Ernst Hellmut Vits-Preis an Bundesverfassungsrichterin a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff L. L. M. verliehen

Für ihr Lebenswerk hat Rechtswissenschaftlerin Gertrude Lübbe-Wolff am 26. November 2024 den mit 20.000 Euro dotierten Ernst Hellmut Vits-Preis 2024 der Universitätsgesellschaft Münster erhalten.
Gertrude Lübbe-Wolff nahm die Auszeichnung bei einer Festveranstaltung im Geomuseum der Universität Münster entgegen. In ihrer Wissenschaftskarriere hat sie Theorie und Praxis durch ihre vielfältigen Tätigkeiten und Publikationen hervorragend verknüpft und in ihrem hochaktuellen gesellschaftlichen Forschungsthema zur Angreifbarkeit der Demokratie in unserer Gesellschaft den rechtspolitischen Diskurs in Deutschland mitgeprägt.
Der Rektor der Universität Münster, Prof. Dr. Johannes Wessels und Dr. Paul-Josef Patt, Vorstandsvorsitzender der Universitätsgesellschaft Münster, begrüßten die Gäste und würdigten die Preisträgerin. „Die Verleihung des 30. Ernst Hellmut Vits-Preises an Prof. Gertrude Lübbe-Wolff für ihr Lebenswerk ist eine verdiente Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen und ihres unermüdlichen Engagements für die Rechtswissenschaft. Ihr Beitrag zur Förderung des Rechtsstaats und der Rechtskultur ist von unschätzbarem Wert und inspiriert nicht nur ihre Studierenden, sondern auch die gesamte juristische Gemeinschaft. Wir gratulieren Frau Prof. Lübbe-Wolff herzlich zu dieser wohlverdienten Auszeichnung. Besonders freut uns auch die Nominierung der Preisträgerin aus der Professorenschaft der Universität Münster. Daher danken wir den nominierenden Professor*innen für diese sehr würdige Preisträgerin.“, unterstrich Dr. Patt. „Die Verleihung des Ernst Hellmut Vits-Preises an Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff würdigt nicht nur eine herausragende Juristin und Verfassungsrichterin, sondern unterstreicht auch die Bedeutung der Universität Münster als Ort wissenschaftlicher Exzellenz und gesellschaftlicher Verantwortung. Mit ihrer beeindruckenden akademischen und praktischen Laufbahn verkörpert die Preisträgerin die Werte, die dieser Preis ehrt: herausragende wissenschaftliche Leistungen und ein tiefes Engagement für die rechtsstaatliche Entwicklung. Ihre Verbindung zur Universität Münster stärkt unser Streben nach interdisziplinärem Austausch und gesellschaftlicher Relevanz.“, betont Prof. Wessels.
Die Laudatio hielt Prof. Dr. Reinold Schmücker, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Philosophie e.V.: „Als Staatsrechtslehrerin, als Richterin des Bundesverfassungsgerichts und als öffentliche Intellektuelle hat sie [Gertrude Lübbe-Wolff] sowohl wissenschaftliche als auch wissenschaftlich fundierte publizistische Beiträge zum Gemeinwohl geleistet, die über den Fachdiskurs hinaus wirksam sind und bleiben werden.“
Für die musikalische Begleitung sorgte das Duo Knopfloch von Studierenden der Musikhochschule der Universität Münster bestehend aus Antonia Lückemeier auf der Blockflöte und Katharina Koenig auf dem Akkordeon.
Bundesverfassungsrichterin a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff L. L. M. promovierte als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes 1980 an der Universität Freiburg. Im Jahr 1987 folgte die Habilitation für die Fächer öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie. In 2002 wurde sie zur Verfassungsrichterin gewählt und gehörte von 2002 bis 2014 dem zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Zu ihren Arbeitsgebieten gehören das deutsche und europäische Verfassungsrecht, die Rechtsphilosophie, die Verfassungsgeschichte, die Rechts- und Verfassungsvergleichung, und – derzeit nur noch im Hintergrund – das deutsche und europäische Umweltrecht. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht war sie Fellow am Wissenschaftskolleg und hat dabei unter anderem eine Monographie über das Dilemma des Rechts, über Härte, Milde und den Fortschritt im Recht in 2017 publiziert. Ihre jüngsten Publikationen befassen sich mit dem Vergleich der Arbeitsweise von Verfassungsgerichten weltweit sowie den institutionellen Gründen für die anzutreffenden Unterschiede und mit Fragen der Ausgestaltung und Sicherung der Demokratie. Ihre Arbeiten sind dabei zahlreich ausgezeichnet worden.
Bundesverfassungsrichterin a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff L. L. M. – Lebenslauf:
Gertrude Lübbe-Wolff studierte Rechtswissenschaft in Bielefeld, Freiburg und, nach dem Referendarexamen, an der Harvard Law School. Nach ihrer Habilitation im Jahr 1987 war sie zunächst als Leiterin eines Umweltamts in der Bielefelder Kommunalverwaltung tätig, bevor sie 1992 eine Professur an der Universität Bielefeld übernahm. 2002 wurde sie zur Richterin im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. In das Bielefelder Professorenamt, das während der zwölfjährigen Richteramtszeit erhalten blieb, wegen des Vorrangs der richterlichen Tätigkeit aber nur sehr eingeschränkt ausgeübt werden konnte, kehrte sie 2014 voll zurück. Lübbe-Wolffs Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des deutschen und europäischen Verfassungsrechts, der Rechtsphilosophie, der Verfassungsgeschichte und des Rechtsvergleichs. Ihre jüngsten Publikationen befassen sich zudem mit Fragen der Demokratieausgestaltung.
Für ihre wissenschaftlichen Verdienste wurde sie mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem renommierten Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Hegel-Preis der Stadt Stuttgart. Darüber hinaus ist sie Ehrenmitglied verschiedener akademischer Gesellschaften und Trägerin eines Ehrendoktorats des European University Institute in Florenz. Sie ist Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
Ernst Hellmut Vits-Preis:
Der Ernst Hellmut Vits-Preis ist mit 20.000 Euro die höchstdotierte Auszeichnung der Universitätsgesellschaft Münster. Benannt ist er nach Ernst Hellmut Vits, dem langjährigen Vorsitzenden der Universitätsgesellschaft Münster e.V.. Er wird in zweijährigem Turnus verliehen. Im Wechsel wird ein Beitrag aus dem Bereich der Naturwissenschaften und Medizin sowie aus den Geisteswissenschaften gewählt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, jeder Fachbereich der Universität Münster sowie der Vorstand und das Kuratorium der Universitätsgesellschaft Münster sind berechtigt, preiswürdige Beiträge vorzuschlagen. Preisträger waren bisher unter anderem Martin Hellwig, François Diederich, Dietmar Willoweit, Stefan W. Hell, Renate Mayntz, Wolf Singer, Günther Patzig, Otto D. Creutzfeld, Carl Friederich von Weizsäcker, Alfred Müller-Armack und Stefan Kaufmann.
Zur Pressemitteilung der Universität Münster
Die Liste der früheren Preisträger*innen finden Sie hier.
