Grundlegende Informationen zur Promotion am IfK


1. Welche Promotionsmöglichkeiten bzw. Promotionsstudiengänge bietet das IfK?

  • Promotionsstudiengang (Dr. phil) Kommunikationswissenschaft: Der Promotionsstudiengang setzt sich aus Kommunikationswissenschaft im Hauptfach und einem Nebenfach zusammen. Im Hauptfach ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die Anforderungen im Nebenfach richten sich nach dem gewählten Studiengang.
  • Strukturierter Promotionsstudiengang in der Graduate School of Communication Science (GSCS): Promovierende der Graduate School müssen neben ihrem Promotionsfach Kommunikationswissenschaft kein Nebenfach weiterführen. Im Promotionsstudium innerhalb der Graduate School sind insgesamt 180 ECTS-Punkte zu erwerben. Die Dissertation wird mit 120 ECTS Punkten bewertet. Die übrigen 60 ECTS-Punkte werden in Lehrveranstaltungen, Forschungscolloquien und durch weitere Aktivitäten erbracht.

2. Welche Voraussetzungen für die Einschreibung zum Promotionsstudiengang muss ein Absolvent erfüllen?

  • ein besonders qualifizierter Abschluss eines Masterstudiengangs/Magisterstudiums/ Diploms (mindestens gut; bis einschließlich 2,50)
  • Betreuungszusage der Doktormutter/des Doktorvaters
  • funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache (fehlende Sprachkenntnisse können während des Aufbaustudiengangs nachgeholt werden; Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen)

3. Wie kann sich ein Absolvent für den Promotionsstudiengang bewerben?

Beim Promotionsstudiengang handelt es sich um ein „zulassungsfreies Fach“. Die Einschreibung erfolgt direkt und online über das Bewerberportal oder persönlich im Studierendensekretariat. (vgl. Frage 6: Besonderheit Online-Einschreibung)

4. Wann kann sich ein Absolvent zum Promotionsstudium einschreiben?

Die Einschreibung ist nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich:

  • Sommersemester: Ende Februar bis Vorlesungsbeginn (April)
  • Wintersemester: Mitte Juni bis Vorlesungsbeginn (Oktober)

5. Welche Unterlagen sind für die Immatrikulation nachzuweisen?

  • Abiturzeugnis (entfällt bei Absolventen der WWU)
  • Hochschulabschlusszeugnis
  • Exmatrikulationsbescheinigung (entfällt bei Absolventen der WWU)
  • Betreuungszusage der Doktormutter/des Doktorvaters
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • Besonderheit private Krankenversicherung: Studierende, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und sich von der studentischen Krankenversicherung befreien lassen wollen, müssen der zuständigen Krankenkasse eine Bestätigung der privaten Krankenversicherung vorlegen und die Befreiung von der Versicherungspflicht der Studierenden beantragen. Der Befreiungsbescheid muss mit den Unterlagen für die Einschreibung vorgelegt werden. Sonst erfolgt keine Einschreibung.

6. Wie wird das Nebenfach im Falle einer Mitgliedschaft in der GSCS gestrichen?

Die Streichung des Nebenfachs wird im Studierendensekretariat vorgenommen. Sie kann direkt mit der Einschreibung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt (Schritte):

  • 1. IfK: Bescheinigung über Aufnahme in die GSCS
  • 2. Promotionsprüfungsamt: Bescheinigung über Streichung des Nebenfachs
  • 3. Studierendensekretariat: Streichung des Nebenfachs
  • Besonderheit online-Einschreibung (Bewerberportal): Die Einschreibung kann im online-Verfahren generell nur mit einem Nebenfach vorgenommen werden. Das Nebenfach wird nach der online-Einschreibung im Studierendensekretariat gestrichen (persönlich während der Sprechstundenzeiten).

7. Was ist zu beachten, wenn ein Absolvent kein Nebenfach studiert hat, das studierte Nebenfach nicht im Fächerkatalog des Promotionsstudiengangs vorhanden ist oder aber ein „neues“ Nebenfach wählt?

