Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Fremdsprachen (LABG 2009/2016)

In allen Lehramtsstudiengängen ist nach dem LABG 2009/2016 beim Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch) mindestens ein verpflichtender Auslandsaufenthalt von drei Monaten vorgesehen. Nach den idealtypischen Studienverläufen ist dieser an der Universität Münster im 5. Fachsemester des Bachelorstudiums vorgesehen.

Allgemeine Informationen zu dem verpflichtenden Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs 09, die die Ansprechpartner dort enthalten und von wo aus insbesondere Internetseiten mit allgemeinen Informationen zu Auslandsaufenthalten vom Career Service, vom International Office sowie vom Zentrum für Lehrerbildung verlinkt sind.

Spezielle Informationen, was bei der Planung für die zweiten Fächer Mathematik oder Informatik zu beachten ist, finden Sie hier:

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich rechtzeitig - d.h., bereits spätestens zu Beginn des 3. Fachsemesters  - zu erkundigen, ob man gewisse Veranstaltungen, die regulär im 5. Fachsemester vorgesehen sind, bereits im 3. Fachsemester absolvieren sollte, um sein Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden zu können. (Sie können dazu auch gerne in die Fachstudienberatung kommen.)

Wer im 5. Fachsemester ins Ausland geht und Veranstaltungen der Fächer, die an der Universität Münster nur im Wintersemester angeboten und im Ausland mit Sicherheit nicht in anrechenbarer Form angeboten werden, nicht schon im 3. Fachsemester absolviert, wird sie natürlich unweigerlich erst im 7. Fachsemester absolvieren und damit sein Studium definitiv nicht in Regelstudienzeit abschließen können.

Im Zwei-Fach-Bachelor Mathematik nach PO 2018 ist es (in gewissen Fällen) dazu sogar notwendig, sich bereits zu Beginn des 2. Fachsemesters bzgl. der möglichen Studienplanung zu erkundigen.