker, sondern eine Versammlung, die jedem Bürger offenstand und in der er mit seiner Stimme Entscheidungen treffen konnte und sollte. Was sich nach einem basisdemokratischen Ideal anhört, ist mit antiken Augen zu betrachten: wahlberechtigt waren Männer mit athenischem Bürgerrecht, keine Frauen, keine Sklaven, keine Metöken. Auch Aristoteles, der sich eingehend mit der politischen Verfassung Athens beschäftigt hat, blickte als Metöke „von außen“ auf die Verhältnisse und hat selbst nicht direkt an den demokratischen Strukturen in Athen partizipiert, denn er stammte aus Makedonien und hatte kein athenisches Bürgerrecht.

Es ist zu vermuten, dass die tägliche Entlohnung eines Bürgers, der an der Volksversammlung im frühen 4. Jahrhundert v. Chr. teilgenommen hatte, tatsächlich in Form eines Triobols erfolgte. Das bedeutet, es ist nicht unwahrscheinlich, dass unsere Münze des Monats Oktober geprägt und ausgegeben wurde, um in ihrer Erstfunktion einen athenischen Bürger für seinen Einsatz um die Demokratie zu entlohnen.

(Katharina Martin)

Weiterführende Literatur:

  • F. Haymann, Geld für’s Wählen – das ist Demokratie. Die attische Demokratie als politisches Paradigma; in: F. Haymann – S. Kötz – W. Müseler (Hrsg.), Runde Geschichte. Europa in 99 Münz-Episoden (Oppenheim 2020) S. 32-34
  • J. Malitz, Misthos. Die Besoldung des Bürgers in der athenischen Demokratie (Eichstätter Antrittsvorlesung vom 9. Dezember 1991), online abrufbar unter http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/propylaeumdok/591/1/Malitz_Misthos_1991.pdf (26.9.2021)
  • S. Podes, Bezahlung für politische Partizipation im klassischen Athen: die Diäten als sozialstaatliche Institution?, Ancient Society 26, 1995, S. 5-25 (er geht von einem Quorum von 6.000 Teilnehmern für alle Sitzungen der Volksversammlung aus und berechnet 20 Talente pro Jahr an Kosten für das Ekklesiastikon um 390 v. Chr. und 45 Talente für ca. 330 v. Chr.)
September 2021
September 2021

Münze des Monats

© Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG

 

"Ägypten fügte ich dem Reich des römischen Volkes hinzu" (Aegyptum imperio populi Romani adieci). Mit diesen lakonischen Worten fasste Augustus kurz vor seinem Tod 14 n. Chr. in seinem Tatenbericht die finale Auseinandersetzung zusammen, die den mit der Ermordung Caesars 44 v. Chr. erneut aufgebrochenen blutigen römischen Bürgerkrieg beendete: sein Seesieg bei Actium am 2. September 31 v. Chr. über seinen früheren Verbündeten und verbliebenen Konkurrenten Marcus Antonius, gefolgt von der Einnahme Alexandrias in Ägypten, wohin sich Antonius mit seiner Partnerin, Kleopatra VII., der Königin von Ägypten, zurückzuziehen versucht hatte, sicherte ihm die Alleinherrschaft.


Auch die Münze, welche die Einnahme Ägyptens mit der Aufschrift AEGYPTO CAPTA – Ägypten genommen – der römischen Öffentlichkeit unmittelbar nach den Ereignissen bekannt machte, propagierte den Sieg als einen Triumph über einen auswärtigen Feind und Eroberung eines neuen Territoriums. Vielleicht befand sich Octavian derweil noch auf seinem gemächlichen Zug durch Syrien, Kleinasien und Griechenland zurück nach Italien. Auch die parallele Emission ASIA RECEPTA – Kleinasien zurückgewonnen – suggerierte einen außenpolitischen Erfolg, markierte tatsächlich aber gleichfalls die Inbesitznahme von Regionen, die Antonius zuvor kontrolliert hatte. Das Ende des Bürgerkriegs wurde der römischen Öffentlichkeit als Sieg über fremde Mächte vermittelt, das Stigma vergossenen römischen Blutes verschwiegen.


Immerhin: mit Ägypten wurde eines der größten Königtümer der Zeit, das 306 v. Chr. begründete Ptolemäerreich, und damit das letzte der hellenistischen Reiche dem römischen Imperium einverleibt. Die Herrschaft Roms um das Mittelmeer war damit endgültig gesichert. 29 v. Chr. feierte Octavian in Rom seinen imposanten dreifachen Triumph über die Dalmater, für Actium und die Eroberung Ägyptens und schloss den Janustempel: Als Stifter einer neuen Friedenszeit, nicht als Bürgerkriegssieger, wollte er nunmehr gesehen werden. Der seinem jugendlichen Münzporträt beigegebene Krummstab, lituus, Zeichen der Priesterschaft der Auguren, beanspruchte pietas, die zentrale römische Tugend der Frömmigkeit, für Octavian: gegenüber Göttern und Vaterland, wie später vom Senat formuliert werden wird, der 27 v. Chr. Octavian den Ehrentitel Augustus, "der Erhabene", verleiht.


Das Krokodil, das hier als Symbol Ägyptens erscheint, war eines der exotischsten und gefährlichsten Tiere, das römische Bürger kannten. Erst 58 v. Chr. waren Exemplare in Rom gezeigt worden. Es verkörperte nach den Propagandaschlachten der letzten Phase des Bürgerkriegs aber auch das buchstäblich Böse, dem Antonius mit seiner politischen wie persönlichen Allianz mit Königin Kleopatra verfallen gewesen sei. Augustus ließ später in symbolträchtigem Kontext 36 Krokodile vorführen und im eigens gefluteten Circus Flaminius dann abschlachten. In der Folge wird Ägypten in bildlichen Darstellungen dann durch den Nil symbolisiert, dem ein Krokodil oder Nilpferd beigegeben ist: Die Fruchtbarkeit des Landes – ägyptisches Getreide sicherte die Lebensmittelversorgung Roms – war nun wichtiger als das zeitpolitische Konstrukt eines bösartigen Feindes an der Peripherie der römischen Welt.


"Krokodilmünzen" mit geöffnetem Rachen wie das hiesige sind übrigens ungemein selten. 1976 ließen sich gerade 22 Exemplare namhaft machen, die zudem von nur 10 Vorderseiten- und 11 Rückseitenstempeln stammten.

Octavianus/Augustus, 31 v. - 14 n. Chr., Denar, 3,78 g, 20 mm, unbekannte italische Münzstätte, um 28 v. Chr., Vs. CAESAR – COS·VI, Büste nach rechts, dahinter lituus, Rs. AEGVPTO / CAPTA, Krokodil mit geöffnetem Rachen nach rechts laufend. RIC2 275a. BMC 650. Cohen 2.


Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG, Auktion 318, 11. März 2019, Lot 965.

Johannes Hahn

Bibliographie:

  • Sutherland, C.H.V., Coinage in Roman Imperial Policy: 31 BC - AD 68, London 1951, 28-29
  • Wallace-Hadrill, A., Image and Authority in the Coinage of Augustus, JRS 76 (1986), 66-87
  • Draycott, J., The Symbol of Cleopatra Selene: Reading Crocodiles on Coins in the Late Republic and Early Principate, Acta Classica 55 (2012), 43-56
  • Bellen, H., Aegypto Capta. Die Bedeutung der Eroberung Ägyptens für die Prinzipatsideologie, in: ders., Politik, Recht, Gesellschaft. Studien zur Alten Geschichte, Stuttgart 1997, 71-84
  • Herklotz, F., Aegypto Capta: Augustus and the Annexation of Egypt, in: C. Riggs (ed.), The Oxford Handbook of Roman Egypt, Oxford 2012, 11-21
  • Rowan, C., From Caesar to Augustus. Using Coins as Sources, Cambridge 2019, 117ff.
August 2021
August 2021

Münze des Monats

© T. Bauer
Avers:
fī zamān
al-imām
al-muʾminīn
amīr
al-Ḥākim bi-amr
Avers:
zur Zeit
des Imams
der Gläubigen
Befehlshaber
Der herrscht aufgrund des Auftrags
Revers:
Allāh Abū
l-ʿAbbās Aḥmad
ḫullida mulkuhū
Revers:
Gottes Abū
l-ʿAbbās Aḥmad
möge seine Herrschaft ewig dauern

Inschrift (in fortlaufender Lesung):


fī zamān al-imām al-Ḥākim bi-amri llāh, amīr al-muʾminīn, Abū l-ʿAbbās Aḥmad, ḫullida mulkuhū „Zur Zeit des Imams al-Ḥākim bi-amri llāh („der aufgrund des Auftrags Gottes herrscht“), Abū l-ʿAbbās Aḥmad, möge seine Herrschaft ewig dauern“.


Daten: Ohne Ort (Delhi), ohne Jahr (744-752/1344-1352), Metall Gold, Durchmesser 21 mm, Gewicht 11,00 g, Stempelstellung 9 h.

 

Stellen Sie sich vor, Sie seien Professor für Islamwissenschaft, also Vertreter eines Faches, das einst als exotisch beäugt wurde, heute aber als wichtige und zentrale geisteswissenschaftliche Disziplin gilt. Aber man ist doch noch immer jemand, an den von Zeit zu Zeit seltsame Anliegen herangetragen werden. So kann es vorkommen (und ich kenne Leute, denen es tatsächlich passiert ist), dass einem in der Sprechstunde ein indischer Säbel auf den Schreibtisch gelegt wird, den der Professor zum Leidwesen des Säbelbesitzers als Nepp für britische Soldaten und Touristen aus dem 19. Jahrhundert identifiziert, oder auch eine Schale mit islamischer Kaligraphie, die der Professor, wie er peinlich berührt eingestehen muss, auch nicht lesen kann – islamische Kaligraphien können tückisch sein. Wenn ihm nun aber die oben abgebildete Münze ratsuchend auf den Schreibtisch geriete, wie würde er vorgehen?


Als guter Kenner der Geschichte islamischer Reiche mit Grundkenntnissen in Numismatik wäre unser fiktiver Professor zunächst optimistisch. Islamische Numismatik – das bedeutet zwar einerseits einen geographischen Raum vom Atlantik bis zur Straße von Malakka und einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Tausend Jahren und, Clifford Bosworths Standardwerk The New Islamic Dynasties folgend, 186 verschiedene Dynastien. Andererseits hat sich die Münzprägung aber auch auf organische Weise von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit weiterentwickelt. So ganz orientierungslos ist man also nicht. Aber es gibt Überraschungen, und unsere Münze ist eine davon.


Sehr erleichtert wird die Identifikation islamischer Münzen dadurch, dass fast alle Gold- und Silbermünzen den Prägeort und das Prägedatum nennen. Das tut unsere Münze aber nicht. Aber sie nennt ja den Herrscher, also den mutmaßlichen Prägeherrn. Für unseren Geschichtskenner ist die Kaligraphie ungewöhnlich, aber nicht allzu schwer lesbar. Auffällig ist, dass auf der Vorderseite die letzten Zeilen von unten nach oben zu lesen sind und die letzte Zeile unmittelbar auf der Rückseite weitergeht. Das entspricht nicht der üblichen Leserichtung, kommt aber seit dem 11. Jahrhundert hin und wieder vor.


Der Name des Herrschers ist zu lesen als al-Ḥākim bi-amri llāh „Der aufgrund des Auftrags Gottes herrscht“. Das ist offensichtlich kein Name eines Sultans, sondern der Thronname eines Kalifen, den dieser bei seiner Thronbesteigung angenommen hat (falls er ihm nicht schon vom Vater ausgesucht worden war, der dies in der – allzu oft falschen – Hoffnung tat, sein Sohn würde tatsächlich sein Nachfolger). Der Titel amīr al-muʾminīn „Befehlshaber der Gläubigen“ bestätigt es, war dies doch der offizielle Titel eines Kalifen. Und einen Kalifen namens al-Ḥākim kennt unser Geschichtskenner natürlich, denn so heißt einer der berühmtesten Kalifen überhaupt. Als Herrscher der schiitischen Dynastie der Fatimiden in Ägypten führte er von 386-411/996-1021 von Kairo aus ein, gelinde gesagt, eigenwilliges Regiment, gilt den einen als islamsicher Nero, den Drusen als Inkarnation Gottes, gäbe jedenfalls eine interessante Geschichte ab, die aber, wie unser Geschichtskenner schnell feststellt, hier nicht hingehört. Denn weder Design noch Gewicht der Münze passen zu den Fatimiden, und ein Abū l-ʿAbbās, wie der Kalif auf der Münze noch heißt, wird genauso wenig ein Fatimide gewesen sein wie ein deutscher Fürst namens Friedrich Wilhelm kaum ein Wittelsbacher gewesen sein wird.


