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Anerkennung von Praktika

  • Wege durch die Praxisphasen

    Studierende können - je nach individueller Situation und Praxisphase - zwischen drei möglichen Wegen wählen, die Praxisphasen im Bachelorstudium zu absolvieren.

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  • Praktikumsort

    Sollten Sie bereits über Praxiserfahrungen verfügen, besteht die Möglichkeit diese anerkennen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass der Kontext vergleichbar ist und die nachzuweisenden Inhalte abgedeckt wurden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht dazu sowie eine Erklärung der Anerkennungsabläufe der jeweiligen Praktika. 

    Informieren Sie sich bei Bedarf gern vorab bei der Studienkoordination.

  • 1. Semester: Hospitationspraktikum 1

    Möglicher Kontext

    Eine vergleichbare Praxisphase oder Tätigkeit im Rahmen einer Musikschule (öffentlich oder privat)

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • lernen verschiedene Unterrichtsarten, Unterrichtsformen, Unterrichtsstrukturen und Unterrichtsangebote einer deutschen Musikschule,
    • Strukturen und Arbeitsverhältnisse von Musikschulen,
    • die kulturelle und organisatorische Verankerung von Musikschulen (Kooperationen, Einbindung in kommunale Strukturen, Veranstaltungsmanagement),
    • die Bedeutung von Musikschulen für die jeweilige kommunale Kulturlandschaft kennen.

    Zu erbringende Leistung

    Keine

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro schicken

    4. Rückmeldung zur Anerkennung abwarten

    FAQs/ Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
  • 2. Semester: Hospitationspraktikum 2

    Möglicher Kontext

    Eine musikvermittelnde Praxisphase oder Tätigkeit

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • führen Unterrichtsbeobachtungen von mindestens drei Angeboten/Schwerpunkten unterschiedlicher Niveaustufen, Zielgruppen und unterschiedlichen Charakters durch.

    Zu erbringende Leistung

    • Studienleistung: Leitfragengestützter Reflexionsbericht
    • Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro schicken

    4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro schicken

    Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (15 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
  • 3. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht 1

    Möglicher Kontext

    Eine musikvermittelnde Hospitation im Großgruppenunterricht

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer entsprechend ausgebildeten musikalischen Lehrkraft im Großgruppen- und/oder Ensembleunterricht durch.

    Zu erbringende Leistung

    Keine

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro schicken

    4. Rückmeldung zur Anerkennung abwarten

    Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (20 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
  • 4. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht 2

    Möglicher Kontext

    Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Großgruppenunterricht

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer entsprechend ausgebildeten musikalischen Lehrkraft im Großgruppen- und/oder Ensembleunterricht und
    • übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.

    Zu erbringende Leistung

    • Studienleistung: Schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtsplanung
    • Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro schicken

    4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro schicken

    Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (20 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.

    Kann eine nachträglich anerkannte Leistung, die von einem*einer Mentor*in begleitet wurde, nachträglich vergütet werden?

    • Nein, eine Mentor*innenvergütung kann nur im Rahmen der regulären Praktikumsdurchführung der Musikhochschule Münster durchgeführt werden.
  • 5. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 1

    Möglicher Kontext

    Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Einzel-, Kammermusik- oder Großgruppenunterricht

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer ausgebildeten musikalischen Lehrkraft in zwei unterschiedlichen Niveaustufen, Zielgruppen und/oder Angeboten durch

    • übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.

    Zu erbringende Leistung

    • Studienleistung: Schriftliche Ausarbeitung von zwei Unterrichtsplanungen unterschiedlichen Charakters
    • Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken

    4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro/Prüfungsamt schicken.

    Ansprechperson

    Studienbüro/Prüfungsamt

    Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.
  • 6. Semester: Hospitation und Lehrpraxis im Einzelunterricht, Kammermusik, Gruppenunterricht 2

    Möglicher Kontext

    Eine musikvermittelnde Hospitation und Lehrpraxis im Einzel-, Kammermusik- oder Großgruppenunterricht

    Nachzuweisender Inhalt

    Studierende

    • führen Unterrichtsbeobachtungen bei einer ausgebildeten musikalischen Lehrkraft in zwei unterschiedlichen Niveaustufen, Zielgruppen und/oder Angeboten durch

    • übernehmen eigenständig anfängliche Lehrtätigkeiten.

    Zu erbringende Leistung

    • Prüfungsleistung: Schriftliche Ausarbeitung von zwei Unterrichtsplanungen unterschiedlichen Charakters (benotet)
    • Informationen zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung sind hier zu finden.

    Einzureichende Dokumente

    Wie ist der Weg zur erfolgreichen Anerkennung?

    1. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    2. Arbeitszeugnis anhängen

    3. Dokumente an das Studienbüro schicken

    4. Bei positiver Rückmeldung der Anerkennung durch das Studienbüro/Prüfungsamt, schriftliche Ausarbeitung anfertigen und an das Studienbüro schicken

    Häufige Fragen

    Welchen zeitlichen Umfang muss die anzuerkennende Leistung umfassen?

    • Die anzuerkennende Leistung muss einer nach der Prüfungsordnung festgeschriebenen und vergleichbaren Präsenzzeit entsprechen (30 x 45 Minuten).

    Ab wann gelten die Anerkennungsrichtlinien?

    • Die Richtlinien gelten ab dem Sommersemester 2022.

    Zu welchem Zeitpunkt im Semester kann ein Anerkennungsantrag gestellt werden?

    • Ein Anerkennungsantrag kann jederzeit gestellt werden.

    Ist es wichtig, ob ich die Praxiserfahrung vor oder während des Studiums erbracht habe?

    • Der Zeitpunkt der erbrachten Praxiserfahrung ist unerheblich. Sowohl vor-, als auch während des Studiums erbrachte Leistungen können anerkannt werden.

    Kann eine eigenständige Lehrtätigkeit zur Anerkennung des Praktikums gebracht werden?

    • Eine eigenständige Lehrtätigkeit kann unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Inhalts anerkannt werden.

    Kann ich mir dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle für mehrere Praktikumsphasen anerkennen lassen?

    • Dieselbe Tätigkeit an derselben Praktikumsstelle kann nur für mehrere Praktikumsphasen anerkannt werden, wenn verschiedene Zielgruppen oder Unterrichtsformate durchgeführt worden sind.

    Kann eine nachträglich anerkannte Leistung, die von einem*einer Mentor*in begleitet wurde, nachträglich vergütet werden?

    • Nein, eine Mentor*innenvergütung kann nur im Rahmen der regulären Praktikumsdurchführung der Musikhochschule Münster durchgeführt werden.
  • 7. Semester: Vermittelnde Berufspraxis 1

    Eine Anerkennung dieses Praktikums ist nicht möglich. Für die Absolvierung wählen Sie einen der beiden anderen Wege (Praktikum an der Kooperationsmusikschule oder selbstorganisiertes Praktikum)