Bestätigung der Universität


Frage: Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber eine Unterschrift der Universität verlangt?
Antwort: Trotz des Zusammenwachsens und der Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kann es bei der Vorbereitung Ihres Auslandspraktikums in einigen Ländern vorkommen, dass Ihr Praktikumsgeber Sie auffordert, eine Bestätigung der Universität vorzulegen (z.B. convention de stage in Frankreich).

Diese Bestätigung hat in den einzelnen Ländern unterschiedliche Hintergründe und entsprechend verschiedene Inhalte.

Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld klären, welche Inhalte eine solche Bestätigung enthalten sollte. Mit einem Praktikum gehen Sie in ein – zeitlich begrenztes – Vertragsverhältnis, somit sind Ihr Arbeit-/ Praktikumsgeber und Sie die beiden Akteure, die Universität ist rechtlich nicht eingebunden.

Einige Beispiele
Wenn (Unfall-) Versicherungsschutz gefordert wird…
Sie sind als Student/in nicht über die Universität während eines Auslandspraktikums unfallversichert. Daher müssen Sie sich im Vorfeld des Praktikums an Ihre Versicherungsträger wenden und einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit Ihres Auslandspraktikums abschließen (in der Regel umfasst dies die Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung). Die Bestätigungen der Versicherungsträger können Sie dann bei Ihrem Praktikumsgeber (ggf. in der jeweiligen Sprache) vorlegen.

Wenn Praktikumsinhalte abgesprochen werden sollen…

Eine Vereinbarung über Ihre Aufgaben und Tätigkeiten, den genauen Ablauf und die Dauer Ihrer Praxiserfahrung kann nur zwischen dem Student/der Studentin und dem Praktikumsgeber abgeschlossen werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, die Qualität Ihres Praktikums im Vorfeld zu sichern (Informationen zur Qualitätssicherung finden Sie im Kapitel „Die ersten Schritte“).

Eine Vorlage zur Gestaltung einer solchen „Praktikumszielvereinbarung“ finden Sie im Downloadbereich auf unseren Internetseiten.
http://www.uni-muenster.de/CareerService/praktika/downloads/index.html

Wenn Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung über Ihren Status haben möchte…
Sollte Ihr Praktikumsgeber eine Immatrikulationsbescheinigung, also einen Nachweis darüber Aspekteverlangen, dass Sie an einer Universität eingeschrieben sind, so können Sie die Bescheinigungen aus dem Studierendensekretariat verwenden, die Ihnen zu Beginn jedes Semesters zugeschickt werden (ggf. müssen Sie diese selbst übersetzen oder von einem staatlich anerkannten Übersetzungsbüro in die jeweilige Sprache übersetzen lassen).

Vertrag mit der Universität Münster
Da die WWU keinen Vertrag mit Ihrem Praktikumsgeber schließen kann, wir Ihnen aber dennoch den Weg in ein Praktikum auch in den angesprochenen Ländern erleichtern wollen, haben wir eine Bescheinigung vorbereitet, die in aller Regel von den Praktikumsgebern dort anerkannt wird. Diese Vereinbarung wird von Ihrem Praktikumsgeber, von Ihnen und der WWU unterzeichnet. Die entsprechenden Dateien finden Sie im Downloadbereich auf unserer Internetseite.
http://www.uni-muenster.de/CareerService/praktika/downloads/index.html

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich diese Vereinbarung unterzeichnet wird, nicht unterschrieben werden Vorlagen Ihres Praktikumsgebers.


Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Schröder M.A.
Career Service
Schlossplatz 3 Zimmer 3
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-30073
Fax: +49 251 83-30074


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