Abū l-ʿAbbās „Vater von ʿAbbās“, diese kunya, dieser „Vatersname“, der die Existenz eines derart benamsten Sohnes aber keineswegs präjudiziert, deutet nun allerdings sehr nachdrücklich auf die Dynastie der Abbasiden hin, die, wie unser Geschichtskenner weiß, von 750 bis 1258 regiert hat, seit 763 mit Bagdad als Hauptstadt (vgl. Münze des Monats März 2019). Zunächst waren es mächtige Herrscher, die eigenen Rechts Münzen prägten, spätestens ab al-Muṭīʿ (334-363/946-974) aber weitgehend machtlose Aushängeschilder anderer Dynastien wie der Buyiden und der Seldschuken, deren Name nur neben dem wirklich mächtigen Sultan dieser Dynastien noch, gewissermaßen als Legitimitätsnachweis, genannt wurde. Erst die letzten Abbasiden prägten, wenngleich nur als Lokalherrscher um Bagdad herum, wieder regelmäßig Münzen ganz allein im eigenen Namen, ehe die Mongolen der Dynastie 1258 ein Ende bereiteten. Allerdings sollte man, ehe man die späteren Abbasiden als machtlose Puppen ihrer Sultane abtut, die Vorurteile einer an imperialen Maßstäben des 19. Jahrhunderts orientierten Geschichtsschreibung in Abzug bringen. Heute sehen wir die Machtausübung in vormodernen (nicht nur) islamischen Reichen eher als diffizilen Aushandlungsprozess zwischen Akteuren, die über verschiedene Arten von Macht oder Kapital verfügten, und das legitimatorische Kapital des Kalifen ist hierbei gelegentlich wohl doch zu niedrig veranschlagt worden.


Doch das hilft bei unserer Münze noch nicht viel weiter. Ein Abbaside also, aber unter den Abbasiden, die bis 1258 regierten, war kein al-Ḥākim. Doch jetzt erinnert sich unser Experte, dass ja in den Geschichtsbüchern in einem kurzen Satz erwähnt wird, dass ein Zweig der Abbasiden nach der Ermordung des vermeintlich letzten Abbasiden weiterexistierte, nämlich in Kairo unter den Mamlukensultanen bis zur osmanischen Eroberung 1517. Von „regieren“ kann freilich keine Rede sein, weil sie nichts zu kommandieren hatten. „Schattenkalifen“ nennt man sie in der westlichen Geschichtsschreibung, und es dürfte keinen Historiker geben, der ihre Namen aufzählen kann. Schlägt man aber nach, findet man unter diesen „Schatten“ gleich zwei des Namens al-Ḥākim, und beide mit dem Namen Abū l-ʿAbbās Aḥmad. Einer davon könnte der Prägeherr unserer Münze sein, aber dann auch doch wieder nicht. Abgesehen vom ersten ägyptischen Abbasiden und al-Mustaʿīn, der 815/1412 sieben Monate lang auch Sultan war, ist kein Kalif auf mamlukischen Münzen erwähnt worden. Auch Stil und Gewicht passen nicht dazu. Wer könnte also jener Kalif al-Ḥākim sein?


Es ist das Gewicht, das unserem Geschichtskenner einen wichtigen Hinweis gibt. 11 Gramm, das war das Gewicht des indischen Tanka, sowohl in Silber als auch in Gold. Eine indische Münze also? Aber was hatte ein indischer Herrscher mit den Abbasiden in Kairo zu schaffen? Ein gewöhnlicher indischer Sultan kann der Prägeherr eher nicht gewesen sein. Also muss es ein ungewöhnlicher gewesen sein, und wenn man nun nach dem vielleicht ungewöhnlichsten und in jeder Hinsicht hervorstechendsten indischen Sultan vor dem Mogulreich sucht, stößt man zwangsläufig auf Muḥammad ibn Tuġluq (oder Tughluq; das „Zäpfchen-r“ wird ġ oder gh umschrieben), der nach islamischer Zeitrechnung von 725 bis 752, nach christlicher von 1325 bis 1351, Herrscher des Delhi-Sultanats war. Alles an ihm war überdimensional, seine Siege und seine Niederlagen, seine zahlreichen Reformprojekte und ihr zumeist grandioses Scheitern. Stets war er verehrt und verachtet gleichermaßen. Außenpolitisch musste er sich die Mongolen vom Leib halten, was ihm durch eine kluge Kombination kriegerischer und friedlicher Mittel weithin gelang. Unter ihm erreichte das Delhi-Sultanat seine größte Ausdehnung, aber kein anderer Sultan seiner Zeit hat auch so viel Territorium wieder verloren. Innenpolitisch lag er mit den Sufis und den Religionsgelehrten in Dauerstreit. Eigentlich waren die Tughluqiden auch keine Inder, sondern Türken, weshalb es Geschick erforderte, sich mit den einheimischen Eliten gut zu stellen. Erst durch eine Rebellion war sein Vater Ġiyāṯaddīn 720/1320 an die Macht gekommen und hatte damit die Tughluq-Dynastie gegründet, und eine Rebellion war so ziemlich das erste, womit sich Muḥammad Ṭuġluq Šāh auseinandersetzen musste. Historiker zählen 22 Rebellionen während seiner Regierungszeit. Da kann man als Sultan schon auf den Gedanken kommen, seine Legitimität auch anders als nur durch militärische Macht abzusichern. Aber wie? Etwa durch die Ernennung durch einen Kalifen, wie frühere Herrscher dies getan hatten? Aber wo war der Kalif überhaupt, und wer war er? Mit Kalifen hatte man schließlich lange nichts mehr zu tun gehabt, und so galt es erst einmal, den Kalifen überhaupt ausfindig zu machen. Schließlich fand man heraus – man musste wohl reisende Kaufleute ausforschen – dass der Kalif in Kairo residiert und al-Mustakfī heißt. Also schrieb Muḥammad ibn Tuġluq ein Gesuch an al-Mustfakfī, um von ihm als rechtmäßiger Herrscher des Delhi-Sultanats ernannt zu werden. Gleichzeitig ließ er zwischen 741 und 744 Münzen prägen, in denen einzig und allein der Name des Kalifen, also al-Mustakfī bi-llāh, genannt wird, nicht aber er selbst, der Sultan und eigentliche Prägeherr. Was der Sultan allerdings nicht wusste, war, dass ebendieser al-Mustakfī nach seiner langen Amtszeit als Kalif von 701-740/1302-1340 gar nicht mehr lebte. Sein Nachfolger al-Wāṯiq (740-741/1340-1341) wäre allerdings, so sagen es die arabischen Historiker, auch nicht der Erwähnung wert gewesen. Erst dessen Nachfolger al-Ḥākim bi-amri llāh (741-753/1341-1352) habe, so heißt es, das Kalifat wieder zu Ansehen und Ehren gebracht, und nun sei der Kalif auch wieder im Freitagsgebet in Kairo genannt worden. Dieser offensichtlich fähige und vielgelobte (aber nichtsdestoweniger natürlich nach unseren Maßstäben machtlose) Kalif war es auch, der das Gesuch des Inders beantwortete und eine Delegation nach Delhi sandte, die 744/1343 Muḥammad ibn Tuġluq eine Einsetzungsurkunde überreichte, und es versteht sich von selbst, dass dieser nun sofort Münzen auf den Namen des tatsächlich amtierenden Kalifen prägen ließ. Es existieren vier im Design leicht verschiedene Typen, die 744/1343 und in den Folgejahren geprägt wurden (aber undatiert sind), 11 Gramm wiegen und in größeren Stückzahlen ausgegeben worden sein müssen (unser Typ, Goron/Goenka D443, ist der am wenigsten häufige). Sein Nachfolger Fīrūz Šāh (752-790/1351-1388) sollte die Nennung des (nun stets präzise erfragten) Kalifen auf seinen Münzen beibehalten, aber, wie es sonst immer üblich war, seinen eigenen Namen und Titel dazusetzen. So sind also die Münzen Muḥammad ibn Tuġluqs, die ausschließlich den Kalifen nennen, offensichtlich die einzigen Münzen der islamischen Münzgeschichte, in denen der Prägeherr selbst hinter einem anderen zurücktritt und nicht genannt wird. Und das erklärt nun auch, warum diese Münze dem Geschichtskenner zuerst Rätsel aufgegeben und sich nicht auf den ersten Blick offenbart hat.

Thomas Bauer


Literatur:

  • H. Nelson Wright: The Coinage and Metrology of the Sulṭāns of Dehlī. Delhi 1936.
  • Stan Goron, J.P. Goenka: The Coins of the Indian Sultanate. New Delhi 2001.
Juli 2021
Juli 2021

Münze des Monats

© B. Thier
© B. Thier

Hand ab! Theatergeld – gestohlen dem Hoftheater in Braunschweig


VS: DEM | HOF-THEATER | V | Abb. springendes Ross | T. | IN | BR: | (Stern) GESTOHLEN. (Stern) (im gekerbtem Stabrand)
RS: (sieben Sterne) | Abb. Stab mit Jakobinermütze, daneben Theatermaske mit Schnüren und Dolch | HAND AB! | C. P. (im gekerbtem Stabrand)
rund / Messing / ø 24,6 mm / Stärke 1,07 mm / 3,17 g / Wendeprägung

Sammlung Bernd Thier


Literatur: Neumann (1868) Nr. 32877; Stahl (2012), S. 81–82, Nr. 0171; Menzel (2018) Nr. 4370.1


Die Numismatik unterscheidet streng nach Münzen, denen ein materieller Geldwert zugesprochen wird, mit denen man Waren oder Dienstleistungen erwerben und bezahlen kann, und Medaillen, die z. B. auf bestimmte Personen und Persönlichkeiten oder Ereignisse geprägt wurden. Daneben gibt es Marken und Zeichen aus den verschiedensten Materialen für die unterschiedlichsten Funktionen, bei denen in vielen Fällen auch der monetäre Aspekt einer realen Gegenleistung eine Rolle spielt. Eher unbekannt ist, das es auch münzähnliche „Marken“ gibt bei denen es nur darauf ankommt, das sie aussehen wie Geld aber eigentlich keinen wirklichen echten Münzcharakter haben, obwohl sie bei imaginären Geschäften verwendet werden. Gemeint sind hier nicht die Spielmarken oder das Spielgeld von Karten- oder anderen Gesellschaftsspielen oder das Spielgeld aus dem Kinderkaufladen, sondern speziell angefertigtes Theatergeld, das auf der Bühne als Requisite verwendet wird, wenn etwas oder jemand bezahlt wird oder Geld im Allgemeinen eine „Rolle“ spielt.


Phantasiescheine, die sich an Originalbanknoten orientieren oder exakte Papiergeldnachdrucke, heute oft auch als „Filmgeld“ bezeichnet, sind zahlreich bekannt. Neben der Verwendung als Zahlungsmittel bei einem Auftritt auf der Bühne gab es auch schon immer Aufführungen, bei denen „Theatergeld“ im Rahmen einer Inszenierung ins Publikum geworfen wurde. Diese Scheine wurden daher bewusst als Objekte für einen bestimmten Effekt eingesetzt und vom Publikum als Andenken zur Erinnerung an dieses Ereignis mitgenommen. Gleichzeitig dienten die Scheine als Werbemittel für das Theaterstück.


Tatsächlich gab es im 19. Jahrhundert auch speziell angefertigte Theatergeld-“Münzen“, die heute meist als Marken angesprochen werden, über deren genaue Funktion wenig bekannt ist. Ein solches ungewöhnliches Theatergeldstück soll nachfolgend vorgestellt werden.


Das aus Messing geprägte zweiseitige, eine Münze symbolisierende „Geldstück“ trägt auf der Vorderseite die Inschrift DEM HOF-THEATER IN BR: GESTOHLEN, wobei BR: als Braunschweig aufzulösen ist. Das winzige springende Pferd mit hängendem Schweif (Sachsenross) verweist als Wappentier des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg ebenfalls dorthin. Die Buchstaben V T. sind hierbei nicht als Initialen einer Person, sondern als Wertangabe V (5) T(aler) zu lesen.


Auf der Rückseite seht die Aufforderung HAND AB! als Konsequenz des auf der Vorderseite beschriebenen Tatbestandes eines Diebstahls. Diese heute martialisch anmutende Bestrafung geht auf das mittelalterliche Strafrecht der sogenannten spiegelnden Strafen (Spiegelstrafen) zurück, bei denen das vorausgegangene Vergehen widergespiegelt oder auf gleiche Weise erwidert wird und dessen Wiederholung somit unmöglich macht. Das Abhacken einer Hand verhindert, das der Täter einen weiteren Diebstahl begehen konnte. Diese Angabe auf einer Theatergeldmünze sollte daher mögliche Diebe dieser „Münze“ abschrecken.


