<h1>QISPOS und CMS</h1>
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> Was: Alle Veranstaltungen, Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen (MAP)
> Wann: siehe Kalender bzw. Fristen und Termine
> Wie: Anmelden über QIS POS (BA G, ZFB, BK, HRSGe) CMS (BA sF)
> Fragen/Probleme: Wenden Sie sich gerne an Frau Theresia Staffler

> Hinweis: In den Studienplänen finden Sie auch Angaben, welche Nummern Sie in QISPOS und CMS anmelden müssen!

> Hinweis: Hier finden Sie ihren Prüfungstermin

MAP-Anmeldung
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> Wann: Die MAP Anmeldung ist vor Ort an den MAP-Anmeldeblöcken oder in der Sprechstunde möglich siehe Kalender bzw. Fristen und Termine
> Wie: Die notwendigen Schritte einer MAP-Anmeldung finden Sie hier: Wegweiser zur MAP 
> Womit: Die notwendigen Formulare finden Sie hier

> Vorraussetzungen: 

> nach der PO 23
>> BA sF: Abschluss von drei der vier Basismodule der Basisphase des Bachelors

> nach der PO 18
>> 2-Fach Bachelor (GymGes und BK): Abschluss von fünf der sieben Basismodule der Basisphase des Bachelors
>> BA HRSGe: Abschluss von vier der sechs Basismodule der Basisphase des Bachelors
>> BA G: Abschluss von drei der vier Basismodule der Basisphase des Bachelors
>> Zudem gilt als Voraussetzung das Studium aller Veranstaltungen eines fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Aufbaumoduls innerhalb eines Semesters sowie eine Anmeldung der Modul-Veranstaltungen in QISPOS.

MAP-Abmeldung
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innerhalb der Anmeldefrist
> Was: Innerhalb der Anmeldefrist können Prüfungen ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden
> Wie: Über QIS POS/CMS

> Hinweis: Eine Abmeldung von einer Klausur kann bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Dazu gilt Folgendes: 
Zur Fristwahrung ist es erforderlich, dass das vom Prüfer/von der Prüferin und Prüfling unterschriebene Formular sieben Tage vor Klausurtermin, d.h. am gleichen Wochentag in der Vorwoche, im Prüfungsamt eingeht. Das Formular für die Abmeldung von Prüfungsleistungen in Form einer Klausur finden Sie hier. In einigen Fällen ist auch eine Abmeldung in QISPOS bzw. CMS per Mausklick bis zu dieser Frist möglich.

nach Ablauf der Anmeldefrist
> Was: Nach Ablauf der Frist können Prüfungen nur mit einem triftigen Grund abgemeldet werden
> Wie: 

> Prüfungsabmeldungen aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) müssen IMMER unverzüglich beim Prüfungsamt I erfolgen!
> Unverzüglich bedeutet: Meldung beim PA I am Tag der Prüfung durch Anruf oder Mail;
> Attest und Abmeldeformular (hier) müssen spätestens am Tag nach der Prüfung eingereicht werden (persönliche Abgabe, Post oder Stellvertretung)! Eine spätere Abgabe muss beim Prüfungsamt I telefonisch angezeigt werden.
> Abmeldungen von prüfungsrelevanten Leistungen (Klausur oder mündliche Prüfung) direkt beim dem Prüfer/ der Prüferin sind NICHT möglich! Bitte informieren Sie den Prüfer/die Prüferin dennoch mit einer kurzen Mail, dass Sie die Prüfung nicht antreten werden.
> Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes I (hier).