Vorlesungen
Lehrrrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Vorlesung Lehrrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Wenn aktuell deutsche Bischöfe mit Theologieprofessorinnen und Theologieprofessoren streiten, wer für sich das Lehramt der Kirche reklamieren kann, wird deutlich, dass lehrrechtliche Auseinandersetzungen immer spannungsvolle Fragestellungen aufwerfen. In der Vorlesung werden die Themen Lehramt der Kirche in seinen verschiedenen Formen, die Predigt, die Katechese und die Missio canonica bei Lehrerinnen und Lehrern behandelt werden, die im Namen der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen. Dabei wird es in Konfliktfällen auch um die Verfahren der Lehrbeanstandung und des Entzugs der Missio canonica gehen.
Literatur:
- Lüdecke, Norbert, Die Grundnormen des katholischen Lehrrechts in den päpstlichen Gesetzbüchern und neuen Äußerungen in päpstlicher Autorität, Würzburg 1997 (=FzK; 28).
Sakramentenrecht (PD. Dr. Thomas Neumann)
Vorlesung: Sakramentenrecht (PD. Dr. Thomas Neumann)
Die Vorlesung widmet sich der rechtlichen Ordnung der Sakramente und Sakramentalien der Kirche exklusiv der Ehe. Es wird die Gesetzeslage kommentiert und aktuelle Herausforderungen im Sakramentenrecht diskutiert.
Literatur:
- Lüdecke, Norbert; Bier, Georg, Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung. Stuttgart 2012, Mpdul 9 Gestärkt auf dem Heilsweg, S. 147-160.
- Haering, Stephan; Rees, Wilhelm; Schmitz, Heribert, Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg ³2015, §§ 77, 78, 79, 81, 82, 93, 94.
Religionsverfassungsrecht I (Prof. Dr. Fabian WIttreck)
Vorlesung: Religionsverfassungsrecht I (Prof. Dr. Fabian WIttreck)
Konkordatsrecht( Dr. Antonius Hamers)
Vorlesung: Konkordatsrecht (Dr. Antonius Hamers)
Das Konkordatsrecht ist neben dem gesetzlichen Staatskirchenrecht die zweite wesentliche Rechtsmaterie, die das Verhältnis zwischen der Kirche und dem Staat bestimmt. Ursprünglich waren Konkordate, also völkerrechtliche Verträge zwischen der Kirche und einzelnen Staaten, das einzige Instrument, um die Beziehungen zwischen geistlicher und weltlicher Macht rechtlich zu gestalten und Konflikte einvernehmlich zu lösen. So kennen wir aus der Kirchengeschichte das Wormser Konkordat zwischen Papst und Kaiser, das Französische Konkordat von 1516 oder das napoleonische Konkordat von 1801. Auch wenn mit dem staatlicherseits einseitig erlassenen Staatskirchenrecht insbesondere im 19. Jahrhundert eine weitere Rechtsquelle hinzugekommen ist, so hat der Hl. Stuhl vor allem seit dem 20. Jahrhundert weltweit den Weg über Staatskirchenverträge, Konkordate oder Konventionen gesucht, um die Beziehungen zwischen Kirche und Staat auf ein beständiges rechtliches Fundament zu stellen.
Aus kirchlicher Sicht ist das Konkordat der bevorzugte Weg, auf dem der Staat und die Kirche als gleichberechtigte Partner die Angelegenheiten, die von gemeinsamem Interesse sind, völkerrechtlich verbindlich und dauerhaft regeln. Dabei geht es darum, die Freiheit der Kirche und der Gläubigen zu gewährleisten, die Zusammenarbeit beider Institutionen z. B. im schulischen oder im karitativen Bereich zu regeln sowie gegenseitige Rechte und Pflichten - wie die staatliche Beteiligungen an kirchlichen Akten (z. B. Bischofswahl) oder staatliche finanzielle Leistungen - zu begründen.
Die Vorlesung zum Konkordatsrecht befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung, der rechtlichen Einordnung der Konkordate, deren Zustandekommen und deren Inhalte sowie mit deren Bedeutung in den heutigen Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirche. Ausgangspunkt ist das Konkordatssystem in Deutschland. Zudem werden auch die Konkordate in anderen Ländern in den Blick genommen. Die Vorlesung gliedert sich dazu in vier größere Abschnitte: allgemeine Konkordatslehre, geschichtliche Entwicklung, Konkordate in Deutschland (Reichskonkordat und Konkordate mit den Ländern), Konkordate außerhalb Deutschlands. In diesem Rahmen werden u. a. folgende Themen angesprochen:
- die Bischofswahl und -ernennung,
- die Frage der Staatsdotationen und andere finanzielle Fragen
- der Religionsunterricht und die kirchlichen Schulen
- die Rechtslage der Katholisch-Theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten
- das Aussageverweigerungsrecht von Geistlichen und Seelsorgern.
Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Vorlesung: Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
In dieser Lehrveranstaltung geht es um die Darstellung regelmäßig auftauchender Vorgänge der kirchlichen Verwaltung, vor allem im Bereich der Pfarrei und der diözesanen Kurie. Fragen nach den verschiedenen kirchlichen Archiven, der Matrikelführung, aber auch der verwaltungsrechtlichen Umsetzung von Umkardinationen werden neben der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung eingereichter Satzungen kirchlicher Vereine an praktischen Beispielen erläutert.
Literatur:
- Haering, Stephan, s. v. Verwaltungsrecht II. Kath., in: Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht Bd. 3, S. 826-827.
Vermögensrecht (Prof. Dr. Rüdiger Althaus)
Vorlesung: Vermögensrecht (Prof. Dr. Rüdiger Althaus)
„Die Kirche und ihr Geld“ gehört zu den häufig wiederkehrenden Reizthemen in der öffentlichen Diskussion. Daher soll in der Vorlesung auf der Grundlage der kodikarischen und der speziellen staatskirchenrechtlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland die Bedeutung finanzieller Mittel, aber auch eines sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umganges mit diesen dargelegt werden. Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
1. Zweckbestimmung und Träger von Kirchenvermögen,
2. Vermögenserwerb,
3. Umgestaltung des Benefizialwesens,
4. Verwaltung des Kirchenvermögens,
5. Fromme Verfügungen.
Prozessrecht I ( Dr. Martin Zumbült)
Vorlesung: Prozessrecht I (Dr. Martin Zumbült)
Übungen
Latein I (Guido Gunderloch)
Übung: Latein I (Guido Gunderloch)
Diese Lehrveranstaltung soll den Studierenden das sprachliche Rüstzeug an die Hand geben, die lateinischen Rechtstexte und lehramtlichen Texte im Original lesen und verstehen zu können. Dabei wird auf die jeweils individuellen Vorkenntnisse der Teilnehmer/innen Rücksicht genommen