Anerkennung

  • Grundlagen

    Grundsätzlich müssen alle Praktika im Lehramtsstudium spätestens 14 Tage vor deren Beginn im ZfL angemeldet werden. Angemeldete und damit im Vorfeld vom ZfL genehmigte Praktika werden nach Vorlage einer Praktikumsbescheinigung durch das ZfL verbucht.

    Nicht angemeldete Praxistätigkeiten können nur als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die in § 7 Absatz 1 der Praktikumsordnung definiert werden. Die Prüfung wird durch die BFP-Modulbeauftragten vorgenommen, die ggf. eine Anerkennung ausstellen.
    Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung von 2016 (PDF)

  • Vorgehen

    Absolvierte Praktika an anderen Hochschulen
    Zur Prüfung, ob eine vollständige oder teilweise Anerkennung Ihrer bereits an einer anderen Hochschule absolvierten Praktika möglich ist, benötigen wir einen Nachweis der entsprechenden Leistungen. Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen, z. B. in Form eines Transcript of Records oder einzelnen Modulscheinen, an eine Praktikumsberaterin oder einen Praktikumsberater.

    Außeruniversitäre Tätigkeiten
    Um die Anerkennungsfähigkeit einer außeruniversitären Tätigkeit als Praktikum prüfen zu lassen, benötigen Sie ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Aus der Bescheinigung muss ebenfalls hervorgehen, wer Sie im Praktikum betreut hat und welche Qualifikation diese Person besitzt (Berufsbezeichnung). Reichen Sie das Arbeitszeugnis bei einer Praktikumsberaterin oder einem Praktikumsberater ein, um die Möglichkeit der Anerkennung prüfen zu lassen.

    Abgeschlossene Berufsausbildung
    Im Falle einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung erfolgt die Prüfung auf Grundlage eines schriftlichen Antrags und des Ausbildungszeugnisses.
    Informationen zur Anerkennung einer Berufsausbildung (PDF)
    Antragsformular zur Anerkennung einer Berufsausbildung (PDF)

    BFP und Fachpraktische Tätigkeit (BK)
    Informationen zum Umgang mit dem BFP im Kontext der Fachpraktischen Tätigkeit im Lehramt BK erhalten Studierende beim Institut für berufliche Lehrerbildung (IBL).
    Informationen des IBL

  • Beispiele häufiger Anerkennungsanfragen

    Einige Tätigkeiten werden überdurchschnittlich häufig zur Prüfung vorgelegt. In der verlinkten Grafik stellen wir diese Fälle kurz vor und erklären die relevanten Kriterien der Anerkennungsfähigkeit. Die aufgeführten Beispiele ersetzen nicht die Prüfung Ihres individuellen Falls, sondern dienen lediglich der Information.
    Beispiele häufiger BFP-Anerkennungsanfragen (PDF)

  • Kontakt

    Schicken Sie uns Ihre Daten (Matrikelnummer, Studiengang, Fächer) und die Anerkennungsunterlagen per E-Mail an:
    anerkennungen.zfl@uni-muenster.de

    Folgende Personen helfen Ihnen bei Anliegen zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums gerne weiter:
    Daniel Halkiew  |  Dr. Jutta Walke  |  Dr. Andreas Feindt | Sandra Mester (Lehramt BK)