Falls der Abschluss nicht das Nebenfach aufweist, das für das Promotionsverfahren gewählt wurde, muss der Doktorand über die allgemeinen Studienleistungen hinaus in diesem Promotionsfach Studienleistungen nachweisen, die denen der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der WWU entsprechen. Diese Studienleistungen können während des Aufbaustudiengangs nachgeholt werden. Die Entscheidung über Art und Umfang der zu erbringenden Studienzeiten und Studienleistungen trifft die Dekanin/der Dekan für das Nebenfach im Einvernehmen mit der zuständigen Hochschullehrerin/dem zuständigen Hochschullehrer (Nachweis der promotionsvorbereitenden Studien). GSCS-Besonderheit: Nebenfach entfällt! (vgl. Frage 1: Promotionsmöglichkeiten)

8. Muss der Hochschulabschluss dem für die Promotion gewählten Hauptfach entsprechen?

Das Hauptfach im ersten Abschluss muss in der Regel dem für die Promotion gewählten Hauptfach entsprechen („einschlägiges Hochschulstudium“), über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat im Benehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer. (vgl. Frage 7: promotionsvorbereitende Studien)

9. Wie lange muss ein Doktorand eingeschrieben sein, um zur Promotionsprüfung zugelassen zu werden?

Zwei Semester sowie zwingend im Semester der mündlichen Prüfung

10. Können auch FH-Absolventen am IfK promovieren?

Grundsätzlich lässt die Promotionsordnung FH-Absolventen mit gutem Abschluss (bis 2,50) zu. Ob der Absolvent während des Studiums genügend Leistungen erbracht hat, muss die betreffende Hochschullehrerin/der betreffende Hochschullehrer des IfK abklären und bestätigen bzw. Auflagen erteilen. Zu bedenken ist ferner, dass ein Nebenfach aus dem Fächerkatalog gewählt werden muss und auch da muss für das Nebenfach geprüft werden, welche Leistungen evtl. noch zu erbringen sind. GSCS-Besonderheit: Nebenfach entfällt! (vgl. Frage 1: Promotionsmöglichkeiten; Frage 7: Nebenfach)

11. Welche Institutionen bieten Promotionsstipendien?

Informationen zur Graduiertenförderung befinden sich auf der IfK-Homepage.

Grundlegende Informationen für ausländische Promovierende

12. Welche Voraussetzungen für die Einschreibung zum Promotionsstudiengang muss ein Absolvent aus dem Ausland erfüllen?

  • ein besonders qualifizierter Abschluss eines Masterstudiengangs/Magisterstudiums/ Diploms (mindestens gut; bis einschließlich 2,50)
  • Betreuungszusage der Doktormutter/des Doktorvaters
  • Sprachkenntnisse: funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache (fehlende Sprachkenntnisse können während des Aufbaustudiengangs nachgeholt werden; Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen)
    • Soll die Doktorarbeit in deutscher Sprache verfasst werden, muss der Doktorand funktionale deutsche Sprachkenntnisse vorweisen:
      • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder ein gleichwertiges Zeugnis
      • Falls die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, aber mindestens 800 Stunden Deutschunterricht nachgewiesen werden können: Ablegung der DSH-Prüfung an der WWU (vor Beginn des Promotionsstudiums). (vgl. Frage 15: DSH- Vorbereitungssprachkurs)
      • Informationen zur Einstufung erteilt das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (Frau Maria Meyer-Wehrmann)
    • Soll die Doktorarbeit in englischer Sprache verfasst werden: Bestätigung der Doktormutter/des Doktorvaters, dass die Dissertation in englischer Sprache gefertigt werden kann (Promotionszusage). (vgl. Frage 14: Sprache der Dissertation)