Die in der Mitte der Rückseite dargestellten Gegenstände haben als Symbole zu gelten. Der Stab soll die Bereitschaft zur körperlichen Verteidigung der Freiheit darstellen, unterstrichen durch die darauf platzierte Mütze. Diese weist eine Borte und einen kleinen Bommel am Ende auf. Eigentlich handelt es sich daher um eine Nacht- oder Schlafmütze, die im Winter als Kälteschutz im Bett in ungeheizten Räumen getragen wurde um das Auskühlen des Kopfes zu verhindern. In der politischen Karikatur des 19. Jahrhunderts war sie aber zugleich das Attribut des „Deutschen Michel“, der nationalen Personifikation der Deutschen. In der französischen Revolution wurde eine ähnliche Mütze, angelehnt an die sogenannte Phrygischen Mütze (franz. bonnet rouge) der Antike von den Jakobinern als Ausdruck des politischen Bekenntnisses getragen, zur Freiheitsmütze für eine demokratische und republikanische Gesinnung. Hier kann daher die Mütze auf dem Stab als Zeichen der Freiheit der darstellenden Kunst gewertet werden.


Die Theatermaske mit den beiden Schüren an der Seite ist seit der Antike das Piktogramm für das Theaterschauspiel schlechthin. Die Maske ist hierbei ein Zeichen für die eigentliche Abwesenheit des realen Schauspielers hinter der Maske, da er ja nur eine Rolle, aber nicht sich selbst spielt.


Der kleine, oft versteckt getragene Dolch ist eine sehr beliebte Requisite bei Theaterstücken und steht einerseits als altes erotisches Symbol für den Phallus aber auch für den oft dramaturgisch inszenierten plötzlichen und heimtückischen Mord. Alle bildlichen Elemente spielen daher mit dem Thema Theater und erscheinen selten auf realen Münzen.


Schon Josef Neumann (1868) und Werner Helmut Stahl (2012) beschreiben die winzige Signatur C.P. auf der Rückseite, lösen diese aber nicht auf. Es ist anzunehmen, dass hiermit der Hersteller der „Marke“, die bekannte bereits 1778 gegründete Prägeanstalt Carl Poellath in Schrobenhausen in Bayern gemeint ist.


Einen ersten Hinweis zur Datierung des vorliegenden Stückes liefert die Erwähnung bei Neumann im Jahre 1868 bei der offenbar erstmaligen Beschreibung dieser „Marke“, die demnach vor diesem Jahr hergestellt worden sein muss. Neben dem vorliegenden Exemplar zu V (5) T.(aler) beschreibt Neumann außerdem ein ähnliches, etwas größeres Stück (Dm 27 mm) zu X (10) T.(aler) (Neumann 32878 / Knyphausen 9346 / Menzel 4370.1). Wolfgang Hasselmann datiert die „Marke“ ohne Begründung in das Jahr 1865.


Betrachtet man die als reale Inspirationsquelle dienenden vermutlichen „Vorbilder“ könnte aber auch eine frühere Herstellung in Betracht kommen. Gemeint sind die 5 und 10 Taler-Stücke des Herzogtums Braunschweig. Im 19. Jahrhundert wurden unter den Herzögen Friedrich Wilhelm (reg. 1806–1815), Karl (reg. 1815–1830) und Wilhelm (1831–1884) 10 Taler-Stücke (zu 2 Pistolen) von 1813 bis 1847 und 5 Taler-Stücke (zu 1 Pistole) zwischen 1814 und 1834 aus dem Gold des Harzes geprägt. Der Durchmesser der beiden „Marken“ (23 und 27 mm) entspricht dabei relativ genau jenem der echten Goldmünzen (5 Taler ca. 23,5 bis 24 mm / 10 Taler 24,5 bis 28,5 mm). Das heraldisch nach rechts springende Sachsenross als Wappentier des Herzogtums Braunschweig erscheint groß und einzeln aber nur auf den 10 Taler-Stücken von 1831, ansonsten wurde immer das mehrteilige Herzogswappen abgebildet. Sicherlich liefen die Goldmünzen auch noch nach dem Ende der Prägung um, aber eine Herstellung der „Marken“ in den Jahrzehnten der ersten Hälfte bis Mitte des 18. Jahrhunderts, längere Zeit vor der Ersterwähnung, wäre möglich.


Das Herzogliche Hoftheater wurde 1826 im bereits 1690 errichteten Opernhaus am Hagenmarkt in Braunschweig, in der Nachfolge des Nationaltheaters, eröffnet. Die letzte Vorstellung dort fand 1861 statt, das Theater in den Neubau des heute noch existierenden Staatstheaters Braunschweig verlegt. Daher wäre eine Herstellung z. B. im Zusammenhang mit der Eröffnung 1826 oder in den Jahren danach nicht auszuschließen, die Verwendung könnte allerdings Jahrzehnte umfasst haben.


Oft wird und wurde dieses „Geldstück“ als „Marke“ des Braunschweiger Hoftheaters angesprochen oder angeboten. Möglich wäre demnach theoretisch auch die Verwendung als Theater-Eintrittsmarke, die zum diskreten Betreten der Logen des Theaters für einen kleinen elitären Besucherkreis berechtigt hätte. Die vorliegende „Marke“ darf auch nicht mit Theater-Wertmarken verwechselt werden, mit denen die Zuschauer z. B. Dienstleistungen, Getränke oder Speisen beziehen konnten. Auch war es keine Theater-Gegenmarke, die man beim Verlassen des Theaters während einer Vorstellung oder in einer Pause von den Logendienern erhielt, um nachher wieder seinen Platz einnehmen zu können. In der Regel musste man für deren Erhalt als Pfand eine Geldsumme hinterlegen, die beim Nichterscheinen verfiel.


Einen ersten Hinweis auf die tatsächliche Verwendung liefert Josef Neumann 1868: Nach der freundlichen Mitteilung des Herrn Dr. Freudenthal handle es sich um Messingene Aushilfsmarke für Goldmünzen. Gemeint ist vermutlich der Braunschweiger Sammler Arthur Freudenthal, der eine umfangreich Sammlung von Kupfermünzen, Marken und Rechenpfennige hinterließ und die Verwendung der „Marken“ vermutlich als Augenzeuge beobachtet hatte.


Es handelt sich also – nach Wolfgang Hasselmann – um echtes Theater-Geld (Surrogat-Geld, Theater-Aushilfsmarken, Theater-Requisitengeld) und demnach um einen Ersatz für offizielles Umlaufgeld während einer Theateraufführung. Durch die spezielle Herstellung dieser Münzen sollte verhindert werden, dass Schauspieler oder das zahlenmäßig umfangreiche Bühnenpersonal gegebenenfalls für die Aufführung eingesetztes echtes Geld entwendeten. Die erhaltene Ordnung für das Braunschweiger Hoftheater aus dem Gründungsjahr 1826 liefert interessante Details zum Umgang mit den dort beschäftigten Statisten: Sie hatten, seien sie vom Militär- wie vom Civil-Stand, nach ihrem Auftritt das Theater sofort zu verlassen und durften sich nicht im Bereich hinter der Bühne aufhalten, also auch nicht das Stück weiter verfolgen. Vermutlich war dies auch ein Schutz vor Diebstahl, denn die gleiche Verordnung berichtet über die Sorgfalt im Umgang mit den Requisiten, zu denen eben auch das Theatergeld zählen würde: „Jedoch ist jeglicher Schauspieler selbst verpflichtet, sie gehörig nachzusehen, und das etwas Fehlende zu rechter Zeit zu fordern. Wem bei der Vorstellung ein Requisit durch sein Verschulden mangelt, erlegt 16 Ggr. zur Strafcasse. Sämtliche Requisiten werden sofort nach der Vorstellung von demjenigen, der sie erhielt, oder von dem, welchem sie nach der Vorschrift des Stückes auf der Bühne übergeben wurde, dem Requisiteur wieder zurückgeliefert, und ist das etwa Fehlendem seinem Werthe nach von dem Empfänger zu ersetzten.“


Über die allgemeine Verwendung von Geld auf der Bühne bzw. Theatergeld in der damaligen Zeit berichtet das 1841 herausgegebenen Theater-Lexikon von Düringer und Barthels: „Zum Theatergebrauch nimmt man gewöhnlich, statt des wirklichen Geldes, Zahl-(Spiel-)Marken. Nicht so schön, aber dem Verlieren od. Abhandenkommen weniger ausgesetzt, ist nach der Form des Geldes ausgeschnittenes Blech. Nur für einzelne Fälle und wo es in blanken Haufen gebraucht wird, z.B. Geld unter Verantwortung des Requisiteurs auf´s Theater zu bringen, da selten so viel u. besonders große Geldsorten vorstellendes Theatergeld in der Requisitenkammer vorhanden ist. Häufig kann man zweckmäßiger die Münzen durch Papiergeld od. Geldrollen ersetzten. Letztere von Holz, wenn sie auf den Boden fallen sollen, od. könnten, von Blei mit Papier überzogen, müssen nach der Form und Größe den wirklichen Geldrollen von der genannten Summe ähnlich sehen, sodaß z. B. nicht eine Rolle von 25 Rthlrn. für eine von 25 Louisd´ors gegeben wird etc.“


Da nachweislich Braunschweiger Goldmünzen zu 5 und 10 Talern als Inspiration und Vorbild für die Herstellung des Theatergeldes des Brauschweiger Hoftheaters dienten, lässt sich eine Entstehung dieser ungewöhnlichen Stücke in der Zeit zwischen 1826 und den 1840er/1850er Jahren vermuten. Wer die Idee dazu und vor allem zu der humorigen Inschrift hatte, ist nicht überliefert. Ohne einen triftigen Grund dürfte man den doch enormen Aufwand der Beschaffung jedoch nicht betrieben haben. Da die Stücke nur auf der Bühne, fernab des Publikums, verwendet wurden, dienten sie nicht zur Werbung für das Theater. Möglicherweise war es zuvor zu Diebstählen von echtem Geld gekommen. Außer den beiden „Marken“ aus Braunschweig sind lediglich ähnliche Stücke vom Königlichen Hoftheater in Hannover aus der Zeit um 1850 bekannt (Menzel Nr. 13630–13632). Knyphausen (Nr. 9347) erwähnt außerdem eine „Bleimarke“ mit der Datierung 1842 eines Herzoglichen Hof Theater im Stil eines 2 Franc-Stücke der französischen Könige, das er Braunschweig zuschriebt, was allerdings nicht nachgewiesen werden kann.


Ob die auf den Stücken erwähnte Strafe des Hand-Abhackens tatsächlich nach dem einem Diebstahl einer solchen Theatergeldmünze vollzogen wurde, ist nicht überliefert, aber wohl unwahrscheinlich. Die Tat wäre verjährt, der Besitz daher heute wohl ungefährlich.


