Vorlesung
Vorlesung: Nichtigerklärung der Ehe I (Dr. Martin Zumbült)
LizentiatsstudiengangVorlesung: Strafrecht allgemein (Prof. Dr. Peter Platen)
Lizentiatsstudiengang
Vorlesung: Strafprozessrecht (PD Dr. Thomas Neumann)
LizentiatsstudiengangVorlesung: Sakramentenrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Aufbauphase
mittwochs 08:00-10:00 Uhr
Die Sakramente der Kirche weisen nicht nur eine theologische, sondern auch eine rechtliche Dimension auf. Das Recht der Sakramente behandelt die Art und Weise der Spendung (Form), die Voraussetzungen auf der Seite des Spenders und die auf der Seite des Empfängers. Mit Ausnahme der Ehe werden die übrigen 6 Sakramente unter diesen rechtlichen Aspekten sowie die Möglichkeiten der ökumenischen Spendung der Sakramente in der Vorlesung behandelt.Vorlesung: Verfassungsrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Vertiefungsphase
dienstags 14:00-16:00 Uhr
Der Begriff „Volk Gottes“ vereint alle Lebens- und Rechtsstände innerhalb der römisch-katholischen Kirche und ist deshalb ein zentraler Begriff der erneuerten Ekklesiologie des II. Vatikanums. Das II. Buch des Codex Iuris Canonici trägt eben diesen Titel. Diese ekklesiologische Konzeption weist jedem Gläubigen bestimmte Rechte und Pflichten innerhalb des „Leibes Christi“ zu und bildet den Ausgangspunkt für die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen den einzelnen Gläubigen je nach ihrer Stellung.
Ausgehend von den grundlegenden Strukturmerkmalen wie dem Amtsverständnis, den Tria-munera-Schema und dem Verständnis der communio hierachica wird die Verfassung der römisch-katholischen Kirche analysiert. Exemplarisch werden folgend einzelne ekklesiologische Institutionen wie der Papst, die Bischöfe und die Pfarrei aber auch abstrakte „Verfassungsprinzipien“ wie Synodalität und Kollegialität aus kanonistischer Perspektive untersucht.Oberseminar
Modulkurs
Modulkurs: Lehrrecht (Prof. Dr. Thomas Schüller)
Vertiefungsphase
dienstags: 10:00-13:00 Uhr
Wenn regelmäßig deutsche Bischöfe, aber auch römische Behörden wie das Dikasterium für den Glauben mit Theologieprofessorinnen und Theologieprofessoren streiten, wer für sich das Lehramt der Kirche reklamieren kann, wird deutlich, dass lehrrechtliche Auseinandersetzungen immer spannungsvolle Fragestellungen aufwerfen. In der Vorlesung werden die Themen Lehramt der Kirche in seinen verschiedenen Formen, die Predigt, die Katechese und die Missio canonica bei Lehrerinnen und Lehrern behandelt werden, die im Namen der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen. Dabei wird es in Konfliktfällen auch um die Verfahren der Lehrbeanstandung und des Entzugs der Missio canonica gehen.Hauptseminar
Übung
Übung: Rotarrechtsprechung (PD Dr. Thomas Neumann)
LizentiatsstudiengangProseminar
Proseminar: Eine Verfassung für die Kirche? Das Projekt der Lex Ecclesiae Fundamentalis (Paul Klostermann)
Basisphase
dienstags 14:00-16:00 Uhr
Das Projekt einer Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF) gehört zu den faszinierendsten, aber oft übersehenen Kapiteln der Kirchenrechtsgeschichte nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Es ging dabei um nichts Geringeres als die Frage: Braucht die Kirche eine eigene „Verfassung”?
Im Zuge der Kodexreform entstand die Idee, dem neuen Kirchenrecht eine grundlegende Ordnung voranzustellen – eine Art kirchliches Grundgesetz. Diese LEF sollte die Struktur der Kirche, die Stellung der Ämter und vor allem die Rechte und Pflichten aller Gläubigen festlegen. Damit näherte sich die Kirche erstmals bewusst modernen verfassungsrechtlichen Denkweisen an. Besonders innovativ war die Vorstellung, dass Gläubige nicht nur Objekt kirchlicher Ordnung sind, sondern Träger eigener Rechte.
Doch genau hier lag das Problem: Kann die kirchliche Rechtsordnung analog zu einem säkularen Staat gedacht werden? Hinzu kam eine allgemeine Skepsis gegenüber rechtlichen Strukturen in der Zeit nach dem Konzil. Am Ende wurde das Projekt gestoppt – eine eigene „Verfassung” der Kirche gibt es bis heute nicht.
Ganz verschwunden ist die LEF jedoch nicht. Ihre Inhalte wurden weitgehend in den Codex Iuris Canonici von 1983 übernommen. Die Kirche kennt also durchaus so etwas wie Grundrechte der Gläubigen – allerdings ohne sie in einer eigenständigen, hierarchisch übergeordneten Verfassung zu verankern.
Genau darin liegt die bis heute spannende Problematik: Während moderne Staaten ihre Rechtsordnung durch Verfassungen, Grundrechte und vor allem durch Gewaltenteilung absichern, fehlt eine solche Struktur in der Kirche weitgehend. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind nicht strikt getrennt. Das wirft die Frage auf, wie wirksam kirchliche Rechte tatsächlich sind und wie Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.
Das Seminar gibt einen Einblick in ein hochaktuelles Spannungsfeld: zwischen Theologie und Recht, zwischen kirchlichem Selbstverständnis und modernen Menschenrechten. Die Lex Ecclesiae Fundamentalis ist damit weniger ein gescheitertes Projekt als vielmehr ein Schlüssel zum Verständnis einer grundlegenden Frage: Wie viel „Verfassung” braucht die Kirche – und wie viel verträgt sie überhaupt?

