Das neue Mutterschutzgesetz für Studentinnen

Seit 01.01.2018 regelt die Novelle des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die Fürsorgepflicht der Hochschulen gegenüber ihren Studentinnen. Diese ähnelt nun der von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeiterinnen.

Ziele:

  • Schutz der Gesundheit der Studentin und ihres Kindes am Studienplatz
  • Die Studentin soll nicht pausieren müssen, außer auf eigenen Wunsch.

Weitere Information zum neuen Mutterschutzgesetz finden Sie auf der WWU-Seite Studentinnen und Mutterschtutzgesetz.

Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen während der Corona-Pandemie finden Sie hier (Stand 19.05.2022).

Ansprechperson im FB 06

Anastasia Castillo M.A.
Dekanat des FB 06
Tel: 0251 83-29336
a.castillo@uni-muenster.de
Präsenzzeit: Mo.-Di. und Do.-Fr.: 9-12:30 Uhr