Bernd Thier

Literatur:

  • Arnold, Paul/Küthmann, Harald/Steinhilber, Dirk, Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute, neu bearbeitet von Dieter Faßbender, 32. Auf., Regenstauf 2017, hier S. 104–121.
  • Düringer, Ph. J./Barthels, H., Theater-Lexikon. Theoretisch-praktisches Handbuch für Vorstände, Mitglieder und Freunde des deutschen Theaters, Leipzig 1841, hier S. 518–519.
  • Eisinger, Ralf, Das Hagenmarkt-Theater in Braunschweig (1690–1861), Braunschweiger Werkstücke 29, Braunschweig 1990, hier S. 234–256.
  • Gesetzliche Ordnungen für das Herzogliche Hoftheater in Braunschweig, Braunschweig 1826.
  • Hasselmann, Wolfgang, Marken und Zeichen Lexikon, Lexikon für die im deutschsprachigen Raum aus Metall geprägten Marken und Zeichen in 4 Bänden (Manuskript München, November 2001), erschienen nur als PDF auf CD-ROM im Verlag für digitale Publikationen Bogon, Berlin 2007, hier S. 1356 (Theater-Geld).
  • Menzel, Peter, Deutschsprachige Notmünzen und Geldersatzmarken im In- und Ausland 1840 bis 2002, digitale Publikation auf CD-ROM, Winfried Bogon-Verlag Berlin 2018, hier S. 786, Nr. 4370.1,2 (Marken des Hoftheaters Braunschweig) und S. 2403, Nr. 13630–13632 (Marken des Hoftheaters in Hannover).
  • Münz- und Medaillen-Kabinet des Grafen Karl zu Inn- und Knyphausen, Hannover 1872, hier Nr. 9346 (Marke des Hoftheaters Braunschweig) und 9347 (Marke des Hoftheaters Hannover).
  • Neumann, Josef, Beschreibung der bekanntesten Kupfermünzen. Fünfter Band. Enthält die Beschreibung der Jetone und Marken aus Oesterreich, Russland, Frankreich und Deutschland, Prag 1868, hier S. 488, Nr. 32877–32878 (Marken des Hoftheaters Braunschweig).
  • Stahl, Werner-Helmuth, Marken & Zeichen des 14. bis 19. Jahrhunderts. Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main 31, Frankfurt 2012, hier S. 81–82, Nr. 0170 (Marke des Hoftheaters Braunschweig)

Internetquellen:
Nachtmütze:

Opernhaus am Hagenmarkt:

Spiegelstrafe:

Juni 2021
Juni 2021

Münze des Monats

© Ivar Leimus
© Ivar Leimus

Der Investiturstreit – ein einzigartiges Münzzeugnis


Deutsches Reich, Kaiser Heinrich IV. (1056/1084–1105) mit Bischof Otbert von Lüttich (1091–1119)?, Pfennig, Lüttich oder Maastricht (aus dem Schatzfund von Kose/Estland 1982, nach 1121)
Silber, geprägt; Gew. 1,00 g, Dm. 16 mm
Eesti Ajaloomuuseum, Tallinn, Inv.-Nr. AM 25159:226


Links ein Gekrönter in faltenreichem Mantel, rechts ein Barhäuptiger mit vollem Haar, in geistlicher Kleidung mit dem Y-förmigen Pallium; unter der Krümme des Stabes in der Mitte ein Ringel, darüber eine Rosette aus sieben Punkten. Derselbe Gekrönte nimmt frontal die Vorderseite ein, mit demselben Mantel, derselben Bügelkrone und einem ausgesprochenen Schnurrbart; mit der Rechten schultert er ein Schwert, in der Linken hält er den Reichsapfel oder ein kurzes Lilienzepter. Die Umschrift „HENRICI//ERN“ läuft hier rückwärts, auf der Rückseite sind die Buchstaben „/TRE//“ locker außen verteilt.

Die Szene hatte es in sich, barg Sprengstoff, denn sie traf ins Mark der epochalen Auseinandersetzung zwischen weltlicher und geistlicher Sphäre, regnum und sacerdotium, in der zweiten Hälfte des 11. und im früheren 12. Jahrhundert. Unmissverständlich dargestellt ist die Übergabe des Krummstabs, Zeichen der geistlichen Amtsgewalt eines Bischofs oder Abts, seitens des Königs an den Geistlichen. Beide sind einander zugewandt, der König hat huldvoll den Kopf leicht geneigt, seine Rechte hält den Stab zum Geistlichen, dessen Rechte danach, die Krümme ist ihm zugewandt, greift. Der Ringel, ein Ring, auch ein geistliches Zeichen, ist bedeutungstragend, die Rosette bleibt Füllwerk. Der Vorgang, dass der König einem Geistlichen dessen Amtssymbole übergibt, ihn dadurch formal in sein Amt einweist, ihn investiert, war geübte Herrschaftspraxis. Doch eben diese wurde seit der Mitte des 11. Jahrhunderts im Zuge der Kirchenreform zunehmend vehement vom Papst infrage gestellt.

Papsttum und römisch-deutsches sowie zuvor fränkisches König- bzw. Kaisertum waren seit der Mitte des 8. Jahrhunderts aufs Engste miteinander verbunden. Karl I. der Große (768–814) war 800, als er das westliche Kaisertum erneuerte, vom Papst gekrönt worden (s. S. 133), ebenso Otto I. der Große (936–973) 962, als er dieses Kaisertum erneut erneuerte (s. S. 138). Demgegenüber war die weltliche Existenz des Papsttums, geistlich Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, direkt vom König bzw. Kaiser abhängig. Karl wie Otto sahen sich dabei – neben dem Papst als geistlichem Repräsentant – als weltliche Repräsentanten der (westlichen) Christenheit; Otto III. (983/996–1002) überhöhte dies zuletzt zu einer Vorrangstellung des Kaisers. Daraus – und aus der gegebenen sakralen Würde des Königs – leiteten die Ottonen und Salier des 10. und 11. Jahrhunderts das Recht ab, über die Geistlichkeit, die Kirche, zu verfügen; für ihr Königtum war diese funktionelle wie personelle Verflechtung unverzichtbar.

Mitte des 11. Jahrhunderts, mit Papst Leo IX. (1049–1054), erhielt die Kirchenreform einen starken Impuls – nicht zuletzt durch einen toskanischen Kanoniker namens Hildebrand. Mit umfassendem Anspruch zielte sie auf eine Reinigung der Kirche, hinsichtlich der Lebensform der Geistlichkeit und v. a. des käuflichen Ämtererwerbs (Simonie). Weil die Investitur Geistlicher durch Weltliche, sogenannte Laien, nun als Simonie, als Ketzerei, gewertet wurde, strebte die Reform letztlich nach der Lösung der Kirche von der Welt. Der Streit zwischen König Heinrich IV. (1056/1084–1105) und Papst Hildebrand-Gregor VII. (1073–1085) entzündete sich 1075, woraufhin der König den Papst absetzte und der Papst den König exkommunizierte, ihn also aus der Gemeinschaft aller Gläubigen ausschloss.

Durch den Gang nach Canossa vermochte Heinrich nach dreitägiger Buße – barfuß im Büßerhemd im Schnee des Vorhofs der Burg am Nordhang des Apennin – im Januar 1077 zwar die Loslösung vom Bann zu erreichen. Er wurde damit wieder handlungsfähig, zumal sich die weltlichen und geistlichen Großen mit den Gregorianern zu verbinden drohten. Aber die Frage der Investitur verschärfte sich noch: 1078 und 1080 erließ Gregor ein allgemeines Investiturverbot durch Laien. Und die Wahl des Schwabenherzogs Rudolf von Rheinfelden durch die Fürsten im März 1077 zum Gegenkönig stürzte das Reich in einen Bürgerkrieg, der auch nach Rudolfs Tod 1080 längst nicht beendet war.

Einer der eifrigsten und bedingungslosesten Parteigänger Heinrichs war Bischof Otbert von Lüttich (1091–1119). Im Frühsommer 1091 wurde er in Oberitalien vom zwischenzeitlichen Kaiser in das Bistum investiert; Weihnachten 1091 zog er in Lüttich ein, Anfang Februar 1092 wurde er vom Kölner Erzbischof geweiht. All dies war gegen das Kirchenrecht: Laieninvestitur, zumal seitens eines nach 1080 seit 1085 zum dritten Mal Gebannten, Erhebung ohne Wahl durch Klerus und Volk der Lütticher Diözese, Weihe durch einen ebenfalls Exkommunizierten – und Simonie. Otbert schickte 300 Mark Gold – 3 600 Mark Silber, d. h. bald 1 Million Silberpfennige –, um sich vor Ort durchzusetzen. Und auch später löste er Finanzprobleme immer wieder dadurch, dass er Pfründen und Ämter verkaufte.

Die vorliegende Münze wird Kaiser Heinrich IV. mit Bischof Otbert zugeschrieben; eindeutig ist letzteres nicht, doch gehört sie nach Niederlothringen und passt in die Lütticher Münzreihe der Zeit. Die Bildaussage bleibt ohnehin: Der König investiert, und natürlich hatte Heinrich Otbert 1091 mit Ring und Stab (per anulum et baculum) investiert. An seinem Selbstbewusstsein ließ er mit seiner frontalen Präsenz im Münzbild und all seinen Machtsymbolen zudem keinen Zweifel. Ein Detail: Das Pallium, Zeichen eigentlich des Erzbischofs für dessen Teilhabe an der päpstlichen Gewalt, wurde vom Papst verliehen, verbunden mit einem Treueid – Otbert, wiederholt gebannt, hat dieses natürlich nie erhalten.

Die Lösung des Investiturkonflikts gelang erst nach dem Tod Heinrichs IV. 1106 und „seines“ Gegenpapstes Clemens III. (1084–1100), der ihn Ostern 1084 in Rom zum Kaiser gekrönt hatte; Gregor VII. war 1085 gestorben. Nach zähen Verhandlungen wurde am 23. September 1122 das Wormser Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. (1106/1111–1125) und Papst Calixt II. (1119–1124) besiegelt. Der König verzichtete auf die Investitur mit den geistlichen Amtssymbolen Ring und Stab und sicherte die freie, kanonische Wahl durch Klerus und Volk sowie die unbehinderte Weihe zu; die Wahl erfolgte aber in seiner Gegenwart, und bei zwiespältiger Wahl war er entscheidend beteiligt. Die weltlichen Hoheitsrechte der Kirche, die sogenannten Regalien, sollte der König nun getrennt mittels des Zepters, Zeichen seiner eigenen Amtsgewalt, vor der Weihe übertragen, wofür ihm ein Treueid zu leisten war. Investiturkonflikte gab es auch in England und in Frankreich, wo die Kirchenreform stark wirkte, doch konnten diese jeweils ohne die so grundsätzliche Konfrontation zwischen den Gewalten pragmatisch beigelegt werden.

Das Konkordat führte zu einer grundlegenden Veränderung der Reichsverfassung: Die hohe Geistlichkeit wurde wie die weltlichen Großen zu lehnsrechtlich an König und Reich gebundenen Fürsten. Und das Verhältnis von Königtum – in Canossa nachhaltig in seiner Sakralität beschädigt – und Papsttum, regnum und sacerdotium, wurde neu bestimmt. Der Papst beanspruchte nun nicht nur die absolute Führung in der Kirche – dieser römische Zentralismus in allen Belangen besteht bis heute fort –, sondern in der gesamten Christenheit, dem imperium christianum, in kaisergleicher Stellung über dem König bzw. Kaiser, der nichts als ein normaler Laie und in seinem Amt vom Papst abhängig war.

Die Münze vermag all die tiefgreifenden gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesse, die die Zeit des Investiturstreits zu einer Epochenwende für Europa machten, nicht zu transportieren. Aber sie ist ein eindrucksvolles und zugleich das einzige Münzzeugnis, das die Kernfrage, diesen Streit von weltpolitischem Format, ikonografisch präzise thematisiert. Wann genau das Propagandastück, das nur in drei Exemplaren von zwei Stempelpaaren vorliegt, entstanden ist, spielt dabei keine Rolle. Erstaunlich ist jedenfalls, wie die damalige Zeit, die den Konflikt auch publizistisch, in Streitschriften, führte, auf das zentrale Bildmedium, das einzige echte Massenmedium, die kursierenden Münzen, verzichtete.

Stefan Kötz

Literatur:

  • Jensen, Jørgen Steen: A Maastricht coin representing the investiture of bishop Otbert of Liège by the emperor Henry IV in 1091, in: Spink Numismatic Circular 98/99 (1990), S. 310f.
  • Kluge, Bernd: Investiturstreit. Gemeinsames Auftreten von König und Bischof im Münzbild, in: Das Reich der Salier 1024–1125, Sigmaringen 1992, S. 456–459
  • Dengis, Jean-Luc: Les monnaies de la Principauté de Liège, Bd. 1, Wetteren 2006, S. 110–114, Nr. 211
  • Hartmann, Wilfried: Der Investiturstreit, München 32007
  • Kötz, Stefan: Der Investiturstreit. Kampfansage: Kaiser und Bischof in Eintracht vereint, in: Haymann, Florian / Kötz, Stefan / Müseler, Wilhelm (Hrsg.): Runde Geschichte. Europa in 99 Münz-Episoden, Oppenheim am Rhein 2020, S. 159–162 [Wiederabdruck]


© Eesti Ajaloomuuseum, Tallinn (Foto: Ivar Leimus)

Mai 2021
Mai 2021

Münze des Monats

Abb. 1 Lage der Insel Yap
© gemeinfrei
Abb. 2 Stein auf Yap
© gemeinfrei
Abb. 3 Transport von Steingeld von Palau nach Yap
© gemeinfrei
Abb. 4 Steingeld vor einem Haus auf der Insel Yap
© gemeinfrei
Abb. 5 Das Siegel von Yap zeigt den Stolz auf das Steingeld
© gemeinfrei

Steinreich in Mikronesien – das Steingeld von Yap

Auf dem Archipel Yap in der Inselwelt Mikronesiens war lange Zeit ein schwergewichtiges Zahlungsmittel in Gebrauch: Hier wurde mit in der Mitte gelochten Steinscheiben bezahlt, die einen Durchmesser zwischen 30 cm und knapp 4 m haben und teilweise mehrere Tonnen wiegen. Im Norden von Yap bezeichnet man die Steine als „Fei“, im Süden ist der Begriff „Rai“ gebräuchlich. Die erste eindeutige Erwähnung der Steine ist von 1843, allerdings sollen einige Steine älter als 300 Jahre sein. Letztlich ist unbekannt, seit wann das Steingeld existiert.

