
Regelungen zur Teilnahme an Veranstaltungen und Leistungen anderer Studiengänge finden Sie hier.
Die Veranstalterin/der Veranstalter einer Lehrveranstaltung muss der Teilnahme und (Prüfungs- oder Studien-)Leistung zustimmen, so dass eine individuelle Kooperationsvereinbarung für die Studierende/den Studierenden entsteht:
Bitte beachten Sie, dass die individuelle Kooperationsvereinbarung vor der Teilnahme und dem Erbringen von Leistungen unterzeichnet werden muss! Halten Sie eine Kopie der Kooperationsvereinbarung vor der Einreichung Ihrer Unterlagen im Studienbüro bereit.
Für die Bescheinigung und den Antrag auf Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen außercurricularer Studien muss ab dem SoSe 2016 am Fachbereich 02 das folgende Formular genutzt werden.
Bitte füllen Sie das Formular am PC aus (es handelt sich um ein PDF-Dokument, das am PC ausgefüllt werden kann) und drucken Sie es gleich zwei Mal aus oder halten Sie eine Kopie von diesem Formular und der individuellen Kooperationsvereinbarung für die Einreichung im Studienbüro (zur Vorbereitung der Anerkennung) bereit.