Auslandsstudienplätze und Bewerbung

Ablauf

Einmal im Jahr gibt es ein zentrales Verfahren für die Vergabe von Auslandsstudienplätzen. Die Auslandsstudienplätze werden immer für ein akademisches Jahr vergeben. Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. Dezember und endet am 06. Januar 2026 um 12 Uhr. Das Verfahren ist dabei in unterschiedliche Phasen unterteilt:

  1. Reguläres Bewerbungsverfahren: Sie bewerben sich über das Bewerbungsverfahren des Fachbereichs und haben die Möglichkeit Wunschuniversitäten anzugeben.
  2. Priorisiertes Restplatzverfahren: Dies ist für die Studierenden, die im regulären Verfahren keinen Auslandsstudienplatz erhalten haben. Für dieses ist keine nachträgliche Bewerbung möglich.
  3. Restplatzbörse: Die noch offenen Studienplätze können noch vergeben werden. Es gilt das Windhundprinzip - die schnellste Person, welche die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, erhält den Studienplatz.

Jeden November gibt es eine gesonderte Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium. Über die Platzvergabe im regulären Verfahren werden Sie etwa ab Anfang März informiert. Danach haben Sie die Möglichkeit an der Restplatzbörse teilzunehmen.

Das Restplatzverfahren für das akademische Jahr 2025/2026 ist geschlossen. Eine Nachnominierung ist nicht mehr möglich.

Partneruniversitäten

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat über 100 Partnerschaftsuniversitäten in aller Welt. Über diese Fachbereichspartnerschaften werden grundsätzlich Studienplätze im Ausland angeboten. Wenn Sie über eine Partneruniversität des Fachbereichs ins Ausland gehen hat dies viele Vorteile. So entfallen bspw. etwaige Studiengebühren und es ist sichergestellt, dass Sie ausreichend Kurse im Ausland besuchen können.

Eine Übersicht der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreuten Partnerschaften finden Sie in der Partnerschaftsdatenkbank. Die Bewerbungsinformation enthält konkrete Angaben zum Platzkontingent und zusätzliche Informationen für Bewerberinnen und Bewerber im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren.

Bei weiteren Fragen zu den einzelnen Partnerschaften bzw. Auslandsstudienplätzen stehen Ihnen die jeweils zuständigen Lehrstuhlkoordinatorinnen und Lehrstuhlkoordinatoren gerne zur Verfügung.


Die aktuelle Bewerberinformation (Stand: 29.01.2025) enthält alle Kontaktdaten der Lehrstühle und Angaben zum Platzkontingent für das akademische Jahr 2025/2026.

Bewerbung

Die Auslandsstudienplätze an unseren Partnerfakultäten werden in einem zentralen Bewerbungsverfahren vergeben. Das Bewerbungsverfahren findet einmal im Jahr statt. Nächster Bewerbungsschluss ist der 06. Januar 2026, 12 Uhr.

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens werden immer alle Plätze für das nächste akademische Jahr vergeben.  Die Plätze für das jeweils kommende Wintersemester und die Plätze für das erst darauf folgende Sommersemester werden also zeitgleich vergeben. (Beispiel: Bewerbungsschluss am 06.01.2026 = Platzvergabe für alle Auslandsstudienplätze im WiSe 2026/2027 und SoSe 2027.)

Bei der Bewerbung können Sie bis zu 7 Platzierungswünsche angeben. Eine Liste der im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehenden Auslandsstudienplätze finden Sie oben.

Jede Bewerbung wird auf bestimmte entscheidungsrelevante Kriterien hin geprüft und mit maximal 100 Punkten bewertet. Anhand der Ergebnisse wird eine Rangliste aller Bewerber:innen erstellt. Die zur Verfügung stehenden Auslandsstudienplätze werden schließlich von oben nach unten anhand der Platzierungswünsche der Bewerber:innen vergeben.
 

Übersicht über die Gewichtung der Auswahlkriterien:

Auswahlkriterien im Bewerbungsverfahren Gewichtung
Abiturnote 5% = 5 Punkte
Noten Grundstudium 30% = 30 Punkte
Fremdsprachenkenntnisse 30% = 30 Punkte
Soziales Engagement 20% = 20 Punkte
Motivationsschreiben 15% = 15 Punkte
GESAMT 100% = 100 Punkte

Folgende Bewerbungsunterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Abiturzeugnis (einfache, nicht beglaubigte Kopie)
  • Bescheinigung der bisherigen Studienleistungen (einfacher, nicht beglaubigter WiLMa-Ausdruck)
  • Sprachzertifikate oder sonstige Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse
  • ggf. Nachweise über soziales Engagement
  • Motivationsschreiben (in deutscher Sprache, maximal eine Seite)

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
(Nur innerhalb des Uninetzes oder per VPN erreichbar.)
Bitte beachten Sie bei der Bewerbung die Ausfüllhinweise (Stand: 12.11.2025)

Restplatzverfahren

Etwa ab Mitte März eines jeden Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Restplatzbörse auf Restplätze an Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das kommende akademische Jahr zu bewerben. Es sind regelmäßig noch zahlreiche attraktive Studienplätze vorhanden.

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an siz@uni-muenster.de, um die aktuelle Restplatzliste zu erhalten. 

Anschließend suchen Sie sich einen für Sie passenden, noch freien Platz aus und teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail mit. Schicken Sie uns gleichzeitig einen Nachweis über die erforderlichen Bewerbungsvoraussetzungen (in der Regel Sprachnachweis), die Sie den Bewerberinformationen entnehmen können.


WICHTIG: Die Restplätze im offenen Restplatzverfahren werden nach dem Frist-come-first-serve-Prinzip vergeben!


Restplätze werden vergeben an alle Studierenden der Universität Münster, d.h. auch an fachbereichsfremde Studierende. Außerdem können Sie sich auch für einen Restplatz melden, sofern Sie bereits am regulären Vergabeverfahren teilgenommen haben, unabhängig davon, ob Sie innerhalb dessen einen Platz angenommen oder abgelehnt haben.

Hinweis für fachbereichsfremde Bewerber: Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung bei uns an der (bzw. den) gewünschten Partneruniversität(en), ob Studierende anderer Fachbereiche über die Partnerschaft mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nominiert werden können und ob eine Belegung anderer als juristischer Kurse möglich ist.