Die Steine wurden nicht auf den Inseln Yaps gefertigt, sondern stammen von der etwa 450 Kilometer entfernten Inselgruppe Palau. Mit Gelbwurzpulver und Betelnüssen oder kleineren Dienstleistungen erkauften sich die jungen Männer von Yap dort das Recht, Steine zu brechen, die sie anschließend mit Bambusflößen in ihre Heimat transportierten. Da für Hin- und Rückreise bestimmte Windverhältnisse nötig waren, dauerte eine solche Expedition teilweise über ein Jahr. Zudem waren diese Reisen mit Risiken verbunden – sowohl für die Gesundheit der Männer als auch für die Steine selbst: Es kam vor, dass Sie kurz vor Fertigstellung zu Bruch gingen oder bei der Heimreise untergingen. Letzteres war allerdings relativ unproblematisch, wie der Bericht eines Einheimischen nahelegt: „Im nahe gelegenen Dorf lebte eine Familie, deren Reichtum unbestritten war – von allen anerkannt wurde –, und doch hatte niemand, nicht einmal die Familie selbst, diesen Reichtum jemals zu Gesicht bekommen oder berührt. Er bestand aus einem riesigen Fei, dessen Größe allein durch Überlieferung bekannt war, denn er lag seit zwei oder drei Generationen auf dem Grund des Meeres.“

Kleinere Steine konnten zwar auch physisch den Besitzer wechseln, doch es war üblich, dass die großen Steine stets an derselben Stelle verblieben, häufig gut sichtbar vor einer Hütte oder am Wegesrand. Die Besitzverhältnisse des jeweiligen Steins waren im kollektiven Gedächtnis der Dorfgesellschaft festgehalten, wobei man einen Stein auch anteilig besitzen konnte, so dass ein Stein mehr als einen Besitzer hatte. Transaktionen erfolgten also nur im Bewusstsein der Menschen. Oftmals gehörten die Steine auch nicht einzelnen Personen, sondern befanden sich im Besitz einer Familie oder der ganzen Dorfgemeinschaft. Die Gemeinschaft konnte sich mit den Steinen etwa die Hilfe eines anderen Dorfes erkaufen, Konflikte beilegen oder Verträge besiegeln.

Steingeld galt als „Männergeld“, mit dem man vor allem Land, Boote, Häuser oder Priester und Heiler bezahlte; Frauen zahlten mit Muscheln, mit denen sie vor allem alltäglichere Dinge erwarben. Darüber hinaus kam das Steingeld bei bestimmten Feierlichkeiten sowie als Brautpreis zum Einsatz. Allerdings blieb der Geltungsbereich der Steine immer auf Yap beschränkt; im Kontakt mit den Bewohnern anderer Inseln kamen andere Wertgegenstände zum Einsatz.

Es ist schwierig, allgemeine Aussagen über die Kaufkraft der Steine zu treffen. Ihr Wert hing von der Größe, der Ebenmäßigkeit, der Farbe, aber auch von der mit ihnen verbundenen Geschichte ab. Hinzu kam, dass reichere Personen und Familien mehr bezahlen mussten, als ärmere. Die Kaufkraft variierte überdies im Laufe der Zeit. Ein Ereignis stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Zäsur dar: Der Amerikaner David O’Keefe erlitt 1871 Schiffbruch und wurde auf Yap gesund gepflegt. Das Steingeld, das er hier kennenlernte, brachte ihn auf eine lukrative Idee: Er erwarb in Hongkong eine Dschunke und bot den Yapesen an, sie auf diesem Schiff schnell und sicher nach Palau zu fahren. Für diesen Dienst ließ er sich mit Kopra (getrocknetes Kokosfleisch) bezahlen und setzte auf diese Weise bald mehr Kopra um als die drei europäischen Handelsstationen, die es mittlerweile auf dem Archipel gab, zusammen. Teilweise waren bis zu 400 Yapesen gleichzeitig in den Steinbrüchen Palaus aktiv. Viele von ihnen verschuldeten sich, indem sie mehrere Kokosnussernten im Voraus verpfändeten, um sich die Überfahrt leisten zu können. O’Keefe wurde auf diese Weise ungeheuer reich; er erwarb die Insel Taraang, heiratete zwei Frauen – obschon er in Amerika bereits Familie hatte – und ließ sich als „King“ ansprechen. Durch ihn kamen bis zu O’Keefes Tod 1901 etwa 150 Steine pro Jahr zusätzlich nach Yap – und lösten hier eine Inflation aus. Die Geschichte wurde 1954 mit Burt Lancaster in der Hauptrolle unter dem Titel „His Majesty O’Keefe“ verfilmt.

Auch wenn sich die Werte der Steine in diesem Zusammenhang verändert hatten, stabilisierte sich das System erneut. Yap, das seit dem 16. Jh. in spanischem Besitz gewesen war, wurde 1899 an das Deutsche Reich veräußert. Die deutsche Kolonialverwaltung erkannte das Steingeld als Zahlungsmittel an, beschaffte sich selbst einige große Stücke und erwarb sich dadurch eine geachtete Stellung als Obrigkeit bei den Einwohnern. Die Verwaltung versuchte, die Steine in ein festes Verhältnis zur deutschen Währung zu bringen, wobei auch die bekannten Wertentsprechungen nur „Momentaufnahmen“ sind: 1900 entsprach ein Stein von 57 cm Durchmesser 7 Sack Kopra zu je 3,50 Mark. 1910 war ein Stein von 35 cm Durchmesser 400 Kokosnüsse wert. 1912 galt ein Stein von 40 cm als Äquivalent zu 2 Mark. Die deutsche Kolonialregierung führte eine Kopfsteuer ein, wobei die Produktion von Kopra und der Bau von Straßen die wesentlichen Erwerbsmöglichkeiten darstellten. Wer dem nicht nachkam, musste damit rechnen, dass seine Steine gepfändet wurden, indem die Bezirksregierung sie mit „K. B. A.“ (= Kaiserliches Bezirksamt) markierte.

1914 besetzten japanische Soldaten die Insel. Nach dem Ersten Weltkrieg stand Yap nominell zwar unter Verwaltung des Völkerbundes, de facto aber unter japanischer Herrschaft. Eine gängige Strafe der neuen Herrscher war die Zerstörung oder Zweckentfremdung von Steingeld. Während 1929 noch 13.281 Steine existierten, zählte man Mitte der 60er Jahre nur noch etwa 6600. Nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst unter US-amerikanischer Verwaltung stehend, schloss sich Yap 1979 gemeinsam mit anderen Inselstaaten zu den seit 1991 vollständig unabhängigen Förderierten Staaten von Mikronesien zusammen.

Der jüngste Stein wurde in den 30er Jahren hergestellt. Seit der Zeit der amerikanischen Verwaltung gilt der US-Dollar als offizielle Währung Yaps. Doch auch wenn das Steingeld seine frühere Bedeutung verloren hat, hat es seine Gültigkeit doch keineswegs eingebüßt: Bis heute ist es das gängige Zahlungsmittel für Strafen. Ein Fall aus den 80er Jahren erlangte über Yap hinaus Bekanntheit: Jugendliche waren mit ihrem Auto lärmend durch ein fremdes Dorf gefahren und wurden dort gefangengenommen, da dieses Verhalten als ungebührlich gilt. Erst nachdem der Chief ihres Dorfes sie durch Zahlung eines mittelgroßen Steins ausgelöst hatte, wurden sie freigelassen. Auch Land wird bis heute mit Steinen bezahlt. Und noch immer sind die Besitzverhältnisse im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft dokumentiert, obschon das Wissen darum immer mehr verloren geht; teilweise sind Fragen nach den Eigentumsverhältnissen an den Steinen Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das wiederum passt gut zum Ursprungsmythos der Steine: Der boshafte Zauberer Angumag soll der Legende nach die ersten Steine gebrochen haben – und so seien Eifersucht, Krieg und Zwietracht nach Yap gekommen… Doch trotz dieser durchaus kritischen Sichtweise auf ihr Geld, halten die Yapesen an den Steinen fest: Menschen und Regierungen kommen, so sagen sie, doch die Steine bleiben.

Andrea Gropp


Quellenangaben

  • Georg Aumann: Primitives Geld – vormünzliche Zahlungsmittel. Erläuterungen zu den Schausammlungen des Naturwissenschaftlichen Museums Coburg, Heft 19. Coburg [o. J.]; S. 34–37.
  • Paul Einzig: Primitive Money: In its Ethnological, Historical and Economic Aspects. London 1948 [Reprint: 1951]; S. 48–52.
  • Yvonne Gönster: Wertvoll. Über nichtmünzliche Zahlungsmittel aus aller Welt. (Begleitheft der gleichnamigen Ausstellung des Deutschen Schloss- und Beschlägemuseums Velbert). Velbert 2017; S. 18f.
  • Uta Greifenstein: Fremdes Geld. Tauschmittel und Wertmesser außereuropäischer Gesellschaften. (Begleitheft zur gleichnamigen Ausstellung der Commerzbank zusammen mit dem Museum für Völkerkunde Frankfurt). Frankfurt 1989; S. 83–86.
  • Thomas Lautz: Steinreich in der Südsee. Traditionelle Zahlungsmittel in Mikronesien. Köln 1999.
  • Hingston Quiggin: A Survey of Primitive Money – The Beginning of Currency. New York/London 1970; S. 144–146.
  • Horst Kimpel: Traditionelle Zahlungsmittel. Wuppertal 1994; S. 119 –128.
  • Felix Martin: Geld, die wahre Geschichte. Über den blinden Fleck des Kapitalismus. München 2014.
  • H. Hermann Schleich (Hrsg.): Muscheln, Salz und Kokosnüsse. Geld der Naturvölker – Vormünzliche Geldformen. (Begleitheft zur gleichnamigen Ausstellung im Fuhlrott-Museum Wuppertal). Wuppertal 2000; S. 47–51.


Bilder

April 2021
April 2021

Münze des Monats

Polen, Boleslaw Chrobry geprägt 992-ca.1000, 1.154g 19 mm, Avers, Inv.Nr.15028Mz
© LWL-Museum für Kunst und Kultur/Westfälisches Landesmuseum, Münzkabinett
Polen, Boleslaw Chrobry geprägt 992-ca.1000, 1.154g 19 mm, Revers, Inv.Nr.15028Mz
© LWL-Museum für Kunst und Kultur/Westfälisches Landesmuseum, Münzkabinett
Polen, Boleslaw Chrobry, geprägt ca.1005-1015, 1.548g 19,5 mm, Avers, Inv.Nr.45737Mz
© LWL-Museum für Kunst und Kultur/Westfälisches Landesmuseum, Münzkabinett
Polen, Boleslaw Chrobry, geprägt ca.1005-1015, 1.548g 19,5 mm, Revers, Inv.Nr.45737Mz
© LWL-Museum für Kunst und Kultur/Westfälisches Landesmuseum, Münzkabinett

