Akkreditierungen

 

Ziele der Akkreditierungen

Alle Akkreditierungen zielen auf die Sicherung der Qualität von Studiengängen in Hinblick auf ihre Studierbarkeit und auf die Organisation des Studiengangs ab. Die Studiengänge sollen in Bezug auf ihre Struktur, aber auch ihres Qualifikationsprofils und ihrer Prüfungsleistungen transparent sein. Indem überall ähnliche Standards als Orientierungsrahmen für die Studiengangsentwicklung (European Standards and Guidelines for Quality Assurance) dienen, werden Studiengänge im europäischen Hochschulraum vergleichbarer, studentische Mobilität wird so erleichtert.

In allen Akkreditierungsverfahren werden ähnliche Schwerpunkte nach vorgegebenen "Prüfkriterien" untersucht:

  • definierte Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
  • ein auf diese Ziele abgestimmtes Curriculum mit definierten Lernergebnissen und Kompetenzen (mit Modulhandbuch)
  • organisatorische Maßnahmen, die eine gute Studierbarkeit gewährleisten:
    • Studienorganisation und -koordination
    • Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
    • studentische Arbeitsbelastung
    • Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren
    • modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand / Prüfungsformen)
  • Darstellung der Orientierung des Studiengangs an den Erfordernissen des Arbeitsmarkts
  • Konzept für eine nachhaltige Qualitätssicherung
  • Fachliche und überfachliche Studienberatung
  • Darstellung der personellen und sachlichen Ressourcen (sachliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen)
  • Zwingende Beteiligung von Studierenden in allen Studiengangsentwicklungsprozessen

Der Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens ist durch folgende Stationen gekennzeichnet:

  • Antragserstellung
  • Eröffnung des Verfahrens
  • Vorort-Begehung
  • Entscheidung der Akkreditierungskommission

Der Fachbereich fertigt in Form eines Akkreditierungsantrags zunächst einen Selbstbericht über den zu akkreditierenden Studiengang an (meistens im Zustand der Planung, also Darstellung eines Konzepts). Die Akkreditierungskommission der Agentur benennt eine Gutachtergruppe (Peer-Group), die aus Professor/innen, Vertreter/innen der Berufspraxis und Studierenden besteht.

Auf der Grundlage des Selbstberichtes wird eine Vor-Ort-Begutachtung durchgeführt. Die Peers prüfen dabei, ob die Mindeststandards für eine Akkreditierung erfüllt werden. Dabei werden immer auch studentische Gruppen befragt. Im Falle einer erfolgreichen Begutachtung erhält der Studiengang das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.

Die Akkreditierung kann auch mit Auflagen erfolgen. Nachbesserungen sind dann innerhalb einer bestimmten Zeit durchzuführen.

Support an der WWU

Eine Koordination aller Akkreditierungsverfahren erfolgt durch die Abteilung 1.4 (Qualität der Lehre).  Diese Abteilung leistet umfangreiche Hilfestellungen und stellt Formatvorlagen sowie dort integrierte vorformulierte Textbausteine zu allgemeinen Themen wie Qualitätssicherung und Entwicklung, Studienberatung etc. bereit.

Die Begleitung aller Akkreditierungsverfahren durch die Abteilung 1.4  stellt sicher, dass Erfahrungen nicht nur bezogen auf einzelne Studiengänge gewonnen werden, sondern allen Studiengängen der Universität zur Verfügung gestellt werden. Erkenntnisse aus den Akkreditierungsverfahren fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung des Services ein und werden zum Beispiel in den Handreichungen zu Akkreditierungsverfahren dokumentiert.

Allgemeine Informationen

Akkreditierungen wurden als qualitätssichernde Überprüfungsverfahren von Studiengängen parallel zum System der neuen Studiengänge Bachelor und Master eingeführt. Die Akkreditierung findet immer unter Beteiligung von externen Gutachtern statt und führt im Gegensatz zu anderen Verfahren immer zu einer Ja- oder Nein-Entscheidung. Vor Einführung der Akkreditierungen wurden Minimalstandards für die Qualität von Studiengängen durch bundeseinheitliche fachbezogene Rahmenprüfungsordnungen, die zwischen Ländern und Hochschulen abgestimmt werden mussten, festgelegt. Das Akkreditierungssystem löste in den meisten Bundesländern die staatliche Genehmigung der Studiengänge auf Grundlage dieser Rahmenprüfungsordnungen ab.

Das formalisierte Verfahren wird nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates von allen Akkreditierungsagenturen in ähnlicher Weise durchgeführt. Die Agenturen werden vom Akkreditierungsrat zertifiziert und können dann dessen Siegel vergeben. Sie verstehen sich als Selbstverwaltungseinrichtung der Hochschulen, sind in ihrer Rechtsform Vereine und arbeiten nicht gewinnorientiert. Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems wird durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" sowie durch die zwischen der Stiftung und den Akkreditierungsagenturen abzuschließenden Verträge gebildet.
Zum Akkreditierungsrat


Ansprechpartner

Abt. Qualität der Lehre Birgit Hennecke
Schlossplatz 2 Zimmer 63
Tel.: +49 251 83-22297
Fax: +49 251 83-21543

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