Interview mit Prof. Dr. Stefan Arnold (LL.M. Cambridge) zur Forschungsgruppe "Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens"

„Ziele der Forschungsgruppe sind, die Herausforderungen und Potenziale maschineller Entscheidungen für die Funktionen des Rechts in modernen Gesellschaften zu identifizieren, rechtliche Gestaltungsoptionen zu entwickeln und die Aufgabe der Rechtswissenschaft in diesem Zusammenhang neu zu bewerten.“
Was ist die zentrale wissenschaftliche Lücke, die die Forschungsgruppe adressiert und warum ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, sie zu schließen?
Wir sehen im Wesentlichen zwei Forschungslücken: Die erste bei der Bedeutung maschinellen Entscheidens für die Grundfunktionen des Rechts in modernen Gesellschaften. Die zweite bei der Aufgabe der Rechtswissenschaft im Kontext der aktuellen KI-Entwicklungen. Was die Bedeutung von KI für das Recht angeht, werden bislang vor allem einzelne dogmatische Fragestellungen diskutiert, die KI-VO extensiv kommentiert, mögliche Haftungslücken usw. Was aber weitgehend fehlt, ist ein übergreifendes, systematisches Verständnis, wie sich das Recht insgesamt verändert könnte, wenn Entscheidungen nicht mehr primär von Menschen, sondern von Maschinen getroffen oder vorbereitet werden; wie wir überhaupt im Recht diese Mensch-KI-Interaktion denken, beschreiben und mit ihr umgehen wollen.
Die zweite Lücke betrifft die gesellschaftliche Funktion der Rechtswissenschaft. Wir treten mit der These an, dass der technische Fortschritt und die damit einhergehenden Transformationsprozesse eine Chance bieten: die Inter- und Intradisziplinarität der Rechtswissenschaft zu stärken. Wir glauben, dass die Rechtswissenschaft intensiv reflektieren muss, wie sie für den gesellschaftlichen Diskurs relevant sein kann und wie sie dazu beitragen kann, dass die Kernfunktionen des Rechts unter fundamental gewandelten Bedingungen gewahrt bleiben können. Dazu greifen wir Kerngedanken der „responsiven Rechtswissenschaft“ auf, die in letzter Zeit vor allem Michael Grünberger (Präsident der Bucerius Law School) populär gemacht hat.
Der Zeitpunkt ist ideal, weil die Entwicklungen zwar rasant, aber noch nicht so weit fortgeschritten sind, dass die Rechtswissenschaft sie nicht noch durch ihre spezifische Expertise mitgestalten könnte.
Gibt es bereits darauf (s.o.) aufbauende konkretere Forschungsfragen, denen sich die Forschungsgruppe widmen will?
Ja. Unsere Gruppe hat in ihren sechs Teilprojekten ganz konkrete Forschungsfragen formuliert, denen sie sich in den nächsten Jahren zuwendet. Aber unsere Gruppe erarbeitet auch teilprojektübergreifend Forschungsfragen. Solche teilprojektübergreifenden Fragen diskutieren wir in unterschiedlichen Formaten, vor allem in unseren „dynamischen Clustern“. Dynamische Cluster können wir recht spontan und niedrigschwellig eröffnen. Da werden dann in gemeinsamen Lektüren oder Werkstattgesprächen zentrale Schnittstellenthemen erschlossen. Gerade haben wir zwei Cluster eingerichtet: Einer zum Thema „Prozeduraler Anthropozentrismus“, da geht es darum, inwiefern zentrale Wertungsbegriffe des Privatrechts an menschliche Fähigkeiten und Erfahrungen gebunden sind. Und ein anderer zum Thema „Explainable AI“, also zur Erklärbarkeit von KI-Systemen in verschiedenen Perspektiven (Technik, Recht, Praxis).
In welche Teilprojekte gliedert sich die Forschungsgruppe inkl. Projektleiter:*innen) und welche Formate werden neben der Finanzierung von Personal noch von der Förderung umfasst?