Aus den Anfängen der polnischen Münzprägung


Menschen unserer Zeit assoziieren Münzen und Zahlungsmittel mit einem Staat. Gesellschaften konnten aber auch ohne feste Staatlichkeit bestehen. So ist bei den Germanen davon auszugehen, dass es eine solche nicht gab. Geldbenutzung konnte es auch ohne Staat geben, sei es kommerzieller Austausch oder als symbolische Transaktion. Die vielen römischen Münzfunde im germanischen Großraum legen davon Zeugnis ab. Im Frühmittelalter wurde auch im Norden und Osten Europas mit Münzgeld hantiert, ohne dass sich dort schon feste Staaten gebildet hätten. Dabei war zunächst der Import von Silbermünzen aus dem islamischen Zentralasien, dem Iran und dem Gebiet des heutigen Irak über die Wolga bis in die Anrainerländer der Ostsee und vereinzelt noch darüber hinaus von Bedeutung. In Teilen der islamischen Welt war es zu einer Abkehr von Geld mit nach Gewicht und Feingehalt normierten Münzeinheiten gekommen und man nutzte Silbermünzen nach Gewicht und zerbrach diese bei Bedarf, um etwa kleinere Stück zu erhalten.
Modellartig nennt man in Europa dieses System Gewichtsgeldwirtschaft. Sie wurde mit dem Import des Silbers aus dem Osten übernommen und schloss auch Silber in anderen Form, also etwa Barren oder Schmuck und Schmuckfragmente ein. Mit den Münzen und Silberstücken anderer Form verbreiteten sich die Feinwaagen. Voraussetzung für die damit einhergehenden ökonomischen Veränderungen war natürlich, dass Edelmetall als theoretisch erstrebenswert galt. Fragmentierter Schmuck konnte ebenso Zahlungsmittel sein wie Münzen oder Münzfragmente.
Polen entstand im Verlauf des 10.Jahrhunderts zunächst durch Ausbau eines Netzes von Burgen im Westen des heutigen Polens, dem Gebiet der Polanen. Nach archäologischem Befund waren diese gut vernetzt mit dem elbslawischen Bereich, also vereinfacht ausgedrückt dem Gebiet zwischen Elbe und Oder. Um die Mitte des 10.Jahrhunderts verdichtete die Dynastie der Piasten besonders durch Bau von Burgen die Macht im Raum Gnesen, sodass man von einem Staat sprechen kann. Andere Burgen wurden dafür zerstört. 966 wurde der Herrscher getauft und es begann die Christianisierung
Die Erforschung der „nationalen“ polnischen Münzprägung geht in das 19.Jahrhundert zurück. Ihr hoher, auch politischer Stellenwert zeigt sich darin, dass die Münzen der ersten Herzöge auf den polnischen Banknoten abgebildet sind. Kazimierz Stronczyński (1809-1896), der sich der mittelalterlichen Geschichte seines Landes einschließlich der historischen Grundwissenschaften verschrieb, war der erste, der sich mit Methodik diesen Fragen zuwandte. Marian Gumowski versuchte, nicht ganz frei von nationalem Übereifer, das Material zu vermehren und beanspruchte, große Teile der auf polnischem Gebiet gefundenen Münzen für polnische Münzstätten. Eine neue Generation von Historikern geführt von Ryszard Kiersnowski (1925-2006) sprach sich gegen einen solchen Ansatz aus und wollte nur noch diejenigen Münzen als königlich polnisch anerkennen, die durch ihre Aufschriften als solche gekennzeichnet sind. Sein Schüler Stanisław Suchodolski untersuchte die Münztypen in ihrem archäologischem Kontext, d.h. hier in ihren Vorkommen in datierbaren Schatzfunden, und kam zu dem Ergebnis, dass drei prominente Münztypen mit dem Namen Mieszko nicht den Staatsgründer Mieszko I. meinen können, sondern unter dessen Enkelsohn Mieszko II. (1025-1034) entstanden sein müssen. Eine Konsequenz hieraus war, dass der Beginn einer Münzprägung in Polen später anzusetzen ist, nämlich unter Boleslaw I. Chrobry. Er war 992-1025 Herzog von Polen und wurde kurz vor seinem Tod erster König des Landes.
In die Anfangszeit der Münzproduktion in Polen gehört die ganz oben gezeigte Münze mit dem Namen des hl. Wenceslaus um ein Kreuz herum. Dass der Patron Böhmens auf der Münze genannt ist, ist mit der Verwandtschaft Boleslaws über seine Mutter mit den böhmischen Herrscher erklärt worden. Als Entstehungsort ist auf Grund der Fundverbreitung Posen/Poznan vorgeschlagen worden. Daneben prägte Boleslaw auch Nachahmungen der im Harz entstandenen Otto-Adelheid-Pfennige und noch andere Typen, die über gemeinsame Prägestempel miteinander verbunden sind.
Durch Aufschrift gesichert ist eine zweite Münzstätte in Gnesen/Gniezno.
Auffällig ist, dass in etwa zeitgleich auch die Münzprägung in Dänemark, wo allerdings vorher schon am Südrande des Landes in Haithabu geprägt worden war, in Norwegen und in Schweden begann. Die älteste skandinavische Münzprägung ist jedoch sehr stark angelsächsisch geprägt, was man von der polnischen Prägung nicht sagen kann. Es bestanden aber familiäre Beziehungen der Piasten zu den skandinavischen Herrscherfamilien.
Studien haben gezeigt, dass die Anfänge der Münzprägung in Polen viel ähnliche Erscheinungen aufweist wie diejenige in Nordeuropa. Das zeigt sich darin, dass mit den Münzen keine Gewichtstandards verbunden sind. Die leichtesten Münzen aus einem Stempel können weniger als die Hälfte der schwersten Exemplare ausmachen. Mit der Münzprägung ist also kein Übergang zu einer Münzgeldwirtschaft verbunden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass mit den Stempeln, die zwar nicht immer leicht lesbare, im Endeffekt aber sinnvolle Aufschriften wie PRINCES POLONIE haben, andere Stempel verbunden sind, die keine deutbaren Aufschriften haben. Sogar sind Kombinationen nachgewiesen, die auf beiden Seiten sich nicht durch Schrift zu erkennen geben. Auch kommen Kombinationen vor, die in Westeuropa unvorstellbar wären, wie etwa eine Koppelung zwischen imitiertem Bild und Namen des angelsächsischen Königs Ethelred II. und dem in Regensburg üblichem Münzbild dieser Jahre. Die Fertigkeit des Stempelschnitts ist auch variabel. Neben Prägestempeln, die mindestens so gut sind wie solche aus Münzstätten im Deutschen Reich, gab es auch in herzoglichen Münzstätten – durch Stempelkoppelung nachgewiesen – Prägungen mit ziemlich geringem technischem Standard., die man früher vermuteten halblegalen privaten Münzstätten zugeschrieben hat. Man nimmt an, dass die Zahl von qualifizierten Stempelgraveuren beschränkt war und deshalb solche Unterschiede entstanden. Eine Besonderheit Polens ist es, dass, anders als in Deutschland, England oder Skandinavien auch einseitige Münzen geprägt wurden. Für diese ist das oben abgebildete mit der Umschrift PRINCESPOLONIE um ein Kreuz mit Ringeln in den Winkeln ein Beispiel. Die Führung des Titels Princeps, der sonst in Europa zu dieser Zeit wenig benutzt wurde, ist bemerkenswert. Er beansprucht, in einem bestimmten Gebiet die Herrschaft auszuüben. Auf den ältesten Münzen Boleslaws nennt er sich eher Dux (Herzog).
Hier ist sicher noch nicht alles entdeckt und man darf gespannt sein, was noch zu Tage kommen wird. Eine Erkenntnis, die sich hieraus ableiten lässt, ist, dass diese frühe Prägung einen größeren Umfang gehabt hat, als man früher angenommen hat. Untersucht man aber die Münzschatzfunde aus dem Herrschaftsgebiet Boleslaws, so ist es eindeutig, dass die in Polen selbst geprägten Münzen quantitativ den aus Westeuropa importierten Münzen deutlich unterlegen waren. Sie machte nur einen minimalen Prozentsatz der verfügbaren Silberstücke aus.
In einer Wirtschaft, in der es auf das, was auf den Münzen stand, kaum ankam, war der mitunter nicht gute technische Standard bedeutungslos. Man kann eher fragen, warum einige Stempel mit korrekten Umschriften entstanden sind. Man mag auch die Frage stellen, was ihre Funktion war. Die Antwort ist nicht einfach und umstritten. Sicher ist, dass sie keine Standardwährung waren. Vorgeschlagen wurde, dass „fiskalische Motive“ hinter der Prägung gestanden hätten. Ihre Bedeutung hätte darin gelegen, Zahlungsmittel zu haben, mit denen Gefolgsleute und Krieger hätten bezahlt werden können. Es ist jedoch zweifelhaft, ob diese einen Unterschied zwischen piastischen und sonstigen Münzen und Silberstücken gemacht haben. Gründe der Machtdemonstration sind ebenfalls unwahrscheinlich, da die Koppelung von Münzen mit Nennung des Herrschers und völlig anonymen oder sogar solchen, die einen fremden Herrscher wie den angelsächsischen König Ethelred II. nennen, dem widerspricht.
Dass die ersten Münzen des Landes sich an deutschen und englischen Münzen orientierten, liegt daran, dass im 3. und 4. Viertel des 10.Jahrhunderts ein Ablösungsprozess stattfand. Aus Zentralasien, wo auch die Silberqualität nachgelassen hatte, kamen immer weniger Münzen. Die Lücke wurde gefüllt durch Import von Münzen aus Deutschland, wo die Silberförderung und mit ihr die Münzprägung in der gleichen Zeit einen starken Auftrieb erfahren hatten, sowie aus England, das unter Ethelred II. ebenfalls eine Steigerung seiner Münzproduktion erlebte. In Polen kamen die Importe aus Deutschland in erster Linie über Böhmen aus Bayern sowie aus den den Slawen benachbarten Regionen des Herzogtums Sachsen. Gegen Ausgang des 10.Jahrhunderts intensivierten sich die Beziehungen zwischen Sachsen und Polen auch im Bereich des Silberimports, was sich nicht zuletzt an der Zusammensetzung der Schatzfunde mit Schlussjahren in den 980-ern oder 990-ern ablesen lässt. Die Beziehungen waren in ihrer Qualität wechselhaft, die Kriegszüge zwischen Boleslaw und dem deutschen König Heinrich II. einschloss.

Peter Ilisch

Literatur:

  • Dariusz Adamczyk, Monetarisierungsmomente, Kommerzialisierungszonen oder fiskalische Währungslandschaften? Edelmetall, Silberverteilungsnetzwerke und Gesellschaften in Ostmitteleuropoa 800-1200. Wiesbaden 2020.
  • Stanisław Suchodolski, The beginnings of Polish coinage in the light of recent research.Wiadomosci Numizmatyczne Jg.59 (=Polish Numismatic News 9), 2015, S. 67-94.
März 2021
März 2021

Münze des Monats

© Archäologischen Museums der Universität Münster
© Archäologischen Museums der Universität Münster

„Happy Days are Here Again!“– FEL TEMP REPARATIO

Constantius II. (RIC VIII Constantinople 86)
AE2 (klein); Billon oder Bronze; 21,4 mm; 3,84 g; 5 Uhr
Av.: D N CONSTA-NS P F AVG. Brustbild des Constans nach links; doppelreihiges Perldiadem mit Stirnelement und perlbesetzten Schleifen; Brustpanzer, Paludamentum mit Rosettenfibel; in der Rechten Globus; kleiner Schrötling, Stempel nicht zentriert, Perlrand unvollständig
Rv.: FEL TEMP REPA-RATIO. -/-//CONS A. Soldat mit Helm, Brustpanzer und Mantel nach rechts schreitend, Kopf nach links, in der Linken abwärts gerichtetes Speer; mit der Rechten kleine Figur mit langem Beinkleid und kurzem Gewand am Arm greifend; links Eingang einer Hütte (?) unter einem Baum; Stempel nicht zentriert, Rand (kein Perlrand) unvollständig
Münzsammlung des Archäologischen Museums der Universität; Objektnummer M 2832
Provenienz: Privatsammlung
Datierung: 346/347 n.Chr. (Olbrich) oder 348–351 n.Chr. (RIC)


I.
Gemessen an dem, was römische Kaiser von Pescennius Niger bis zu Constantinus I. an Reverstypen zu FELICIA TEMPORA prägen ließen, erscheint das, was vor der Mitte des 4. Jahrhunderts Constans und Constantius II. zu deren Wiederherstellung propagierten, auf den ersten Blick wie ein ausdifferenziertes Bildprogramm. Die Münzen mit dem Rückseitentyp „Glückliche Zeiten“ wurden auf Silber und Gold ganz überwiegend mit vier Jahreszeitengenien kindlicher Statur kombiniert; ganz zu Anfang auch einmal mit gekreuzten Füllhörnern.
Die FEL TEMP REPARATIO-Reverse hingegen blieben Nominalen in Bronze bzw. Billon vorbehalten, in Kombination mit fünf verschiedenen Typen: a) Phönix auf Globus oder auf Felsen; b) Kaiser auf von Victoria gesteuerter Galeere, mit Phönix oder Victoria auf Globus, dazu Labarum; c) Kaiser sticht mit Speer auf einen gestürzten persischen Reiter ein („Reitersturz“); d) Kaiser einen Barbaren am Handgelenk greifend und aus einer baumbestandenden Hütte führend; e) Kaiser mit Labarum nach links mit zwei persischen Gefangenen. (Als Arbeitshypothese sei hier die Formel FEL TEMP REPARATIO analog zur Reverslegende der genannten Gold- und Silbermünzen mit „Wiederherstellung glücklicher Zeiten“ aufgelöst.)
Den Anfang machte wohl der weströmische Kaiser Constans 343 n.Chr. (so Olbrich), der damit nicht nur eine Reform des Bronze- bzw. Billongeldes mit der Erinnerung an seinen Frankensieg 342 und die Britannienfahrt Anfang 343 verband, sondern wohl ebenso den Beginn des vierten Säkulums 343 n.Chr. Erst 346/347 n.Chr. könnte Constantius II. nachgefolgt sein. Olbrich bezieht sich für die Rekonstruktion des allgemein angenommenen Jubiläums auf die bei Livius erwähnte Tradition, alle 365 Jahre ein Jubliäum zu begehen, das an die Gründung Roms erinnert; er stützt sich zudem auf die für ihn glaubhafte Überlieferung, dass die 1100-Jahr-Feier der Gründung Roms 348 n.Chr. nicht begangen wurde.


