Die für die Fachschaft besonders interessanten/relevanten Paragraphen sind §19 – §24
Satzung
Ab und an mögen Begriffe wie Fachschaft, Fachschaftsvertretung und Fachschaftsrat ein wenig verwirrend erscheinen. Erst recht wenn diese zum Teil als Abkürzungen oder im Zuge des alltäglichen Sprachumgangs nicht adäquat eingesetzt werden. Was die Fachschaft ist und was genau die Fachschaftsvertretung und der Fachschaftsrat dar stellt respektive welche Aufgaben diese haben werden in der Regel in einer Satzung festgehalten. Nicht alle Fachschaften haben eine eigene Satzung, dies ist auch nicht notwendig aber in diesem Fall gilt die Satzung der Studierendenschaft:
Satzung der Studierendenschaft der Universität Münster
I. Abschnitt: Die Studierendenschaft II. Abschnitt: Die Organe der Studierendenschaft 1. Das Studierendenparlament 2. Der Allgemeine Studierendenausschuss III. Abschnitt: Gremien der Studierendenschaft IV. Abschnitt: Die Fachschaften V. Abschnitt: Haushalts- und Wirtschaftsführung VI. Abschnitt: Urabstimmung VII. Abschnitt: Publikationen der Studierendenschaft VIII. Abschnitt: Gemeinsame Verfahrensvorschriften IX. Abschnitt: Ergänzungsbestimmungen X. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung
§ 2 Aufgaben der Studierendenschaft
§ 3 Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder
§ 4 Organe der Studierendenschaft
§ 5 Aufgaben
§ 6 Zusammensetzung und Wahl des Studierendenparlaments
§ 7 Ausscheiden, Nachrücken und Vertretung von Mitgliedern des Studierendenparlaments
§ 8 Stellung und Pflichten der Mitglieder des Studierendenparlaments
§ 9 Geschäftsordnung des Studierendenparlaments
(1) Das Studierendenparlament kann Ausschüsse einsetzen. Sie bestehen aus sieben Mitgliedern. Das Studierendenparlament kann persönliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter wählen. (2) Die Ausschüsse werden vom Studierendenparlament nach den Grundsätzen der Listen- und Verhältniswahl gewählt. Die Verteilung der Sitze auf die Listen erfolgt nach dem Verteilverfahren von Sainte-Laguë. (3) Als ständiger Ausschuss des Studierendenparlaments ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Das Studierendenparlament wählt 7 Studierende als Mitglieder, die nicht dem AStA angehören dürfen. Das Nähere regelt die Finanzordnung. (4) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Fachschaftsvertretungen und den SP-Wahlen wird ein zentraler Wahlausschuss (ZWA) eingesetzt. Näheres regeln die Wahlordnungen.
§ 11 Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
§ 12 Rücktritt
§ 14 Hochschulsportvertretung
§ 15 Studentische Initiativgruppen
§ 16 Vollversammlung der Universität (VV)
§ 17 Die Fachschaftenkonferenz (FK)
§ 19 Gliederung der Fachschaften
Islamische Theologie
§ 20 Aufgaben der Fachschaften
§ 21 Organe der Fachschaften
3. die Fachschaftsvollversammlung (FVV) (2) Die Fachschaftsrahmenordnung trifft insbesondere Regelungen über: 1. Amtszeit, Zusammensetzung, Einberufung, Aufgaben und Beschlussfassung der FSV, 2. Amtszeit, Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Beschlussfassung des
§ 22 Die Fachschaftsvertretung (FSV)
§ 23 Der Fachschaftsrat (FSR)
§ 24 Die Fachschaftsvollversammlung (FVV)
§ 25 Finanzen der Fachschaften
§ 26 Wahlen
§ 27 Grundsätze
§ 28 Das Haushaltsjahr
§ 29 Haushaltsplan
§ 30 Beratung des Haushaltsplans
§ 31 Kassenprüfung
§ 32 Rechnungslegung
§ 33 Der Haushaltsausschuss
§ 34 Finanzordnung
§ 35 Allgemeines
§ 36 Dauer der Urabstimmung; Fristen; Öffentlichkeit
§ 37 Verfahren der Urabstimmung
(1) Zur Durchführung der Urabstimmung setzt das SP einen Ausschuss gemäß § 10 Abs.1 und 2 ein, der unverzüglich nach Stellung des Antrags zu wählen ist. (2) Der Urabstimmungsausschuss hat für die Bekanntmachung, Durchführung, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Urabstimmung zu sorgen. (3) Dem Ausschuss sind hierfür die erforderlichen Mittel im Haushalt der Studierendenschaft zur Verfügung zu stellen. (4) Näheres regelt die Verfahrensordnung zur Durchführung von Urabstimmungen, die das SP zu beschließen hat.
§ 39 Semesterspiegel
§ 40 Mitgliedschaft in den Organen und Gremien
§ 41 Aufgaben der Vorsitzenden der Organe und Gremien
§ 42 Verfahrensregeln für die Organe und Gremien
§ 43 Öffentlichkeit
§ 44 Weitere Ordnungen der Studierendenschaft
§ 45 Veröffentlichung
§ 46 Satzungsänderung
§ 47 Übergangsbestimmungen und Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 48 Inkrafttreten