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Schöne neue (Bau-)Welt

BLB schlägt Pauschal-Vertrag für die kommenden 25 Jahre vor

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Fleißig gebaut wie hier an der Aufstockung der Universitäts- und Landesbibliothek wird überall an der Uni Münster. Doch seitdem der Hochschulrahmenplan ausgelaufen ist, werden nur noch Forschungsbauten bewilligt. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bietet ein Programm in Höhe von 435 Millionen Euro an.    Foto: Angelika Klauser

 
Durch die Fenster zieht es, Labore sind veraltet, Fassaden bröckeln. Mit den Gebäuden der WWU ist nur wenig Staat zu machen, auch wenn in den vergangenen Jahren immer wieder investiert und saniert wurde. Doch seit dem vergangenen Jahr ist der Hochschulrahmenplan, die gemeinsame Finanzierung von Hochschulbauten durch Bund und Länder, ausgelaufen. Seitdem, so Baudezernent Reinhard Greshake, werden nur noch Forschungsbauten gefördert. "Für alle anderen Gebäude gibt es noch kein Verfahren", so Greshake. Für die Maßnahmen muss jeweils die Aufnahme in die so genannte "Miet-Liste" des Innovationsministeriums beantragt werden, erst dann können die zusätzlichen Mittel fließen, um Neubauten oder Grundsanierungen durchzuführen.

Die gehen an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, der seit dem Jahr 2001 Eigentümer aller Immobilien des Landes ist. Und der hat nun den Hochschulen des Landes ein Angebot gemacht: Ohne dass die Hochschulen zusätzliche Mietmittel aufbringen müssen, sollen in den kommenden zehn bis 15 Jahren alle nach heutiger Kenntnis notwendigen erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Der Preis dafür: Die Hochschulen müssen sich in den kommenden 25 Jahren an den BLB NRW als alleinigen Bauträger binden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP ist vorgesehen, den Hochschulen die Bauten und Grundstücke "mittelfristig" zu übertragen. "Wir streben die Übertragung der Hochschulliegenschaften aus dem Vermögen des BLB NRW auf die Hochschulen an, um damit die Autonomie der Hochschulen weiter zu stärken. An der Universität Köln und der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg sind wir mit dem Modellversuch 'Dezentrales Liegenschaftsmanagement' auf einem guten Weg. Zur Autonomie gehört nach meinem Verständnis, dass die Hochschulen selbst entscheiden können und müssen, ob sie die Übertragung des Liegenschaftsmanagements anstreben oder auf den Vorschlag des BLB NRW – wenn er sich denn als gangbar erweist – eingehen wollen", so Staatssekretär Dr. Michael Stückradt. "Aber erst wenn die Bedingungen der Übergabe der Immobilien geklärt sind, können wir das Angebot des BLB bewerten, weil sich als Eigentümer andere Spielräume ergeben könnten als als Mieter", meint Haushaltsdezernent Karl-Heinz Sandknop.

Der BLB NRW verspricht im Rahmen des Hochschulinvestitionsprogrammes (HIP) nicht nur Neubauten als Ersatzbauten und Grundsanierungen, sondern die Modernisierung aller Gebäude. "Unser Ziel ist es, nach 15 Jahren eine saubere Hochschule ohne weitere Bedarfe abzuliefern", so Markus Vieth, Niederlassungsleiter des BLB NRW in Münster. Die vom BLB NRW geschätzten Kosten belaufen sich allein für die Uni Münster auf insgesamt 435 Millionen Euro in den kommenden 15 Jahren. Finanzieren will der BLB NRW das durch die Aufnahme von Krediten, da ja die Hochschulen für die Neubauten nur so viel zahlen müssen wie für die bisherigen Gebäude. Einberechnet in die Planung wurden alle Bedürfnisse und abzusehenden Schäden auf dem "Stand der Technik", wie Vieth sagt.

Es ist eher die Ausnahme, dass Baumaßnahmen billiger werden als geplant.

Bei unvorhergesehenen Maßnahmen müsse man weiter verhandeln. "Wenn ein Schaden in die so genannte Eigentümerverpflichtung fällt, werden wir dieser natürlich auch nachkommen. Zum Beispiel hat der Mieter ein Anrecht darauf, dass alle Gebäude PCB- und asbestfrei sind. Es ist unserer Aufgabe, dafür zu sorgen", so Vieth. Sei beispielsweise ein Flachdach leck, müsse dafür der BLB NRW aufkommen. Wünsche die Universität aber plötzlich ein Schräg- statt Flachdach, um Sonnenkollektoren unterbringen zu können, müsse sie das selbst bezahlen. Für den Fall allerdings, dass mehr Quadratmeter benötigt werden, muss die Hochschule auch zusätzlich zahlen. Die Mieten bleiben nur gleich, wenn für Neubauten an anderer Stelle entsprechend Flächen aufgegeben werden.

Und da zeichnen sich für Greshake und Bau-Prorektor Prof. Harald Züchner die Probleme ab: "Wir wissen nicht, ob die Zahlen über einen so langen Zeitraum realistisch sind. Kann man überhaupt schon jetzt alle Maßnahmen, die innerhalb von 25 Jahren anfallen, heute bewerten und festschreiben?" Betrachte man die heutige Situation, werde deutlich, dass man vieles vor 25 Jahren noch gar nicht habe absehen können. Studentenzahlen, Ausbau von Forschungsschwerpunkten oder auch technologische Entwicklungen lassen sich nicht für einen so langen Zeitraum vorher sagen. Außerdem sei es eher die Ausnahme, dass Baumaßnahmen billiger würden als geplant, meistens würden sie mehr Geld kosten. Und das müsste die Universität laut Vertragsentwurf aufbringen, so Greshake.

Auch ein weiterer Punkt bereitet ihm Unbehagen: der vertraglich festgelegte Verzicht auf das Mittel der Mietminderung, falls Schäden auftreten. "Grundsätzlich wird die Möglichkeit der Mietminderung nicht ausgeschlossen. Der Vertrag sieht jedoch vor, dass die Hochschule sich bereit erklärt, bis zur Fertigstellung der vereinbarten Maßnahmen auf Mietminderung zu verzichten. Wir gehen davon aus, dass wir in Absprache mit der WWU die Baumaßnahmen so planen und durchführen, dass es keinen Anlass für eine Mietminderung geben dürfte", sagt Vieth zuversichtlich. Er gerät ins Schwärmen, wenn er davon spricht, vom Land unabhängig zu sein. "Anstatt jede Maßnahme neu verhandeln und warten zu müssen, könnten wir sofort loslegen. Wir wären schneller und sicherer."

Ob diese Pläne realistisch sind, will das Finanzministerium in einem Gutachten klären lassen. Dieses Gutachten will das Rektorat vor einer Entscheidung zunächst abwarten.

bn