Das neue Mutterschutzgesetz für Studentinnen

Seit 01.01.2018 regelt die Novelle des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die Fürsorgepflicht der Hochschulen gegenüber ihren Studentinnen. Diese ähnelt nun der von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen.

Ziele:

  • Schutz der Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz
  • Die Studentin soll nicht pausieren müssen, außer auf eigenen Wunsch.

Weitere Information zum neuen Mutterschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite der Universität Münster Studentinnen und Mutterschtutzgesetz.

Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen während der Corona-Pandemie finden Sie hier (Stand 03.06.2022).

Ansprechperson im FB 06

Anastasia Castillo M.A.
Dekanat des FB 06
T: 0251 83-29336
a.castillo@uni-muenster.de
Präsenzzeit: Mo.-Di. und Do.-Fr.: 9-12:30 Uhr