Seit Computer ein Stück weit die Welt (mit-)regieren, ist einiges im Leben schnelllebiger geworden, manches auch vergänglicher. Was im Privaten noch hinnehmbar ist, wenn zum Beispiel mal Daten verloren gehen, stellt Wirtschaftsunternehmen mit ihren Datenfluten gleich vor immense Probleme. Um die Masse an Gespeichertem zu archivieren und zu systematisieren, setzen viele Firmen auf externe Archivierer, unter anderem auch Cloud-Anbieter genannt. Was aber, wenn man die ausgelagerten Daten erst nach vielen Jahren wieder braucht, es den Dienstleister aber gar nicht mehr gibt? Oder die Archivdaten von damals nicht mehr kompatibel mit der immer wieder neu und weiterentwickelten Software sind? Mit diesen Zukunftsfragen der Informatik, aber auch der Rechtswissenschaft befasst sich das Forschungsprojekt "TIMBUS", gefördert von der Europäischen Union mit acht Millionen Euro. Den juristischen Part mit Fragen zum Medien- und Internetrecht übernehmen Forscher der Uni Münster um Prof. Thomas Hoeren, Leiter der zivilrechtlichen Abteilung am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM).

TIMBUS steht für "Digital Preservation for Timeless Business Processes and Services", also digitale Langzeitarchivierung von Businessprozessen. "Die digitale Speicherung nicht nur von vereinzelten Daten, sondern von Produktionsprozessen und Arbeitsabläufen als Ganzes wird in absehbarer Zukunft für Unternehmen unentbehrlich sein. Bei TIMBUS werden Methodenansätze und Technologien zur Langzeitarchivierung entwickelt", erklärt Rechtsanwältin Silviya Yankova, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM. Die Uni Münster ist dabei einziger rechtswissenschaftlicher Partner in dem EU-Projekt, an dem auch namhafte Forschungsinstitute und Unternehmen aus Deutschland, Portugal, Österreich, Irland und Großbritannien mitwirken. Das seit April 2011 laufende Projekt erstreckt sich über drei Jahre.

Speziell in Münster soll eine rechtliche Lösung für die langfristige digitale Erhaltung von Geschäftsprozessen gefunden werden. Dafür ist es wichtig, juristische Hürden und Risiken der globalisierten Computer- und Unternehmenswelt genau zu analysieren. In einem ersten Schritt werde zunächst die Rechtslage in der Europäischen Union sowie in einzelnen Ländern untersucht, berichtet Silviya Yankova weiter, um Rechtssysteme beziehungsweise -vorstellungen in verschiedenen Staaten im Bezug auf digitale Speicherung miteinander vergleichen zu können. Das Ziel sei ein "Leitfaden mit rechtlich relevanten Informationen zur Langzeitarchivierung, an dem sich auch Unternehmen in der Praxis orientieren können".    

Juliane Albrecht