Erste Stiftungsprofessur für Kanonisches Recht

Ausschreibung gestartet / Hohe Wertschätzung für das Kirchenrechtsstudium in Münster

Am Institut für Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät ist zum 1. Oktober 2025 eine W3-Stiftungsprofessur für Kanonisches Recht zu besetzen. Stifter ist das Bistum Münster, das diesen Studiengang bereits seit 1992 tatkräftig unterstützt.

Dabei handelt es sich um die erste Stiftungsprofessur an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. „Wir sind dankbar für die Stiftung einer Professur im Kirchenrecht mit den Schwerpunkten kirchliche Rechtsgeschichte und Strafrecht. Damit wird das Lehrangebot im Studiengang ‚Lizentiat im Kanonischen Recht‘ erweitert und dauerhaft gesichert“, betont Prof. Dr. Thomas Schüller.

Der derzeitige Direktor des Institutes sieht in dieser zusätzlichen Professur eine hohe Wertschätzung für das Kirchenrechtsstudium in Münster. Zugleich freut er sich über diese personelle Erweiterung, „mit der die Attraktivität des Studienstandortes im Fach Kirchenrecht noch einmal deutlich erhöht wird“. Perspektivisch soll es mit dieser Stiftungsprofessur möglich sein, in Münster auch im Kirchenrecht zu promovieren.

Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Bewerber:innen müssen der römisch-katholischen Kirche angehören, Bewerbungsschluss ist am 9. Mai 2025. Zur Stellenausschreibung

Der Codex Iuris Canonici (CIC) ist das Gesetzbuch des Kirchenrechts der römisch-katholischen Kirche.
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