Kategoriearchiv: Allgemeines

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.

Ich hätte da mal eine Frage: Direktverweis auf ein Buch im OPAC

FRAGE:
Ich möchte gerne von meiner Homepage auf ein bestimmtes Buch im Buchkatalog der Unibibliothek verweisen, geht das?

ANTWORT:
Ja, seit kurzem ist es möglich, per Link direkt in die OPAC (Buchkatalog der Universität) zu springen. Dazu gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten (mit Beispieldaten):

  • Verweis auf ein einzelnes Buch mittels der ISBN
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels des Autors
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Stichworts aus dem Titel
  • Verweis auf Gruppen von Büchern mittels eines Schlagworts
  • Verweis auf Buchreihen
  • Verweis auf Signaturgruppen, z.B. Standardwerke zur Krankenpflege (es müssen mindestens drei Zeichen vor dem Trunkierungssternchen stehen)

Es können auch mehrere Stichwörter gesucht werden. Diese sind dann mit %20 voneinander zu trennen, z.B. bei der Suche von Büchern mit Adrenalin und Kalium im Titel.

Ersetzen Sie die Beispieldaten aus den obigen Beispielen mit Ihren eigenen Angaben und trunkieren Sie intelligent: adrenalin* findet auch Adrenaline.

Verbundkatalog NRW, Suchportal DigiBib, Fernleihe nicht verfügbar

In der Zeit vom 26.07. (ab ca. 16:00 Uhr) bis zum 30.07. (bis ca. 18:00 Uhr) stehen der HBZ-Verbundkatalog NRW und das Suchportal DigiBib nicht zur Verfügung. Fernleihbestellungen für Bücher und Zeitschriftenaufsätze sind in dieser Zeit leider auch nicht möglich.
Bei den über das HBZ angebotenen Fachdatenbanken kann es ebenfalls zu Ausfällen kommen.

Grund für die ungewöhnlich lange Unterbrechung sind umfangreiche Umbauarbeiten im Rechenzentrum des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) NRW in Köln.

Creative Commons: Zur Verrechtlichung des öffentlichen Raumes

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An diesem Samstag, den 21.07., 16 Uhr – 18 Uhr, wird Prof. Dr. Thomas Hoeren auf der Vortragsreihe „Blumenberg Lectures“ im Rahmen der skulptur projekte münster über „Creative Commons. Zur Verrechtlichung des öffentlichen Raumes für Wissenschaft und Kreativität“ sprechen. Prof. Hoeren hat in den letzten Jahren für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gekämpft und zahlreiche Fachpublikationen dazu veröffentlicht.

Die „Ich hätte da mal eine Frage“ Fragen und Antworten

Alle knapp 90 „Ich hätte da mal eine Frage … “ Fragen und Antworten finden Sie nun in unserem Weblog „Aktuelles“. Damit stehen Ihnen nun insgesamt 460 Einträge in diesem Wissenarchiv zur Verfügung. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Sie brauchen nicht mehr an zwei Stellen zu suchen, wenn Sie eine Frage haben.
  • Die Fragen und Antworten können weiterhin seperat durchsucht werden.
  • Es gibt nun ein Datum zu jedem Eintrag, das Ihnen Auskunft ueber die Aktualitaet gibt. Aktualisierte Antworten erhalten ein neues Datum.
  • Der administrative Aufwand für die Bibliothek wird geringer.

Auf dem Laufenden sein in Klinikum und Fachbereich

Seit Anfang des Jahres hat die Biblio­thek eine Reihe von Serviceverbesserungen umgesetzt. Die Öffnungszeiten wurden verlängert, die ZB Med ist jetzt samstags wie sonntags von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Die Ausleihe und Rückgabe von Büchern ist nun ebenfalls am Wochenende möglich. Für denjenigen, der von zu Hause lernen möchte, haben wir Online-Lehrbücher von Thieme und Springer eingekauft. Das neue Weblog „Aktuelles“ liefert Ihnen Nachrichten zu allen möglichen Themen frei Haus, seien es elektronische Bücher, Zeitschriften, PDA-Anwendungen, Datenbanken oder sonstige Informationsquellen.

Das Web 2.0 ist in aller Munde. Die Schlagwörter sind Weblog, RSS, Newsfeeds, Podcasts, Interaktivität, Social Software, Vernetzte Gemeinschaften. Die ZB Med möchte Ihnen diese Begriffe in den nächsten Ausgaben näher bringen. Das Web 2.0 kann Ihre Arbeit bereichern und erleichtern, ob Sie nun Arzt sind, Student, Pfleger oder Wissenschaftler.

Bereits seit zwei Jahren benutzt die Bibliothek einen Weblog, um den internen Informationsfluss zu verbessern. Seit drei Jahren bieten wir einen RSS-Feed auf der Homepage an. Unsere Expertise stellen wir Klinikum und Fachbereich gerne zur Verfügung, sei es zur Installation und Vernetzung von Weblogs und Newsfeeds, sei es zur Erstellung von Nachrichtentickern zu speziellen Fragestellungen wie Epilepsie oder Vorhofflimmern.

Was passiert eigentlich alles in Klinikum und Fachbereich? Will man auf dem Laufenden sein, muß man eine Vielzahl von Webseiten aufsuchen: Einige Institute und Kliniken bieten Informationsseiten an, das IZKF sammelt Seminartermine, das Dekanat gibt einen Newsletter heraus, Medicampus publiziert für Studenten, die Bibliothek hat ihren Weblog und schlussendlich gibt es die Meldungen von der Homepage des Klinikums. Es muß nicht betont werden, dass eine einzige Seite, auf der sämtliche Nachrichten aus Klinikum und Fachbereich zusammenlaufen würden, überaus wünschenswert wäre. RSS (Really Simple Syndication) ist der Basis-Kit, der mittlerweile das World Wide Web vernetzt und auch diesen Wunsch Realität werden läßt: Die Zweigbibliothek hat unter http://snipurl.com/medsch/nauf eine derartige zentrale Newsseite einmal exemplarisch erstellt.

Herzlich willkommen im Weblog „ZBMed Aktuelles“!

Oliver Obst

Diese Webseite ist ein Weblog (Was ist ein Weblog?) und wurde im März 2007 von der Zweigbibliothek Medizin gegründet:

  • um Ihnen Informationen und Nachrichten aus der Bibliothek, Medizin und Fachpresse auf den Schreibtisch zu bringen.
  • um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einfach mit uns in Kontakt treten zu können. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Kommentarfunktion dazu benutzen würden, uns Ihre Ansichten und Anregungen mitzuteilen.
  • um Ihnen Informations- und Nachrichtenticker (auch als Feed abonnierbar) gesammelt an einer Stelle anzubieten.

Dr. Oliver Obst
Leiter, Zweigbibliothek Medizin
Tel.: 83-58550, E-Mail: obsto@uni-muenster.de