Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2024

  • Vorlesung

    Vorlesung: Relevanz und Aktualität der Theologie (Prof. Dr. Thomas Schüller)

    Basisphase

    Do: 10Uhr st. - 12Uhr

     

    Diese Vorlesung ist vor allem für Studienanfänger/innen bestimmt. In ihr werden zentrale Begriffe und Fragestellungen der theologischen Fächer sowie aktuelle Themen und Debatten erläutert. Die Studierenden haben die Möglichkeit, eigene Fragen und Themen vorzuschlagen bzw. einzubringen.

     

     

     

  • Oberseminar

    Oberseminar (Prof. Dr. Thomas Schüller)

     

    Das Oberseminar Kirchenrecht richtet sich an alle Studierenden, die eine Qualifikationsarbeit im Kanonischen Recht (Master, Magister, Lizentiat, Promotion, Habilitation) anfertigen. Auf dem Oberseminar werden gemeinsam aktuelle kanonistische Themen diskutiert und Werkstattberichte zu ausgewählten Arbeiten vorgestellt.

     

    Organisation:

    Teilnahme nur auf direkte Einladung. Der Blocktermin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

    Transponder/Schlüssel vorhanden

  • Modulkurs

    Modulkurs: Verfassungsrecht (Prof. Dr. Schüller)

     

    Aufbauphase

    Di: 14Uhr s.t. - 16Uhr

    Der Begriff „Volk Gottes” vereint alle Lebens- und Rechtsstände innerhalb der römisch-katholischen Kirche und ist deshalb ein zentraler Begriff der erneuerten Ekklesiologie des II. Vatikanums. Das II. Buch des Codex Iuris Canonici trägt eben diesen Titel. Diese ekklesiologische Konzeption weist jedem Gläubigen bestimmte Rechte und Pflichten innerhalb des „Leibes Christi” zu und bildet den Ausgangspunkt für die rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen den einzelnen Gläubigen je nach ihrer Stellung.

    Ausgehend von den grundlegenden Strukturmerkmalen wie dem Amtsverständnis, den Tria-munera-Schema und dem Verständnis der communio hierachica wird die Verfassung der römisch-katholischen Kirche analysiert. Exemplarisch werden folgend einzelne ekklesiologische Institutionen wie der Papst, die Bischöfe und die Pfarrei aber auch abstrakte „Verfassungsprinzipien” wie Synodalität und Kollegialität aus kanonistischer Perspektive untersucht.

  • Hauptseminare

     

    Hauptseminar: Im Brennpunkt von Staat und Kirche - Religionsrecht in Berlin (Prof. Dr. Thomas Schüller/Dr. Thomas Neumann)

    Veriefungsphase

    Mo: 18Uhr s.t. - 20Uhr 22.04.2024

    Mo: 16Uhr s.t. - 20Uhr 13.05.2024

    Mo-Fr: 21.05.2024 bis 24.05.2024 Exkursion nach Berlin

    Kommentar:

    Das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und im besonderen auch zur römisch-katholischen Kirche ist grundrechtlich in wenigen Worten mit Art. 4 Abs. 1 GG geregelt:

    „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

    Wirkmächtige und unverrückbare Worte, die seit 75 Jahren das Fundament des deutschen Religionsverfassungsrechts darstellen. Doch wie bewähren sich diese Worte im religionspolitischen Alltag? Gelten politische Beschlüsse, die vermeintlich im Widerspruch zur katholischen Lehre stehen (Abtreibung, Sterbehilfe, Ehe für alle) für Katholik:innen nicht? Was ist, wenn Bekenntnisse z. B. bei der Nutzung von Gebetsräumen an Schulen im Konflikt stehen, welche Religion kommt hier der Vorrang zu? Was ist mit Bibelzitaten auf markanten Bauwerken? Inwieweit dürfen Religionsgemeinschaften mit ihren Glaubensbekenntnissen die Politik prägen und sind sie hierzu überhaupt noch in der Lage?

    Wer sind die Akteure in diesen Debatten: der Papst, Botschafter, Parteien oder religiöse Lobbyisten? Wo, wie und durch wen werden die Ansichten der Religionsgemeinschaften berücksichtigt?

    All diese Entscheidungen sind auf der Basis von Art. 4 Abs. 1 GG zu treffen. Auf der Exkursion wollen wir einen Einblick gewinnen, wie diese Entscheidungen getroffen werden und mit den unterschiedlichen religionspolitischen Akteuren ins Gespräch kommen. Gesprächspartner werden Vertreter:innen der Parteien, die beiden Vertretungen der Kirchen bei der Bundesregierung, des Innenministeriums, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure wie das ZdK, aber auch der katholischen Kirche wie Nuntiatur oder Militärbischofsamt sein.

    Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 31.03.2024 bei Dr. Thomas Neumann (thomas.m.neumann@uni-muenster.de) per E-Mail notwendig. Die Seminarplätze sind begrenzt.

    Literatur:

    • Hense, Ansgar, § 120 Kirche und Staat in Deutschland, in: HdbkathKR, Regenburg ³2015, S. 1830-1865.
    • Schüller, Thomas, Unheilige Allianz. Warum sich Staat und Kirche trennen müssen, München 2023.
    • Winter, Jörg, Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung mit kirchenrechtlichen Exkursen, Köln ²2008.

     

     

    Hauptseminar: Wie funktioniert eigentlich die Kirche? Kirchliche Gesetze, Strukturen und Hierarchien im Religionsunterricht (Julia Klesel)

    Vertiefungsphase

    Mi: 16Uhr s.t. - 18Uhr

    Im Hauptseminar werden wir uns mit der Möglichkeit beschäftigen kirchliche Gesetze, Strukturen und Hierarchien elementarisiert den Schüler:innen im Religionsunterricht nahezubringen. Dabei wird auch zu diskutieren sein, welche Aspekte für Schüler:innen interessant und alltagsrelevant sein können. Nach einer Einführung in den ersten Sitzungen sollen die Studierenden eigenständig an Unterrichtsentwürfen und Unterrichtsmethoden arbeiten. Diese werden wir abschließend gemeinsam diskutieren.