Ausschreibung des Förderpreises der Universitätsgesellschaft Münster 2025
Die Universitätsgesellschaft schreibt für das Jahr 2025 den Förderpreis der Universitätsgesellschaft aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist.
Mit dem Preis sollen Nachwuchswissenschaftler*innen für besonders herausragende Forschungsleistungen ausgezeichnet werden.
Die Professor*innen der Universität Münster sind zur Nominierung der Preisträger*innen berechtigt. Der Preis wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung der Universitätsgesellschaft verliehen.
KRITERIEN
- Preiswürdig sind Kandidat*innen, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der jeweiligen Fachrichtung eine herausragende wissenschaftliche Leistung erbracht haben.
- Leistungen, die im Rahmen eines Studienabschlusses (Staatsexamen, Diplom, Magister, Bachelor, Master) oder einer Promotion erstellt worden sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
- Die Leistung wird in der Regel durch eine oder mehrere wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen, die innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre fertig gestellt sein sollten.
- Personen, die eine unbefristete Stelle als Hochschullehrer*in innehaben, sind von der Preisvergabe ausgeschlossen.
ANTRAGSFORM UND NOMINIERUNGSSCHLUSS
Die Anträge müssen folgende Inhalte vorweisen:
- Ausführliche Begründung der wissenschaftlichen Leistung und der Preiswürdigkeit
- Lebenslauf mit Nachweis der wissenschaftlichen Tätigkeitsfelder
- Verzeichnis der Publikationen und der Forschungsarbeiten
- Angaben zu bisherigen Auszeichnungen
Nominierungen werden bis zum 30.11.2024 angenommen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag als ein zusammenhängendes PDF-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle (universitaetsgesellschaft@uni-muenster.de).
Informationen und Satzung zum Nachwuchsförderpreis finden Sie hier.