Bei Promotionsanfragen von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Ausland ist es ratsam, vor der Einreise Kopien der erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsfähigkeit im Promotionsprüfungsamt einzureichen, um eine spätere Verzögerung zu vermeiden und die Immatrikulation an der Universität, die eine Zulassung im Fachbereich Biologie voraussetzt, zu gewährleisten.
Anmeldung zum Beginn der Promotion:
Für die Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens benötigen Sie u. a. die Einverständniserklärung Ihres zukünftigen Betreuers/Betreuerin aus der Gruppe der Professoren bzw. Habilitierten, der/die zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern (ebenfalls aus der o.g. Gruppe) das Promotionskomitee bildet (gemäß § 5 "Promotionskomitee" der Promotionsordnung vom 30.10.2019). Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Dissertation erfolgt sein.
Ebenfalls sechs Monate nach Beginn muss die von Betreuer*in und Doktorand*in unterzeichnete Promotionsvereinbarung des jeweiligen Strukturierten Promotionsprogramms eingereicht werden.
Für die Zulassung zum Promotionsstudium im FB Biologie werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anmeldung zur Promotion
- Erklärung des Promotionskomitees
- amtlich beglaubigte Kopien (oder Original und Kopie) der Hochschulabschlüsse (ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch)
- Lebenslauf
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen (für Doktorand*innen zum Beginn des Promotionsverfahrens)
- Prüferliste mögliche Biolog*innen im Komitee
- Vergleich der PO von 2007 mit PO von 2019 (mit Änderungsordnung von 2020)