Weitere Informationen zum Projekt-Modul und zum Aufbau des Moduls finden Sie auch im Online-Modulhandbuch.
Projektmodul 2025
Information zum Projektmodul (für Studierende im 5. FS bzw. für Studierende, die im WiSe 24/25 oder im SoSe 25 ihr Projektmodul absolvieren werden): 14.01.2025 18:15 Uhr, ZH (Hörsaal Badestr.)
Präsentation
Informationsphasen der Arbeitsgruppen (Stand:27.01.2025)
Projektmodul 2024
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 16.01.2024
Informationstermine zu den Projekten in den AGs (Stand: 25.01.2024)
FAQs der Workshops zum Projektmodul
Mit welcher Note meines Bachelorabschlusses kann ich zum Masterstudium in Münster zugelassen werden?
Die Ausschlussgrenze liegt bei einer Abschlussnote von 2,30. Da die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist, wird zunächst eine Rangfolge auf Grundlage der Bachelorabschlussnote erstellt.
Wie ist die Bewerbungsfrist zu den Masterstudiengängen an der Universität Münster?
Zum Wintersemester können Sie sich bis zum 15. Juli mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben. Die Einschreibefrist endet voraussichtlich am 30. September.
Weichen andere Universitäten von diesen Fristen ab?
An den deutschen Universitäten endet die Bewerbungsfrist ebenfalls meistens am 15. Juli.
Welche Leistungen gehen in die Note des vorläufigen Bachelorzeugnisses mit ein?
In das vorläufige Zeugnis gehen die Noten der ersten fünf Semester mit ein. Dabei wird das Projektmodul mit einberechnet.
Was geschieht, wenn ich laut vorläufigem Bachelorzeugnis einen Notendurchschnitt erhalte, mit dem ich zum Masterstudiengang zugelassen werde, meine endgültige Bachelornote jedoch unterhalb dieses „Numerus clausus“ liegt?
Dann sind Sie zum Masterstudiengang zugelassen, da die Kommission die Studienplatzvergabe auf Basis der vorläufigen Zeugnisse vornimmt.
Sollten Sie aufgrund der Note im vorläufigen Zeugnis nicht zugelassen werden, kann dies mit dem abschließenden Zeugnis nicht eingefordert werden, wenn sich die Note darin auf > 2,3 verbessert hat.
Infos zur Zulassung finden Sie unter:
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/ab_uni/ab2014/ausgabe12/beitrag_01.pdf
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/ab_uni/ab2015/ausgabe09/beitrag01.pdf
Ist eine mündliche Abschlussprüfung obligatorisch?
Laut geltender Prüfungsordnung findet ein mündlicher Vortrag, der in Verbindung mit der Bachelor-Abschlussarbeit steht, während der Bearbeitungszeit (spätestens vier Wochen nach der Abgabe der Abschlussarbeit) im Beisein beider Prüfer*innen statt.
Gelten die jeweils vier Monate Bearbeitungszeit für Projektmodul und Bachelorarbeit ab Anmeldung der Studien- und Bachelorarbeit oder ab Beginn der Module?
Für die Bachelorarbeit ist diese Frage in der Prüfungsordnung geregelt. Mit Ausgabe des Themas haben Sie maximal vier Monate Zeit für die Bearbeitung. Das Projektmodul beginnt offiziell mit dem ersten Workshoptag. Von da an haben Sie maximal vier Monate Bearbeitungszeit für die Studienarbeit.