Sie studieren noch im BA-2F oder BA BK nach Modellversuch? Dann beachten Sie bitte das Schreiben des Prüfungsamtes 1, das Ihnen zugegangen sein sollte, zur Aufhebung Ihres Studiengangs zum 31.03.2022. Wir zitieren aus dem Schreiben:

"Die lehramtsfähigen Teilstudiengänge im Bachelor 2-Fach Modellversuch werden zum 31.03.2022 aufgehoben, d.h. die entsprechenden Fächer und das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium können nach diesem Datum nicht mehr im Rahmen des Bachelor Modellversuchs studiert werden.


Für Sie bedeutet dies, dass Sie in Ihrem lehramtsfähigen Fach/in Ihren lehramtsfähigen Fächern oder dem erziehungswissenschaftlichen Begleitstudium nach dem 31.03.2022 keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen und keine Leistungen mehr ablegen dürfen. Wenn diese Studienelemente bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen sind, können Sie somit danach auch keine Rückmeldung für dieses Studium zum Sommersemester 2022 tätigen. Eine Option der Fristverlängerung besteht – auch in Härtefällen, bei krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten/Abmeldungen oder zum Ablegen von Prüfungen im Wiederholungsversuch – nicht.


Sofern Sie zusätzlich zu Ihrem lehramtsfähigen Fach im Modellversuch auch ein Fach studieren, das nicht zum Lehramt führen kann, können für dieses Fach abweichende Auslauffristen gelten. Über diese sollten Sie bereits schriftlich informiert worden sein. Bei Unsicherheiten zu den für Sie geltenden Fristen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter*innen im für Sie zuständigen Prüfungsamt.


Sofern Sie nun Beratungsbedarf bezüglich der weiteren Studienplanung haben oder über einen Studiengangswechsel nachdenken, wenden Sie sich gern an die Zentrale Studienberatung, die Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützt. Wenn Sie weiterhin ein Lehramt anstreben, wenden Sie sich für eine Beratung bitte an das Zentrum für Lehrerbildung. Sollten Sie bereits wissen, dass Sie zunächst gar nicht weiter studieren möchten, denken Sie vor einer Exmatrikulation im Studierendensekretariat bitte daran, sich im zuständigen Prüfungsamt eine Bescheinigung Ihrer erbrachten Leistungen aushändigen zu lassen."