Modul1: Grundlagen der Naturwissenschaften


Modulverantwortliche: Dr. Anna Bröker & Dr. Birte Müller

Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: keine


Veranstaltungen und Leistungen:

Semester Titel Unterrichts-form Arbeits-last (h)/LP Noten-punkte Prüfung
1.

Einführung in die Biologie

Vorlesung 75/2,5 50 Klausur
1.

Einführung in die Chemie

Vorlesung 75/2,5 50 Klausur
1.

Einführung in die Physik

Vorlesung 75/2,5 50 Klausur
1.

Einführung in das naturwiss. Arbeiten

Praktikum 75/2,5 50 Testate, Präsentationen
Summe     300/10 200  

Zielsetzung des Moduls / Einbindung in das Curriculum

In diesem Modul erlangen die Studierenden grundlegende praktische und theoretische Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Kerndisziplinen Biologie, Chemie und Physik, wodurch die individuellen Unterschiede in der schulischen Vorbildung angeglichen werden und eine gemeinsame Basis für das weitere Studium entsteht.


Lehrinhalte des Moduls

Die einführenden Vorlesungen der Biologie, Chemie, und Physik vermitteln die theoretische Basis in den grundlegenden naturwissenschaftlichen Themenbereichen. Das Modul "Grundlagen der Naturwissenschaften" leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau kognitiver Kompetenzen für das Verstehen zentraler naturwissenschaftlicher Konzepte.
Das Praktikum „Einführung in das Naturwissenschaftliche Arbeiten“ greift exemplarisch die Lehrinhalte der einführenden Vorlesungen auf und leistet so den Transfer des erworbenen Wissens in auch im schulischen Umfeld umsetzbare Versuche. Es führt an naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitstechniken heran und stellt damit einen Bezug zu vertiefenden praktischen Veranstaltungen der Folgemodule her.


Lernergebnisse (Wissen und Kompetenzen) des Moduls

Die Studierenden

  • haben ein fundiertes und anschlussfähiges biologisches Fachwissen entwickelt;
  • können grundlegende Zusammenhänge, Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten der klassischen Physik beschreiben und erklären;
  • können physikalische Einsichten auch auf alltagsphysikalische Fragestellungen anwenden;
  • haben ein Verständnis grundlegender Begrifflichkeiten und Gesetze der allgemeinen, anorganischen, organischen und analytischen Chemie entwickelt;
  • haben basale Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen entwickelt;
  • haben die Fähigkeit entwickelt, eigenverantwortlich die Umsetzung von schulversuchsrelevanten Sicherheitsrichtlinien durchzuführen.

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