Die Forschungsgruppe besteht aus sechs größtenteils interdisziplinär angelegten Teilprojekten, die teilweise auch empirisch arbeiten. Die Themenbereiche reichen vom Anthropozentrismus des Privatrechts (Stefan Arnold und Anna Kirchhefer-Lauber) über den Diskriminierungsschutz als Grenze maschinellen Entscheidens (Friederike Malorny), hin zu prozessrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen maschinellen Entscheidens im Strafverfahren (Michael Heghmanns , Guido Hertel, Frank Zimmermann) und im Zivilverfahren (Jan-Frederick Göhsl, Bettina Heiderhoff, Svenja Hippel, Christian Rüsing). Darüber hinaus bearbeitet ein Teilprojekt den Einsatz von KI in Unternehmen, einschließlich des Zukunftsszenarios der sog. selbstfahrenden Kapitalgesellschaft (Matthias Casper). Und unser kriminologisches Teilprojekt untersucht die Möglichkeiten und Grenzen sozialer Kontrolle durch den Einsatz von Data Science Systemen (Klaus Boers, Christian Grimme, Stefanie Kemme, Tobias Singelnstein).
Die einzelnen Teilprojekte, aber auch die Forschungsgruppe als Ganzes haben bereits zahlreiche Tagungen und Workshops geplant, zB eine große internationale Tagung im März 2027, die hier in Münster stattfindet. Regelmäßig werden wir lunch-time-Seminare mit interessanten Persönlichkeiten als Redner veranstalten, das erste schon am 11. Mai 2026 mit Volker Stocker vom Weizenbaum-Institut. Neben den Tagungen und Workshops sind natürlich auch Publikationen geplant. Dazu gehören die von den Doktorand*innen geschriebenen Monografien, aber auch Aufsätze und weitere Publikationen aller Mitglieder der Forschungsgruppe.
Durch welche gemeinsamen Leitfragen sind die einzelnen Teilprojekte verbunden?
Unsere gemeinsamen Leitfragen oder Metathemen sind bewusst weit formuliert: Autonomie, Verantwortung und Kontrolle. Die Arbeit in der Forschungsgruppe orientiert sich an diesen Ordnungsbegriffen, die sich wechselseitig ergänzen und inter- wie intradisziplinär höchst anschlussfähig sind. Sie bilden eine inhaltliche Klammer für die einzelnen Teilprojekte und schaffen Reflexionsräume. „Autonomie“ beispielsweise verstehen wir zunächst im Wortsinn als „Selbst-Gesetzgebung“. Unsere Gruppe fragt einerseits nach der Autonomie maschineller Entscheidungen, aber auch nach den Auswirkungen maschineller Entscheidungen auf die menschliche Autonomie. Oder „Kontrolle“: Da ist einerseits die Frage nach Regulierungs- und Kontrolloptionen (etwa durch die KI-Verordnung), aber auch die Frage wie umfassende staatliche Überwachung (totale Kontrolle) möglich wird und welche Konsequenzen sie hätte. Natürlich zeigen sich in den Teilprojekten auch wichtige Unterschiede, die mit den jeweiligen Untersuchungsgegenständen zu tun haben: Im Strafverfahren beispielsweise bestehen strengere Anforderungen an die „menschliche“ Entscheidung als im Zivilverfahren.
Wie verändert die Zusammenarbeit im Verbund die Perspektiven der einzelnen Disziplinen konkret?
Die Zusammenarbeit im Verbund wirkt zunächst dadurch, dass sie die einzelnen Disziplinen aus ihren gewohnten Denkmustern herausbringt und sie zwingt, ihre eigenen Annahmen zu hinterfragen. Gleichzeitig wird offenbar, dass wir in unterschiedlichen Bereichen des Rechts mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Hier kann eine Untersuchung aus unterschiedlichen Perspektiven Lösungsansätze aufzeigen, die man vielleicht bei eindimensionaler Beobachtung übersehen hätte.
Gibt es Kooperationen mit externen Partnern, zB anderen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder der Praxis?