13. Wie kann sich ein Absolvent aus dem Ausland für den Promotionsstudiengang bewerben?

  • Bei ausländischen Absolventen gelten Sonderbedingungen. Die Zulassung zum Promotionsstudium an der Universität Münster muss generell beantragt werden, auch wenn es sich hierbei um ein „zulassungsfreies Fach“ handelt.
  • Der ausländische Absolvent kann sich online bewerben (Bewerberportal). Von der online-Bewerbung erhält der Absolvent einen Ausdruck und eine Checkliste mit Dokumenten. Die Unterlagen sind gesammelt an das Studierendensekretariat der WWU zu schicken. Zu den Dokumenten gehören u.a.:
    • ausländisches Reifezeugnis mit entsprechenden Notennachweisen
    • Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Master)
    • vorhandene Studiennachweise (Transcripts, Diplome etc.)
    • Sprachnachweise
    • schriftliche Betreuungszusage der Doktormutter/des Doktorvaters
    • lückenloser Lebenslauf
    Von den genannten Zeugnissen werden amtlich beglaubigte Kopien gefordert, die von der zuständigen Botschaft/Konsularischen Vertretung sowie Behörden/Notare, die ein Dienstsiegel führen, beglaubigt wurden. Bei fremdsprachigen Zeugnissen wird eine offizielle Übersetzung (in deutscher, englischer oder französischer Sprache) in amtlich beglaubigter Kopie benötigt.
  • Besonderheiten für Bewerber aus der VR China, Vietnam und der Mongolei entnehmen Sie bitte den jeweiligen Links
  • Alle weiteren Informationen sowie Nachweise über die erfolgte Einschreibung erhält der Absolvent per Post. Eine persönliche Vorsprache im Studierendensekretariat ist nicht mehr erforderlich. Auf Grundlage des Einschreibungsnachweises bzw. des Ausdrucks der Online-Bewerbung kann ein Visum beantragt werden.

14. In welcher Sprache ist die Dissertation zu verfassen?

In deutscher Sprache, sofern die Promotionszusage keine Bestätigung von der Doktormut- ter/vom Doktorvater enthält, dass die Dissertation auch in englischer Sprache verfasst werden kann.

15. Wie kann sich ein ausländischer Absolvent für einen DSH-Vorbereitungssprachkurs bewerben?

  • Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Sprachkurs ist eine Hochschulzugangsberechtigung für das geplante Studienfach und der Nachweis eines Sprachniveaus, das 800 Deutsch-Unterrichtsstunden entspricht.
  • Die Bewerbung für einen Sprachkurs ist zu folgenden Terminen möglich:
    • zu einem Wintersemester: vom 01.05. bis 31.05.
    • zu einem Sommersemester: vom 01.11. bis 30.11.
  • Die Bewerbung kann online – über das Bewerberportal – geschehen. Das Verfahren ist identisch zur Promotionsstudiengang-Bewerbung. (vgl. Frage 13: Bewerbung Promotionsstudiengang)
  • Wichtig: Zu Beginn des Sprachkurses findet ein Einstufungstest für alle angemeldeten Teilnehmer statt. Besteht der Absolvent diesen Test nicht mit mindestens 35 Punkten (800 Deutsch-Unterrichtsstunden werden vorausgesetzt s.o.), kann dieser nicht am Sprachkurs teilnehmen und verliert seinen Studentenstatus (vgl. Webseite des Sprachenzentrums). Auf diese Besonderheit wird im Zulassungsbescheid bzw. Einschreibungsnachweis jedoch hingewiesen! Das Ergebnis des Einstufungstests/Kenntnisstands (Anzahl an Punkten) bestimmt die Länge bzw. Intensität des DSH-Vorbereitungssprachkurses.
  • Weitere Informationen über die Teilnahme am Sprachkurs bzw. zur DSH-Prüfung gibt das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache (Frau Maria Meyer-Wehrmann).

16. Was ist im Anschluss an das erfolgreiche Bestehen der DSH-Prüfung zu tun?

Eine Zulassung vom Studierendensekretariat zum Sprachkurs beinhaltet nur eine Zulassung zum Sprachkurs. Nach Beendigung des Sprachkurses (erfolgreiche Ablegung der DSH-Prüfung) muss sich der ausländische Studierende für das Promotionsstudium bewerben.

17. Ist es möglich, dass ein Absolvent aus dem Ausland am IfK promoviert, aber nicht vor Ort ist bzw. seine Doktorarbeit im Heimatland verfasst?

  • Die Promotionsprüfungsordnung (Dr. phil) schreibt generell keine „Anwesenheitspflicht in Deutschland“ vor.
  • Im Haupt- und Nebenfach müssen Leistungsnachweise erworben werden, für die der Doktorand i.d.R. vor Ort sein muss. Anderenfalls müssen die erforderlichen Leistungsnachweise (Haupt- und Nebenfach) im Ausland erbracht und vom IfK sowie Nebenfach anerkannt werden. Wichtig ist, dass dies im Vorfeld abgesprochen wird.
  • Der Doktorand muss zur mündlichen Prüfung anwesend sein.