II.
Die Reverslegende FEL TEMP REPARATIO hat einen bis heute hörbaren Nachhall bewirkt. Dem soll hier in großen Schritten nachgegangen werden. Dabei werden unterschiedliche Akteure, Aspekte und Ebenen der Rezeption sichtbar. Wenn aus einer solchen Schau überhaupt ein Erkenntnisgewinn für die Beschäftigung mit der spätantiken Serie gezogen werden kann, dann betrifft das zunächst wohl vor allem Fragen nach der gesellschaftlichen Situation, auf der diese Münzserie seinerzeit traf, sowie danach, ob die „Wiederherstellung glücklicher Zeiten“ als Topos konstruiert wurde, um Zustimmung für Regierungshandeln zu sichern oder dieser Topos als Grundstimmung – nach entsprechenden Ereignissen – in der Bevölkerung als bereits vorhanden angenommen werden kann.


III.
Nahezu ganz im antiken Sinne als staatliche Propaganda zu sehen ist etwa ein als Reichsprägung hergestelltes Silbermedaillon mit den Bildnissen Karls VI. und Ludwigs XIV. anlässlich des Friedensschlusses von Rastatt 1714 mit FEL TEMP REPARATIO auf dem Avers; auf dem Revers in Szene gesetzt die Absicht, den gespaltenen Erdkreis wieder zu vereinen.
Keine wörtliche Entsprechung, aber dem Sinn nach dennoch in diese Reihe gehört Helmut Kohls 1990 öffentlich geäußerte Vision, „Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen schon bald wieder in blühende Landschaften“ verwandeln zu können, „in denen es sich zu leben und zu arbeiten lohnt.“
Wiederum nah an der spätantiken Diktion ist eine Äußerung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, der Anfang Juni 2020 per Twitter die „Wiederherstellung glücklicher Zeiten“ als Ziel seiner Corona-Politik benannte und damit ganz konkrete Maßnahmen verband: „La réouverture des cafés, hôtels et restaurants signe le retour des jours heureux!“


IV.
Auch bei der Panegyrik, dem nicht staatlichen – aber wohl nicht ganz staatsfernen – Herrscherlob in Zeiten, die mal mehr, mal weniger als glücklich empfunden werden, findet der Topos zuweilen Anklang.
Ganz explizit Bezug auf das spätantike FEL TEMP REPARATIO nahm der evangelische Geistliche Johann Conrad Barth 1686 in seiner Schrift „Buda Recepta, Labarum Anicianum“, verfasst unter dem unmittelbaren Eindruck der Rückeroberung der Stadt Buda/Ofen von osmanischer Herrschaft durch die Katholische Liga. Bemerkenswert an dieser Schrift ist die Mischung des Herrscherlobs mit dem Anspruch, numismatisches Fachwissen in angemessener Form zu präsentieren. Ein Exemplar des hier ausgewählten Münztyps (Kaiser einen Barbaren am Handgelenk greifend und aus einer baumbestandenden Hütte führend) erschien Johann Conrad Barth dafür besonders passend:
„[…] Kehret euch zusam[m]en / ihr liebe Pannoniæ! CHRISTUS und LEOPOLD [Kaiser Leopold I.] bleibe in der Mitte! so ist noch Hoffnung / daß auch dem lang-geplagten Ungerland wiederfahre FEL. TEMP. REPARATIO (in Num. Constantis & Constantii) und selbiges aus des Türcken Gefängn[ue]ß ausgeführet / wieder eines grünenden und gedeylichen Zustands sich zu erfreuen habe: wie hier Imperator armatus puerum ex antro heraus führet / Tranquillitati temporum indicandæ, sive fortassis Christianum, libertati designanda: Allermassen auch mancher ehrlicher Soldat bey dieser Action die gefangenen Christen aus den Türckischen Löchern erlöset / und den Christen wieder zugeschicket. […]“
Fließt numismatisches Wissen in die Argumentation mit ein, muss wohl auch ein Journalist wie Heribert Prantl als Panegyriker bezeichnet werden, wenngleich wegen seiner zugleich scharfen Kritik als ein ganz untypischer. 2010 schrieb er im SZ-Magazin eine „kritische Festschrift“ zum 80. Geburtstag von Altkanzler Helmut Kohl:
„[…] Pater Patriae, Vater des Vaterlandes: Dies ist der Titel, die Aureole, die Legende, die, wenn es die alten Gebräuche noch gäbe, auf den Euro- und den Cent-Münzen mit einem Porträt von Helmut Kohl stehen müsste. Und auf der Rückseite würde ein Spruch prangen, der die deutsche Einheit und die Vereinigung Europas feiert und die großen Verträge, die Helmut Kohl dazu ausgehandelt hat – in Brüssel, Kopenhagen und Maastricht, in Schengen und Nizza. Im alten Rom hieß dieser feierliche Spruch auf den Münzen so: ‚FELICIUM TEMPORUM REPARATIO‘. Es war der Lobpreis über die ‚Wiederherstellung glücklicher Zeiten‘. […]“
Darin fehlt eigentlich nur noch als satirische Zuspitzung, dass die pastorale Attitüde des Herrschers gegenüber dem kleinen Barbaren auf dem oben vorgestellten Münztyp ebenso gut als Kommentar für die Zeit nach der Wiedervereinigung gelesen werden könnte: mit Helmut Kohl beginnend, an das noch heute nicht überwundene Überlegenheitsgefühl vor allem politischer und wirtschaftlicher Eliten der alten Bundesrepublik gegenüber den beruflichen und wissenschaftlichen Leistungen sowie den Wertvorstellungen der Menschen im „Beitrittsgebiet“.


V.
Der Wunsch nach einer „Wiederherstellung glücklicher Zeiten“ scheint schließlich auch in eher politikfernen Bereichen einer Gesellschaft beliebt zu sein. Medialer Erfolg einer Ausprägung des alten Topos kann dieser dann allerdings doch erhebliches politisches Gewicht verleihen. 1929 brachten Jack Yellen und Milton Ager das Lied „Happy Days are Here Again!“ heraus. Eher wohl zufällig wurde es 1932 zum Wahlkampfsong des dann siegreichen amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt und damit auch zur inoffiziellen Hymne der Demokratischen Partei:
„[…] Happy days are here again / Your cares and troubles are gone / There'll be no more from now on […].“
Als kurz nach Roosevelts Amtsantritt die Prohibition fiel, lautete ein verbreiteter Kommentar fast zwangsläufig: „Happy days are beer again“.
Fast unvermeidlich scheint es schließlich, dass auch Numismatiker*innen sich an FEL TEMP REPARATIO erinnern, um Erwartungen und Hoffnungen angesichts weniger guter Zeiten zum Ausdruck zu bringen, so ein*e anonyme*r Nutzer*in in einem numismatischen Forum zu Beginn der Pandemie Mitte März 2020:
„When will happy days be here again? With all the insanity surrounding the virus, when will felicium temporum reparatio? Constans brought them back, and also brought back a large-sized bronze coin in an attempt to bolster the economy, which was suffering from a blight of tiny coins that were a far cry from the big bronzes of the past.“


Exkurs
Während das Lied „Happy Days are Here Again!“ textlich und musikalisch wie ein postpandemischer Befreiungsschlag klingt, kommt seine 1930 veröffentlichte deutsche Entsprechung – mit identischer Vertonung, interpretiert von den Comedian Harmonists – fast wie eine Beschreibung Lockdown-konformer Verhaltensweisen daher: mit Social Distancing, viel frischer Luft und dem Versuch, ab und zu selbsternannten Wächtern über die Hygieneregeln zu entgehen:
„[…] / Wochenend' und Sonnenschein / Und dann mit dir im Wald allein / Weiter brauch ich nichts zum Glücklichsein / […] / Kein Auto, keine Chausee / Und niemand in unsrer Näh' / Tief im Wald nur ich und du / Der Herrgott drückt ein Auge zu / […].“

Georg Schaaf


Ausgewählte Literatur:
Zu den FEL TEMP REPARATIO-Prägungen:

  • RIC VIII Constantinople 86 (2021). Online verfügbar unter http://numismatics.org/ocre/id/ric.8.cnp.86, zuletzt geprüft am 02.03.2021.
  • Mattingly, Harold (1933): FEL. TEMP. REPARATIO. In: The Numismatic Chronicle and Journal of the Royal Numismatic Society 13 (51), S. 182–202. Online verfügbar unter http://www.jstor.org/stable/42678521.
  • Portmann, Werner (1999): Die politische Krise zwischen den Kaisern Constantius II. und Constans. In: Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte 48 (3), S. 301–329. Online verfügbar unter http://www.jstor.org/stable/4436550.
  • Olbrich, Konstantin (2004): Athanasius, die Kaiser und der Anbruch einer neuen Ära: Propaganda und Münzprägung um 343 n. Chr. In: Klio 86 (2). DOI: 10.1524/klio.2004.86.2.415.

Nachantike staatliche Propaganda:

Nachantike Panegyrik:

FEL TEMP REPARATIO „unpolitisch“:

Exkurs:

Februar 2021
Februar 2021

Münze des Monats

Brotmarke der Stadt Münster zu 250 Gr. Brot / 200 Gr. Mehl, Eisenblech, einseitig, Hohlprägung, o.J. (1915–1920), Dm 27,0 mm; Menzel (2018), Nr. 22666.2 (Privatbesitz)
© Bernd Thier

Im Kampf gegen den Hunger – Eine Metall-Brotmarke aus dem Ersten Weltkrieg aus Münster in Westfalen

