Eine Bekanntmachung über die (Oster-)Ferien der Kanzlei Sondershausen
Die vorliegende Anordnung aus dem Jahr 1650 stammt aus dem Bestand der Kanzlei Sondershausen, die heute im thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt aufbewahrt wird. Als Aussteller werden die gräflich-schwarzburgischen Räte genannt, die in den obersten landesherrlichen Verwaltungsgremien der Grafschaft Schwarzburg-Sondershausen arbeiteten. Die Verordnung ist somit als administrativ-normative Quelle einzuordnen und dient der Regelung von Verwaltungshandeln und vor allem der Information der Bevölkerung. Typischerweise wurden solche Anordnungen am Gebäude der Kanzlei ausgehangen. Der Akt des „publiken“ Aufhängen ist auf der Rückseite anderer Anordnungen aus der Sammelakte auch vermerkt.
Urbare oder Lagerbücher sind grundherrschaftliche Verzeichnisse der Abgaben und Dienste, die einzelne Personen und Ortsverbände gegenüber ihrem Grundherrn zu erbringen schuldig sind; dazu gehören Geldleistungen und Naturalabgaben, die sich meist auf bäuerliche Wirtschaftserträge beziehen, sowie frondienstliche Arbeiten (im oberösterreichischen und vor allem böhmischen Raum als ‚Robot‘ bezeichnet). Das vorliegende Exemplar stammt aus dem Prämonstratenserstift Schlägl im oberösterreichischen Mühlviertel, gelegen an den Ausläufern des Böhmerwalds, und wurde 1593 angelegt.
Der zwischen dem Rat der Stadt Münster und der Münsteraner Geistlichkeit am 13.08.1558 geschlossene Vertrag sowie seine Entstehungsgeschichte legen Zeugnis ab über die Koexistenz von Rechtsräumen und die Gleichzeitigkeit von Einheit und Vielfalt im Recht innerhalb der Stadt Münster. Die Überschneidung von Lebens- und Handlungsräumen unterschiedlicher sozialer Gruppen mit je eigenem rechtlichem Status innerhalb der Stadtmauern resultierte in zahlreichen Konflikten. So führte etwa die Befreiung geistlicher Standespersonen von der städtischen Gerichtsbarkeit immer wieder zu Auseinandersetzungen und Diskussionen über die Reichweite der geistlichen Immunität. Der Vertrag und seine Bestimmungen zeigen, wie die Überwindung solcher Konflikte und die Konflikte selbst mit Rechtsvielfalt zusammenhingen, aus ihr resultierten und sie mit ihrem Ergebnis noch verstärkten.
Die vorliegende Quelle des Monats vermittelt ein eindrucksvolles Bild adeliger Lebenswirklichkeit unter den Umständen des Dreißigjährigen Kriegs. Der dafür ausgewählte Brief illustriert anschaulich, wie sehr sich selbst privilegierte Kreise um Sicherheit, Familienzusammenhalt und ihren Besitzstand sorgen mussten.
Was passiert, wenn der Teufel selbst heiratet und seine Ehe nicht erträgt? Der vorliegende Schwank des Meistersingers und Dichters Hans Sachs erzählt die Geschichte des Teufels, der sich verheiratet und vor seiner Ehefrau flieht.
Wie hingen politischer Alltag und private Lebenswelt eines skandinavischen Beamten im Schwedisch Pommern des zusammen? Eine Antwort darauf sowie einen aufschlussreichen Blick in Briefe des 18. Jahrhunderts eröffnet die neue Quelle des Monats.
"Pfersigpaumb vnd pawern gwaldt, wachsen geschwindt vnd vergehen baldt." resümiert ein Gedicht über den Zweiten Österreichischen Bauernaufstand. Wie dabei Krisenerfahrungen lyrisch verarbeitet wurden und welche Rolle lokale Unruhen bei der Niederschrift des Gedichts hatten, wird in der neu etablierten Rubrik Quelle des Monats als Auftakt beantwortet.