II. Bewerbungsverfahren
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Studieninteressierte richten ihre Bewerbung postalisch bis jeweils zum 15.07. für einen Studienbeginn zum Wintersemester im Oktober desselben Jahres an die folgende Adresse:
Studiengangskoordination Deutsches und Französisches Recht
Professur für Europäisches Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Gernot Sydow)
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster.
Studieninteressierte mit französischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich bitte an die Université Lyon 3 (Martin Laprovitera, licence.eeid@univ-lyon3.fr; zum dortigen Verfahren siehe die Seite der Université Lyon III Jean Moulin).
Die Bewerbung in Münster setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- Formloses Anschreiben, das folgende Informationen enthält:
- Vorname, Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer (für Rückfragen).
- Angabe, ob der/die Bewerber*in bereits an der Universität Münster oder an einer anderen Universität eingeschrieben ist bzw. war oder ob der Studiengang Deutsches und Französisches Recht das erste aufgenommene Studium sein wird.
- Angabe, ob Bewerbung für weiteres Studienfach (v.a. Rechtswissenschaften) an der Universität Münster parallel zur Bewerbung für den Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht erfolgt.
- Hinweis: Es wird ausdrücklich kein Motivationsschreiben erbeten.
- Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, in der Regel Abitur).
- Beglaubigte Kopie des Sprachnachweises mit Niveau B2 (z.B. Abiturzeugnis, DELF/DALF, C-Test). Bei Fragen zur Anerkennung anderweitiger Nachweise bitten wir um rechtzeitige Nachfrage bei der Studiengangskoordination (studium.dfr@uni-muenster.de) (Maillink).
- Unterzeichnete Einwilligung in die Datenverarbeitung und -weitergabe für den Fall der erfolgreichen Bewerbung
Bei Vorliegen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind die allgemeinen Hinweise der Universität Münster zu den Voraussetzungen bei ausländischen Abschlüssen zu beachten. Die Bewerbungsunterlagen sind im üblichen Verfahren einzusenden. Die Frist zur Online-Immatrikulation für Nicht-EWR-HZB-Bewerber:innen ist der 15.7.
Sind Unterlagen unvollständig, wird die Bewerbung nicht angenommen. Nach Bewerbungseingang erhalten die Studienbewerber:innen per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Zur Wahrung der postalischen Einsendefrist gilt der Poststempel.
Der Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht ist in Münster zulassungsfrei, die Zahl der Studienplätze an der Université Lyon 3 ist aber auf insgesamt 30 Studierende pro Studienjahr beschränkt. Falls die eingegangenen Bewerbungen die Kapazitäten in Lyon überschreiten, wird anhand der Abiturnote eine Auswahl getroffen.
2. Immatrikulationsverfahren
a) Studienplatzangebot
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Bewerbung wird den erfolgreichen Bewerber:innen per E-Mail ein Studienplatzangebot unterbreitet. Dieses ist im Interesse potenziell nachrückender Bewerber:innen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 05.08. per E-Mail gegenüber der Studiengangskoordination (studium.dfr@uni-muenster.de) anzunehmen oder abzulehnen. Für diejenigen Bewerber:innen, die nicht in der ersten Auswahl berücksichtigt werden können, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, s. dazu c).
b) Online-Immatrikulation
Im Fall der Annahme des Studienplatzangebots müssen die erfolgreichen Bewerber:innen bis zum 31.8. online ihre Immatrikulation über das Online-Portal der Uni Münster vornehmen. Ausnahmen von dieser Frist gelten für das Nachrückverfahren (s.u.).
Für die Immatrikulation ist der Upload verschiedener Nachweise erforderlich, die je nach Lebens- und Studiensituation der Bewerber:innen variieren können. Dazu zählen in jedem Fall die Hochschulzugangsberechtigung, aber ggf. auch Dokumente über die Hochschulvergangenheit im Falle eines vorherigen Studiums. Eine individuelle Information darüber erfolgt im Rahmen der Online-Immatrikulation. Studieninteressierte sind eingeladen, vor Versendung von Originaldokumenten an die Studiengangskoordination Scans davon für diesen späteren Upload anzufertigen.
Nach dem Ausfüllen des elektronischen Formulars wird automatisch ein PDF-Dokument generiert, das den Bewerber:innen an die von ihnen angegebene E-Mailadresse geschickt wird. Zum Abschluss des Immatrikulationsverfahrens s. d).
Im Falle einer erfolgreichen parallelen Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) erfolgt zunächst die Online-Immatrikulation für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen). Bitte nehmen Sie zwei Online-Immatrikulationen vor. Bei der zweiten Immatrikulation bejahen Sie die erste Frage nach einer Umschreibung und setzen das Verfahren wie gewohnt fort. Es sollte somit technisch möglich sein, sich für beides einzuschreiben, ohne dass Sie eine zweite Matrikelnummer etc. erhalten. Das Bewerbungsverfahren für den Doppelstudiengang wird durch die parallele Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) also nicht modifiziert, Änderungen ergeben sich nur bezüglich der anschließenden Immatrikulation.
c) Nachrückverfahren
Bewerber:innen, die in der ersten Auswahl nicht berücksichtigt werden können, nehmen automatisch an einem Nachrückverfahren teil. Sie erhalten nach Bewerbungsschluss zunächst keine Nachricht, werden aber auf einer Warteliste geführt. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Sobald ein Studienplatzangebot abgelehnt wird, erhält die:der nächste Bewerber:in ein Studienplatzangebot. Dieses ist binnen einer Woche per E-Mail gegenüber der Studiengangskoordination anzunehmen oder abzulehnen (studium.dfr@uni-muenster.de). Danach verfällt das Angebot. Das Nachrückverfahren endet am 31.8. Die Frist zur Online-Immatrikulation verlängert sich für Bewerber:innen, die erst nach dem 25.8. ein Studienplatzangebot erhalten, bis zum 5.9. Bewerber:innen, die auch im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine postalische Absage ab dem 31.8.
Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zum Ranking der Bewerbung im Nachrückverfahren nicht beantwortet werden.
d) Abschluss des Immatrikulationsverfahrens
Nach erfolgreicher Online-Immatrikulation übermittelt die Studiengangskoordination die Daten der Bewerber:innen an die Université Lyon 3 für die dortige Einschreibung. Diese ist ab dem ersten Semester erforderlich. Die Université Lyon 3 meldet sich sodann per E-Mail bei den Bewerber:innen, um die dortige Online-Immatrikulation vorzunehmen.
Die Immatrikulation an der Universität Münster wird abgeschlossen, sobald der zuvor von der Universität Münster angeforderte Semesterbeitrag auf deren Konto eingegangen ist. Im Anschluss können die Immatrikulationsbescheinigungen im SelfService-Bereich heruntergeladen werden. Die individuellen Zugangsdaten werden mit erfolgter Immatrikulation versendet