Ja, schon die Forschungsgruppe selbst besteht nicht ausschließlich aus Angehörigen der Universität Münster. Wir haben insgesamt 15 Teilprojektleitende, davon 12 aus Münster und drei aus anderen Universitäten (Bonn: Svenja Hippel, Frankfurt a. Main: Tobias Singelnstein und Freiburg: Frank Zimmermann). Dazu kommt eine enge Kooperation von Matthias Casper (Teilprojekt 5) mit Florian Möslein von der Universität Marburg. Wir haben darüber hinaus auch Kooperationen mit der Praxis. Beispielsweise steht unser zivilverfahrensrechtliches Teilprojekt 4 in engem Austausch mit der Justiz. Wir sind auch international gut vernetzt, etwa mit Wissenschaftler*innen aus dem Vereinigten Königreich und Belgien.
Sollen Studierende und/oder Nachwuchswissenschaftler:*innen in das Projekt eingebunden werden?
Unbedingt, das ist uns ein wichtiges Anliegen. In allen Teilprojekten und auch im Koordinationsprojekt der Forschungsgruppe arbeiten viele Studierende als Hilfskräfte mit. Darüber hinaus hat das Projekt viele Stellen für Doktorand*innen geschaffen. Und auch als Teilprojektleitende sind drei Juniorprofessor*innen (Svenja Hippel aus Bonn; Jan-Frederick Göhsl und Friederike Malorny aus Münster) und zwei Habilitand*innen (Anna Kirchhefer-Lauber und Christian Rüsing aus Münster) in der Gruppe vertreten. Wir werden in unserem Projekt regelmäßige Doktorand*innenkolloquien abhalten und sogar eine eigene Tagung ausschließlich für Nachwuchswissenschaftler*innen veranstalten.
Welche Bedeutung hat die Förderung für die Rechtswissenschaftliche Fakultät Münster insgesamt?
Diese Förderung ist ein großer Gewinn für unsere Fakultät und kann ihr einen Schub für ihre zukünftige Entwicklung geben. Durch die Förderung können wir hier an der Fakultät zu einem zentralen Gegenwarts- und Zukunftsthema mit innovativen Methoden arbeiten. Und die Förderung ermöglicht uns, viele auch international renommierte Wissenschaftler*innen nach Münster zu bringen. Zudem können wir unsere Fakultät auch bei der Nachwuchsförderung effizient unterstützen. Mittelfristig kann die Förderung die Sichtbarkeit und Reputation unserer Fakultät stärken, gerade im Bereich der Forschung.
Gab es einen initialen Moment, aus der die Idee entstanden ist, sich diesem Forschungsfeld zu widmen?
Einen konkreten Moment als Initialzündung habe ich nicht in Erinnerung. Aber wir haben an der Fakultät schon lange im Vorfeld der Antragsstellung gemeinsam als Gruppe zu Fragen künstlicher Intelligenz gearbeitet und immer wieder überlegt, wie wir unsere Aktivitäten weiter bündeln und ausbauen könnten. Irgendwann wurde es dann konkret und wir haben die Förderlandschaft nach geeigneten Formaten abgesucht. Die DFG Forschungsgruppe hat sich dann als ideale Plattform erwiesen.
Was wäre ein Ergebnis Ihrer Forschungsgruppe, bei dem Sie sagen würden: Dafür hat sich der gesamte Verbund schon gelohnt?
Es hätte sich gelohnt, wenn wir mehr erreichen als Einzelantworten, nämlich ein gemeinsames Fundament dafür, wie Recht mit maschinellem Entscheiden umgeht. Und wenn diese Ideen nicht im Elfenbeinturm bleiben, sondern tatsächlich in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis hineinwirken. Und vielleicht kann unsere Forschung auch ein Stück weit gesellschaftlich wirken und die Transformationsprozesse durch KI produktiv begleiten. Für uns spielen dabei zentrale Werte wie Fairness, Vertrauen und Verantwortung eine wichtige Rolle.
