Empfehlungen des Wissenschaftsrates
Mitte Januar hat der Wissenschaftsrat seine "Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften" vorgelegt. Unter anderem wird darin der Aufbau von zwei oder drei Zentren in Deutschland zur Ausbildung von muslimischen Religionslehrern empfohlen. Münster wäre als Standort ideal, denn hier werden am Centrum für Religiöse Studien (CRS) bereits seit einigen Jahren in einem Modellversuch Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet.
Am CRS sind die Lehrstühle für die Religion des Islam, für Religionswissenschaft und für Orthodoxe Theologie sowie die Professuren für Judaistik und für Islamische Religionspädagogik angesiedelt. Letztere vertritt derzeit Prof. Mouhanad Khorchide. Bislang fehlt noch die gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme der muslimischen Verbände zu seiner endgültigen Berufung, die deshalb noch aussteht. Das CRS versteht sich als Einrichtung, die interdisziplinär zu den Weltreligionen forscht und damit einen wissenschaftlichen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis zwischen den Religionen leisten möchte.
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden am 16. und 17. Juni in Berlin bei einer Tagung diskutiert. Mit von der Partie sind von der WWU der Jurist Prof. Janbernd Oebbecke, der vom Deutschen Landkreistag zur ersten Islamkonferenz entsendet wurde, der Theologe Prof. Klaus Müller, die die Empfehlungen des Wissenschaftsrates mit entwickelt hat und der Rechtswissenschaftler Prof. Christian Walter, der ebenfalls an dem Papier mitgearbeitet hat und einen Vorschlag zu Struktur und Inhalten der Beiräte für die Islamlehrerausbildung vorlegen wird.
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DIE EMPFEHLUNGEN > Die christlichen Theologien sollten eine stärkere Profilbildung der Fakultäten anstreben und sich intensiver als bislang an fakultätsübergreifenden interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligen. Religionslehrer brauchen angesichts der neuen Pluralität der religiösen Bekenntnisse wachsende fachliche Kompetenzen. > Da es sich bei der Habilitation um eine rein akademische Angelegenheit handelt, richtet der Wissenschaftsrat die dringende Bitte insbesondere an die Katholische Kirche, sich aus dem Habilitationsverfahren zurückzuziehen. Bei Berufungen sollten die Kirchen für ein rasches und für alle Beteiligten verlässliches und transparentes Verfahren der kirchlichen Beteiligung Sorge tragen. > Für die Judaistik/Jüdischen Studien sowie für die Religionswissenschaft empfiehlt der Wissenschaftsrat die institutionelle Ausgliederung aus theologischen Fakultäten. Ihre fachliche Weiterentwicklung sollte durch den Auf- und Ausbau von Instituten sichergestellt werden, die auch personell vier bis fünf Schwerpunkte des jeweiligen Fachs abdecken. > Islamische Studien sind bisher an deutschen Hochschulen noch nicht etabliert. Daher empfiehlt der Wissenschaftsrat, über die Einrichtung von Einzelprofessuren mit islamisch-religionspädagogischer Ausrichtung hinaus künftig an zwei bis drei Standorten größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische Studien zu etablieren. Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen dort auch Islamische Religionsgelehrte und Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit ausgebildet werden. Im Hinblick auf die Erfordernisse, die sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften ergeben, schlägt der Wissenschaftsrat vor, an den entsprechenden Hochschulen theologisch kompetente Beiräte für Islamische Studien einzurichten. |