Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2026

  • Vorlesung

    Vorlesung: Eherecht (PD Dr. Thomas Neumann)
    Lizentiatsstudiengang

    Vorlesung: kirchliches Hochschulrecht (PD Dr. Thomas Neumann)
    Lizentiatsstudiengang

    Vorlesung: Prozessrecht II (Apl. Prof. Dr. Peter Platen)
    Lizentiatsstudiengang

    Vorlesung: Religionsverfassungsrecht II (Prof. Dr. Gernot Sydow)
    Lizentiatsstudiengang

    Vorlesung: Teilkirchenrecht (PD Dr. Thomas Neumann)
    Lizentiatsstudiengang

     

  • Oberseminar

  • Modulkurs

    Modulkurs: Eherecht (PD Dr. Thomas Neumann)
    Lizentiatsstudiengang
    Aufbauphase
    dienstags 08:00-10:00 Uhr
    Wenn in kirchlichen Kreisen oder aus der Beobachterperspektive die Disziplin Kirchenrecht zur Sprache kommt, wird diese meist mit der kirchlichen Eheschließung in Verbindung gebracht. Hier verberge sich auf der einen Seite eine veraltete, den theologischen Diskurs hemmende Auffassung von Ehe und auf der anderen Seite ein Hintertürchen, um dann doch nochmal kirchlich heiraten zu können. Martin Luther sprach von der Ehe als weltlich‘ Ding, der Kanonist spricht von ihr als rechtlich Ding. Welche dogmatischen Vorgaben mit welchen rechtlichen Implikationen verbunden sind und wie die Ehe verstanden und gerichtlich behandelt wird, ist Thema dieser Vorlesung.
    Ausgehend von den rechtlichen Wurzeln im Römischen Recht und den theologischen Fundamenten bei Augustinus und Thomas von Aquin über das Aggiornamento des II. Vaticanums werden die cc. 1055-1165 CIC/1983 kanonistisch analysiert.

  • Hauptseminar

    Hauptseminar: Liturgie und kirchliche Ämter (PD Dr. Thomas Neumann, Prof. Dr. Clemens Leonhard)
    Vertiefungsphase
    montags 18:00-20:00 Uhr

  • Übung

    Übung: Diözesane Gesetzgebung  (PD Dr. Thomas Neumann)
    Lizentiatsstudiengang

    Übung: Latein II (Guido Gunderloch)
    Lizentiatsstudiengang

  • Proseminar

    Proseminar: Was hat das denn mit mir zu tun? Einführung in die Grundthemen des Kirchenrechts (Paul Klostermann)
    Basisphase
    dienstag 14:00-16:00 Uhr
    Im Vollzug des kirchlichen Lebens begegnet das römisch-katholische Kirchenrecht überall: Die Teilnahme an der Heiligen Messe, die Sitzung des Pfarrgemeinderates, Spendung und Empfang der Sakramente sowie die Modalitäten zur Ausstellung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) sind rechtlich normiert.
    Das Proseminar thematisiert die Kernbereiche des Kirchenrechts Lehre und Verfassung. Gemeinsam werden u.a. die Themenfelder „Hierarchische Struktur“, „Kleriker und Laien“, „Rechte und Pflichten“, „Kirchengliedschaft“ sowie „Religionsunterricht“ bearbeitet und diskutiert.