Leistungen
Vergabe von Leistungspunkten
Leistungspunkte können im Rahmen von Lehrveranstaltungen erworben werden. Neben der regelmäßigen Teilnahme ist in jeder Lehrveranstaltung eine Leistung im Umfang von 2 oder 3 Leistungspunkten (60 workload oder 90 workload) zu erbringen. In jeder fachlichen Hälfte eines Vertiefungsmoduls und ggf. in dem Basismodul (je 5 LP) ist eine benotete Prüfungsleistung aus der Gruppe folgender Prüfungsformen zu absolvieren: Referat mit Ausarbeitung, schriftliche Präsentation, zweistündige Klausur, mündliche Prüfung von 30 Minuten, Hausarbeit. Alle hier genannten Prüfungsformen sind mit 3 LP gewichtet.
Bedeutung der erbrachten Leistungen für den Studienabschluss
Die erziehungswissenschaftlichen Grundlagenmodule „KiJu.G1“ und „KiJu.G2“ sowie das Basismodul wer-den von Ihnen mit jeweils 5 Leistungspunkten und jeweils einer Modulabschlussnote in die Gesamtqualifikation des Bachelorabschlusses eingebracht. In den erziehungswissenschaftlichen Grundlagenmodulen und im Basismodul ist die Modulnote mit der jeweiligen einzigen bewerteten prüfungsrelevanten Leistung identisch. Die beiden Vertiefungsmodule werden mit jeweils 10 Leistungspunkten und ebenso mit jeweils einer Modulabschlussnote in die Gesamtqualifikation des Bachelorabschlusses eingebracht. In den beiden Vertiefungsmodulen sind jeweils zwei prüfungsrelevante Leistungen (mit je 3 LP) zu erbringen, aus denen jeweils eine Modulabschlussnote gebildet wird.
Ein Modul wird nur dann angerechnet, wenn Sie eine Note von ausreichend oder besser erreicht haben. Wenn ein/e Lehrende/r Ihnen beim ersten Versuch die Bewertung mangelhaft als Modulnote gibt, sollte Ihnen in der gleichen Veranstaltung eine zweite Chance eingeräumt werden, die Leistung zu erbringen. Sie haben zwei Möglichkeiten eine Prüfungsleistung zu wiederholen; spätestens zur zweiten Wiederholung einer Leistung müssen Sie in einem nachfolgenden Semester die dazu gehörende Lehrveranstaltung neu belegen. Wiederholungen zum Zwecke der reinen Notenverbesserung sind nicht erlaubt.
Eine Modulabschlussprüfung als Teil der Äquivalenz zum Staatsexamen kann ausschließlich in Ihrem zweiten Vertiefungsmodul als Kombinierte Teilleistung am Ende der Bachelorphase (frühestens ab dem 3. Semester) absolviert werden. Diese umfasst die folgenden Prüfungsleistungen:
- eine zweistündige Klausur, 120 min. (mit 3 LP) und
- eine schriftliche Präsentation (mit 3 LP).
Eine dieser Prüfungsleistungen ist im Nebenfach Psychologie bzw. Soziologie zu erbringen, die andere im Fach Erziehungswissenschaft. Die staatsexamensäquivalente Modulabschlussprüfung muss von zwei verschiedenen prüfungsberechtigten Lehrenden abgenommen werden. Auf Antrag beim Studiengangsbeauftragten kann für LPO(Lehramtsprüfungsordnung des Landes NRW von 2003)-konforme Modulabschlussprüfungen ein Zweitgutachten eingeholt werden. Voraussetzung für das Erbringen der Prüfungsleistungen im zweiten Vertiefungsmodul ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Vertiefungs-moduls. Die Modulabschlussnoten aus den Grundlagenmodulen, den zwei Vertiefungsmodulen und der Bachelorarbeit bzw. dem Basismodul gehen in die Gesamtqualifikation des Bachelorabschlusses ein.