Brotmarken in Metallform sind bereits seit dem Mittelalter bekannt, u.a. in der Armenfürsorge. Ihr Besitzt berechtigte z.B. zum Empfang verbilligter oder kostenloser Mehl- bzw. Brotausgaben. In Münster gab z.B. Fürstbischof Friedrich Christian von Plettenberg in der Phase einer extremen Lebensmittelteuerung 1699 derartige Marken für arme Bürger der Stadt heraus.
Im Ersten Weltkrieg (1914–1918) wurden ähnliche Wertzeichen zur Kriegsfürsorge und als Instrumente der Zwangsbewirtschaftung herausgegeben. Sie sollten eine gleichmäßige und gerechte Versorgung der Bevölkerung während der kriegsbedingten Verknappung von Lebensmitteln und anderen Versorgungsgütern, z.B. Brennstoffe oder Kleidung, dienen.
Erste kriegsbedingte Engpässe in der Nahrungsmittelversorgung gab es schon im ersten Kriegswinter 1914/1915. Da viele Bauern und Landarbeiter zum Kriegsdienst einberufen worden waren, trat ein deutlicher Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion ein. Gleichzeitig gingen die Getreideeinfuhren aus dem Ausland zurück. Erste Gesetze und Verordnungen setzten umgehend Höchstpreise für Nahrungsmittel fest, Getreide wurde beschlagnahmt, Brot und Mehl rationiert.
Der Bedarf, der jedem Einwohner zur Verfügung stehen sollte, war sehr unterschiedlich und variierte von Ort zu Ort. Im Durchschnitt wurden zwischen 250 g Brot pro Tag und Person bis zu 2 kg Brot pro Woche bewilligt. Seit Februar bzw. März 1915 wurden daher fast in allen Städten und Gemeinden Brotkarten ausgegeben, zu deren Ausgabe spezielle Verteilstellen eingerichtet wurden. Jeder Bewohner erhielt eine Stammkarte und entsprechende Brotkarten über eine bestimmte Menge Brot oder Mehl. Diese wurden beim Einkauf einbehalten. Waren die Marken aufgebraucht konnte man keine weiteren Rationen erwerben, selbst wenn man genügend Geld zur Verfügung hatte. Für jeden Einwohner des Deutschen Reiches sollte – theoretisch – die gleiche Möglichkeit des Brot- oder Mehlbezuges gegeben sein, nicht beeinflusst durch eine eventuell vorhandene höhere Finanzkraft bestimmter Bevölkerungsgruppen. Das unmittelbar nach Kriegsbeginn Schwarzmärkte entstanden, auf denen rationierte Lebensmittel – gegen Bargeld – gehandelt oder gegen kostbare Wertgegenstände zu Wucherpreisen getauscht wurden, ließ sich aber nicht verhindern. Über beschränkte Laufzeiten der meist aus Papier gefertigten Karten wollte man außerdem vermeiden, dass es zu Fälschungen und somit zu einer ungerechten Verteilung kam.
In Münster ging man einen anderen Weg: Es wurden wiederverwendbare Metallmarken gefertigt, die des außer in Münster lediglich in Glauchau, Halle an der Saale, im Saalkreis, im Kreis Eckartsberga, in Aschersleben, in St. Ingbert sowie für die Stadt und den Landkreis Mainz gab. In Hamm gab es ähnliche Marken aus Metall auch für den Bezug von Kartoffeln.
Münster hatte zu diesem Zeitpunkt ca. 90.000 Einwohner, der Magistrat bewilligte zunächst pro Tag 250 g Brot je Person, das entspricht ca. vier bis fünf großen Brotscheiben. Im Verlauf des Krieges schwankte die Zuteilungsmenge je Woche zwischen 1.000 und 2.500 g, d.h. zwischen 215 und 350 g Brot pro Tag. Die Rationen für Schwangere, Kranke und Schwerstarbeiter waren leicht erhöht, sie erhielten zusätzliche Marken. Wie in anderen Städten waren auch weitere Lebensmittel und Versorgungsgüter rationiert, so gab es Papier-Bezugsmarken für Kohle, Briketts, Brennspiritus, Reis, Kartoffeln, Vollmilch, Butter, Kriegskost (Suppe), Fleisch und Zucker.
Die Metallbrotmarken waren in der Anschaffung zunächst zwar teurer, konnten dafür aber immer wieder verwendet werden. Die Handhabung und Abrechnung mit den Bäckern und Händlern gestaltete sich deutlich einfacher.
Die erste Brotmarkenausgabe fand am 13. März 1915 in 58 Brotmarkenbezirken statt, die zwischen 300 und 2.250 Bezugspersonen umfassten. Es wurden drei verschiedene einseitig aus Eisenblech hohlgeprägte und gelochte Marken geprägt, für 1.250 Brot = 1.000 g Mehl (Dm 35,1 mm), für 250 g Brot = 200 g Mehl (Dm 20,7 mm) und für 25 g Brot (Dm 23,1 mm).
Schon bei der zweiten Ausgabe am 29. März wurden zusätzlich Marken für 2.500 g Brot (Dm 39,8 mm) ausgegeben, die jedoch nicht zum Bezug von Mehl berechtigten. Die Herstellung dieser Marken erfolgte in sehr großen Stückzahlen in der Metallwarenfabrik Berg & Nolte in Lüdenscheid: 118.000 Stück zu 2.500 g, 318.500 Stück zu 1.250 g, 568.900 Stück zu 250 g und 550.500 Stück zu 25 g Brot. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 10,- / 7,50 / 4,75 und 3,- Reichsmark für je 1.000 Stück. Waren die Marken zu 100 Stück an Bindfäden aufgereiht, betrugen die Kosten pro 1.000 Stück 50 Pfennig mehr Insgesamt wurden für ca. 11.000 Reichsmark Marken in Lüdenscheid hergestellt.
Bereits bei der zweiten Ausgabe kam es zu Engpässen, so dass in einer Übergangszeit zusätzlich auch runde Pappmarken in gleicher Form und Größe ausgegeben wurden: 119.900 Stück zu 250 g und 254.900 Stück zu 25 g Brot.
Die Bäcker und Händler mussten die Marken einmal in der Woche mit den Mehlverteilstellen abrechnen. Sie erhielten Mehlbezugscheine, gegen die sie bei den Getreidemühlen dann wiederum das benötigte Mehl erhielten.
Die Knappheit der Nahrungsmittel verursachte in der Folgezeit eine immer weiter steigende Zahl von Betrügereien, mit denen die hungernde Bevölkerung versuchte, zusätzliche Lebensmittel zu erlangen: Es wurden Stammkarten für Personen beantragt, die nicht registriert angemeldet waren, im großen Stil Brotmarken gefälscht und gestohlen, sogar ganze Bestände einzelner Ausgabestellen geraubt. Zum Teil war die Prägung bei den gefälschten Metallmarken verschwommen oder der Durchmesser des Loches in der Mitte stimmte nicht. Auf einigen stand statt „BROT“ die Bezeichnung „BRODT“. Einige dieser beschlagnahmten Fälschungen haben sich im Stadtarchiv Münster (heute im Stadtmuseum Münster) erhalten.
Die Kriegschronik der Stadt Münster vom März 1917 berichtet sogar davon, dass in der Stadt das Gerücht umhergehe, dass es in den Niederlanden eine Stanzerei gäbe, welche die münsterischen Marken nachahmen würde. Derartige gestohlene oder gefälschte Marken wurden dann auch auf dem Schwarzmarkt verkauft. Bettelnde Kinder baten z.B. 1916 nicht um Kleingeld, sondern um Brotmarken.
Da zuerst fast ausschließlich die Marke zu 2.500 g Brot gefälscht wurde, beschloss man, sie vom 31. März 1920 an außer Kurs zu setzen. So tauchten danach häufiger Fälschungen der 1.250 g Marke auf. So war man ab dem 17. Oktober 1920 gezwungen auch diese Marke durch nicht so fälschungsgefährdeten Papiermarken auszutauschen. Die 250 g Marke wurde kurz vor dem Ende der Rationierung von Mehl und Brot, am 7. Januar 1923, abgeschafft. Bei der letzten Ausgabe am 20. September 1923 gab es nur noch Papiermarken.
Die erhaltene Marken sind heute berede Zeichen für den Versuch der Städte und Gemeinden – unter einer militärisch organisierten Zwangswirtschaft – im Deutschen Reichsgebiet an der sogenannten „Heimatfront“ die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Mehrere Hundertausenden Zivilisten, Männer, Frauen und Kinder, starben zwischen 1914 und 1918 im Deutschen Reich an Unterernährung oder den daraus resultierenden Folgeschäden.


Bernd Thier


Literatur:

  • Horst Dahl, Brotmarken im 1. Weltkrieg. Numismatisches Nachrichtenblatt 37, 1988, S. 60–72.
  • Peter Menzel, Deutschsprachige Notmünzen und Geldersatzmarken im In- und Ausland 1840 bis 2002 (digitale Publikation auf CD-ROM, überarbeitete und ergänzte Auflage 2018).
  • Eduard Schulte, Kriegschronik der Stadt Münster 1914/18. Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster VI (Münster 1930).
  • Hedwig Tekotte, Die Mehl- und Brotversorgung der Stadt Münster i.W. in der Kriegs- und Inflationszeit (1914–1923). Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte (Münster 1932).
  • Bernd Thier, Mit Kriegsgeld und „K-Brot“ gegen Hortungswahn und Hunger. Der tägliche Überlebenskampf an der „Heimatfront“ 1914 bis 1918. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hg.), An der „Heimatfront“ – Westfalen und Lippe im Ersten Weltkrieg, Begleitpublikation zur gleichnamigen Wanderausstellung des LWL-Museumsamtes für Westfalen, Münster (Bönen 2014), S. 34–53.
  • https://wertmarkenforum.de/brotmarken-und-notmuenzen-der-stadt-muenster-aus-der-kriegs-und-nachkriegszeit-1915-1923/
Januar 2021
Januar 2021

Münze des Monats

© Künker, Auktion 334

Titus / Vespasian, 69-79, im Namen Domitians, Aureus, 7,52 g, Caesarea Maritima, Okt. 70.
Vs. DOMITIANO CAESARI PR(incipi) IV(ventutis) um eine barhäuptige Büstef Domitians, welche an Porträts des jungen Nero erinnert.
Rs. Rundschild – ein clipeus virtutis – über zwei gekreuzten Lanzen liegend, mit der Inschrift IMP / T / CAESAR.
Fritz Rudolf Künker, Auktion 334, 17.3.2020, Los 2334, Schätzpreis € 30.000.


Aureus zur Feier des Geburtstages Domitians am 24. Oktober 70, geprägt von seinem Bruder Titus in Caesarea Maritima

Dieser Aureus ist eine in vieler Hinsicht spektakuläre Münze. Nicht nur, weil er für den atemberaubenden Preis von € 340.000,- (plus € 68.000,- Aufgeld) im März 2020 bei einer Versteigerung des Auktionshauses Künker seinem neuen Eigentümer zugeschlagen wurde. Tatsächlich handelt es sich um ein Unikat, das einzige bislang bekannte Exemplar einer Emission, welche - so die fundierte Interpretation zweier renommierter Numismatiker, Peter Strauss und Johannes Nollé - im Herbst des Jahres 70 n. Chr. von einer mobilen Münzstätte in Palästina geprägt wurde. Dies erfolgte unmittelbar nach der Niederschlagung der blutigsten Revolte der römischen Geschichte, des Jüdischen Aufstandes von 66-70 n. Chr., welche dem jüdischen Historiker Flavius Josephus zufolge über eine Million Menschen in ihrer Heimat Palästina das Leben gekostet haben soll.
IMP(erator) T(itus) CAESAR - so erscheint der Name des älteren Sohnes Kaiser Vespasians auf der Münzrückseite auf einem Schild über gekreuzten Lanzen. Auf den ersten Blick erinnert er an den berühmten Tugendschild (clupeus virtutis), den Augustus 27 v. Chr. vom Senat und Volk Roms mit der Aufzählung seiner Tugenden als Ehrung erhalten hatte, meint hier aber ausschließlich die virtus, die militärische Tüchtigkeit. Diese hatte Titus nur wenige Wochen zuvor bei der schließlichen Eroberung Jerusalems und der Zerstörung des gewaltigen, von Herodes erbauten Tempels, des zentralen Heiligtums der Juden im Imperium Romanum und während des Aufstandes letzte Bastion der jüdischen Verteidiger, unter Beweis gestellt. Von seinen Truppen war er hierfür auf dem Schlachtfeld als Imperator akklamiert worden.
Geprägt hat Titus den Aureus allerdings zu Ehren seines auf der Vorderseite abgebildeten jüngeren Bruders und princeps iuventutis (Führer der römischen Jugend) Caesar Domitianus, und zwar anlässlich dessen Geburtstages am 24. Oktober 70. Diesen beging Titus feierlich mit seinem Tross in Caesarea Maritima. Hierher war er - dies zugleich eine Demonstration der Macht gegenüber der geschlagenen jüdischen Bevölkerung - in Begleitung von zwei Legionen auf seinem Abmarsch vom Kriegsschauplatz gezogen. Ihren grausamen Höhepunkt fanden die mehrtägigen Feierlichkeiten in der Abschlachtung von eigens zu diesem Zweck mitgeführten jüdischen Kriegsgefangenen im städtischen Amphitheater (oder dem Hippodrom) in Form von 'Spielen' (ludi):
„Zu Domitians Ehren ließ Titus nun wieder einen großen Teil der Strafe an den Juden vollstrecken. Die Zahl derer, die bei Tierkämpfen umkamen, verbrannt wurden oder in Kämpfen gegeneinander fielen, überstieg 2.500.“ (Flavius Josephus, B.J. 7.3 [38])
In allen weiteren Städten Palästinas und Syriens, die er anschließend bis nach Antiochia hin durchzog und in denen Juden jeweils einen beachtlichen Teil der Einwohnerschaft darstellten, wiederholte sich dieses grauenvolle Zeremoniell. Überall veranstaltete Titus „prä̈chtige Spiele, bei denen jüdische Gefangene zur Schaustellung ihres eigenen Sterbens verwendet wurden.“ (Flavius Josephus, B. J. 7.3 [37–40.96]).
In Berytus/Beirut kam es dabei neuerlich zur Prägung von Goldmünzen; diesmal war der Anlass die Feier des Geburtstages Vespasians am 17. November 70.
Die vorliegende Goldmünze wurde außer Frage mit weiteren Exemplaren am 24. Oktober 70 Honoratioren der Stadt Caesarea Maritima und hohen Offizieren der militärischen Entourage des Titus überreicht. Dies erklärt zugleich die mutmaßlich geringe Höhe der Emission. Auch von den Feiern in Berytus hat sich nur ein einziges Stück erhalten. Es trägt den selben Revers wie unsere Münze.
'Blutgold' nannte Johannes Nollé diese als Gedenkmünzen zu verstehenden Prägungen. Seine Hypothese, dass sie aus den im Jerusalemer Tempel geplündern Schätzen, vielleicht sogar aus eingeschmolzenen goldenen Tempelgeräten geprägt wurden, hat viel für sich. Unstreitbar stellt das hier vorgestellte Exemplar jedenfalls ein historisches Zeugnis von außerordentlicher Bedeutung dar.

Johannes Hahn, Seminar für Alte Geschichte

Literatur:

  • Calico -, RIC² 1538 (diese Münze), RPC II 1909 (diese Münze).
  • P. Strauss, Ein unedierter Aureus des Domitian aus Judäa, in: Festschrift H.A. Cahn, Basel 1985, 135-139 (diese Münze).
  • J. Nollé, Eine Geburtstagsfeier für den kaiserlichen Bruder und das Blutgold vom jüdischen Tempel, Moneytrend Dez. 2019 (diese Münze).