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Münsterische Kommentar

Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI
Herausgegeben von Klaus Lüdicke
Jeder Canon, jede Einzelregelung wird sorgfältig und am Detail orientiert erläutert, damit Sie selbst Einzelfragen klären können. Alle amtlichen Interpretationen und die gesamte Rechtsprechung sind berücksichtigt. Das Teilkirchenrecht der Bischofskonferenzen wird dargestellt; auf das Diözesanrecht wird zumindest verwiesen. Zwei bis drei Ergänzungslieferungen jährlich aktualisieren regelmäßig die Erläuterungen. So halten Sie Anschluß an die aktuelle Rechtsentwicklung.
Die Kommentatoren:
Rüdiger Althaus, Georg Bier, Rudolf Henseler, Hermann Kahler, Klaus Lüdicke, Dominicus M. Meier, Heinrich Mussinghoff, Hans Paarhammer, Helmut Pree, Heinrich J. F. Reinhardt, Thomas Schüller, Winfried Schulz +, Hubert Socha und Oskar Stoffel +.

 

Beihefte zum Münsterischen Kommentar (BzMK)


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