Das neue Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Seit 01.01.2018 regelt die Novelle des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die Fürsorgepflicht der Hochschulen gegenüber ihren Studentinnen. Diese ähnelt nun der von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen.
Ziele:
- Schutz der Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz
- Die Studentin soll nicht pausieren müssen, außer auf eigenen Wunsch.
Weitere Information zum neuen Mutterschutzgesetz finden Sie auf der WWU-Seite Studentinnen und Mutterschtutzgesetz.
Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen während der Corona-Pandemie finden Sie hier (Stand 19.05.2022).