Gleichstellung am FB 06
Für die Gleichstellungsarbeit wählt der Fachbereichsrat im zweijährigen Rhythmus eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Gleichstellungsfachgruppe.
Die Gleichstellungsfachgruppe besteht aus:
- der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs
- mindestens vier und nicht mehr als acht Stellvertreterinnen der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten aus der „Statusgruppe 1: Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende“
- mindestens einer und nicht mehr als vier Personen der „Statusgruppe 2: wissenschaftsunterstützendes Personal“
- mindestens einer und nicht mehr als vier Personen aus der „Statusgruppe 3: Studierende“ (Amtszeit 1 Jahr)
- sowie interessierten und qualifizierten Männern des FB 06 in allen Statusgruppen (max. 6)
Eine Liste der Mitgliedern finden Sie hier (Amtszeit ab 22.11.2023).