(A5) Der Staat als weltliches Absolutes
In der gegenwärtigen Diskussion über das Fundament der Menschenwürde und über den Gottesbezug der europäischen Verfassung wird vielfach die These vertreten, ohne eine religiös-transzendente Begründung von Recht und Moral drohe der Rückfall in das Zeitalter der „Staatsvergottung“. Der Verfügung des Staates über die Rechte und das Leben der Individuen seien dann keine Grenzen gesetzt. Diese Gefahr potenziere sich durch die Möglichkeiten der modernen Biotechnologie (Gefahr der Menschenzüchtung zu Staatszwecken). Als Höhepunkt der philosophischen Vergöttlichung des Staates gilt die Philosophie Hegels. Die Aufgaben einer „religionsneutralen“ Begründung und Sicherung der Grundrechte, der Gewaltenteilung, des staatlichen Gewaltmonopols etc. sind aber auch nach der Epoche der Totalisierung der Staatsgewalt und in einer Periode der Erosion der Staatlichkeit (Globalisierung, „failing states“) nicht obsolet.
In diesem Projekt sollen die historische und systematische Tragweite der Hegelschen Konzeption des Staates als weltliches „Dasein des Absoluten“ erforscht werden. Systematisch sind an dieser These bis heute wichtig:
- Die Letztbegründung des Staates als Garant einer Verfassung individueller Freiheitsrechte und dauerhafter Institutionen ohne offenbarungsreligiöse Voraussetzungen.
- Die philosophische Staats-Legitimierung gegen Relativierung durch theokratische oder eschatologische Tendenzen zur Auflösung von Institutionen, Rechtsnormen und staatlichem Gewaltmonopol.
Historisch führt Hegel eine Richtung der Staatsphilosophie zu Ende, die den zunehmend konfessionsneutralen, aber christlichen Staat der frühen Neuzeit (von Hobbes bis Kant) nur durch seine Begründung in einer absoluten Vernunft gegen die Bedrohungen durch den deterministischen Materialismus einerseits und die religiöse Instrumentalisierung andererseits sichern zu können glaubt. Hegel hält, ähnlich wie Kant, die Konzeption des Staates als Forderung und Manifestation der absoluten Vernunft mit der christlichen Gottesvorstellung nicht nur für vereinbar, sondern von einem aufgeklärten Christentum sogar gefordert. Er sieht in dem Gott der christlichen Religion und dem „trinitarisch“ gewaltenteiligen Staat zwei gleichberechtigte Manifestationen des Absoluten. Das Projekt untersucht die systematischen Argumente der Hegelschen Idee des „göttlichen“ Staates sowie ihre Vor- und Nachgeschichte (Hegelschule, französischer Frühsozialismus, Ranke etc.).
Publikationen zum Projektthema
Aus der Projektarbeit sind bisher folgende Veröffentlichungen zu den Themen Staat und Religion sowie Menschenwürde, Naturrecht und Bioethik hervorgegangen:
- Naturrecht und Bioethik. In: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik. Band 13, Berlin (de Gruyter) 2008, S. 29-50. Ital. Übers. v. Claudia Pessina. In: Giornale di Metafisica. Nuova Serie XXX, 2008, Nr. 3, S. 567-593. Gekürzte Fassung in: Concilium. Internationale Zeitschrift für Theologie, 46. Jg., H. 3, Juli 2010, S. 279-299 (Übers. in der englischen, italienischen und spanischen Ausgabe der Zeitschrift).
- Das Menschenwürdeargument in der ethischen Debatte über die Stammzellforschung. In: K. Hilpert, Forschung contra Lebensschutz? Der Streit um die Stammzellforschung. Freiburg/Basel/Wien 2009 (Herder, Reihe Quaestiones Disputatae), S. 182-199.
- (mit S. Laukötter) Grundrechte als Eigentum, Überlegungen zu John Lockes Zweiter Abhandlung über die Regierung. In: S. Salzborn (Hrsg.), Der Staat des Liberalismus. Die liberale Staatslehre von John Locke. Reihe Staatsverständnisse Bd. 31, Baden-Baden (Nomos) 2010, S. 149-163.
- Staat und Kirche bei Fichte und Hegel. In: W. Beierwaltes, E. Fuchs (Hrsg.), Symposion Johann Gottlieb Fichte. Herkunft und Ausstrahlung seines Denkens. (München 5. und 6. März 2009). München 2009. Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in Kommission beim Verlag CH. Beck, München. S. 47-63.
- Ist Hegels Staat ein christlicher Staat? In: L. Siep, Aktualität und Grenzen der praktischen Philosophie Hegels. Aufsätze 1997-2009. München 2010
Weitere Arbeiten zu Naturrecht, Staatssouveränität und das Verhältnis von Staat und Religion in der Philosophie der frühen Neuzeit sind im Druck.
Tagung
Vom 22. Bis 24. Oktober 2009 fand in Kooperation mit dem Projekt A 3 "Normenbegründung im pluralistischen Staat" eine interdisziplinäre Tagung zu folgendem Thema statt: „Von der religiösen zur säkularen Begründung staatlicher Normen. Zum Verhältnis von Religion und Politik in der Philosophie der Neuzeit und in rechtssystematischen Fragen der Gegenwart“.
Es sprachen in der philosophischen Abteilung Maximilian Forschner und Günther Mensching vergleichend über Thomas von Aquin und Wilhelm von Ockham, Reinhard Brandt und Ludwig Siep über Hobbes und Locke, Walter Jaeschke und Michael Städtler über Kant und Hegel.
In der juristischen Sektion sprachen Kurt Seelmann und Frank Saliger über die Schutzgüter des Strafrechts im liberalen Rechtsstaat, Michael Anderheiden und Bernhard Jakl über den Schutz der Grundrechte sowie Christian Walter und Thomas Gutmann über die Tradition der Grund- und Menschenrechte. Den Eröffnungsvortrag hielt Robert Audi zum Thema „Religious and Secular Foundations of Norms“. Die philosophische und die juristische Sektion waren bewußt nicht unabhängig voneinander konzipiert worden, sondern sollte Ausgangspunkt einer themengeleiteten interdisziplinären Diskussion aller Teilnehmer, auch der im Publikum vertretenen anderen Disziplinen, sein. Die Ergebnisse der Tagung werden 2011 unter demselben Titel im Verlag Mohr/Siebeck in Tübingen erscheinen, Herausgeber sind: Thomas Gutmann, Bernhard Jakl, Ludwig Siep und Michael Städtler.
Gastdozenten
Das Projekt A5 hat bisher folgende Gastdozenten eingeladen:
- Prof. Dr. Robert Audi (Notre Dame)
- Prof. Dr. Myriam Bienenstock (Tours)
- Prof. Dr. Mahammadé Savadogo (Ouagadougou)
Leitung
Prof. Dr. phil. Ludwig SiepPhilosophisches Seminar
munder@uni-muenster.de
