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Bestmögliche Ausbildung

Verteilung der Studienbeiträge entschieden

Muz705 Medizin-und-studienb Aus Studienbeiträgen sollen unter anderem die Honorare für Simulationspatienten bezahlt werden. Andere Fachbereiche bezahlen verlängerte Öffnungszeiten ihrer Bibliotheken, zusätzliches Lehrpersonal oder Laborplätze.    Foto [M]: ukm

Lange wurde um sie gerungen, nun müssen auch an der WWU seit diesem Wintersemester Studienbeiträge bezahlt werden. 275 Euro und damit 225 Euro weniger als an den meisten anderen Hochschulen des Landes sind es, die der größte Teil der Studierenden zusätzlich aufbringen muss. Insgesamt stellten zu diesem Wintersemester  2100 Studierende einen Antrag, um ganz oder teilweise befreit zu werden – weil sie Kinder haben, sich in akademischen Gremien engagieren oder aufgrund besonderer Härtefälle. Für ihr Geld bekommen die Studierenden eine Gegenleistung: Die Studienbeiträge sind zweckgebunden und werden ausschließlich für unmittelbare Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt. Die Stellenausschreibungen auf der Homepage der WWU belegen deutlich: Rund 60 neue Stellen werden aus Studienbeiträgen finanziert. Besetzt werden können sie zwar nur als Zeitstellen, doch die werden nur im Bereich der Lehre eingesetzt, etwa für zusätzliche Lehrveranstaltungen oder für die gezielte Studienfachberatung.

5,7 Millionen Euro stehen im Wintersemester zusätzlich zur Verfügung. 2,3 Millionen davon wurden den Fachbereichen und Lehreinheiten nach einem feststehenden Schlüssel als Sockelbetrag zur Verfügung gestellt. Für die restlichen 60 Prozent, nämlich rund 3,4 Millionen Euro, mussten sie sich an einem wettbewerblichen Verfahren beteiligen.

"Es war eine sehr schwierige Arbeit, aber auch ein sehr konstruktiver Prozess."

Die Mediziner beispielsweise werden aus Studienbeiträgen die Honorare von Simulationspatienten bezahlen, die Sportwissenschaftler zusätzliche Sportgeräte, die Musikhochschule weitere Instrumente. Viele der genehmigten Anträge beziehen sich auf zusätzliches Lehrpersonal, den Ausbau von Tutorien, auf zusätzliche Lehraufträge und auf Beratungsangebote. Auch zusätzliche Laborplätze, Lehrbücher und -materialien zur Verbesserung der Studienbedingungen werden finanziert. Ein weiterer Maßnahmentyp, den die Institute und Zentralen Einrichtungen in Angriff nehmen, ist die Ausdehnung von Öffnungszeiten – etwa in Bibliotheken und PC-Räumen.

Die Anträge wurden von der zentralen Verteilungskommission des Senats geprüft, der zur Hälfte Studierende angehören. Grundvoraussetzung für jeden Antrag waren Stellungnahmen des Fachbereichsrates, des Dekans und der Fachschaften. Das Rektorat folgte dem Vorschlag der Zentralen Verteilungskommission einstimmig und ohne Änderungen. Bewertet wurden die Anträge nach einem umfangreichen Kriterienkatalog. Geprüft wurden beispielsweise Nachhaltigkeit, Effizienz, Originalität und Dringlichkeit der Maßnahmen. Insgesamt lagen mehrere hundert Anträge auf dem Tisch der Kommission. "Es war eine sehr schwierige Arbeit, aber ein sehr konstruktiver und konzentrierter Prozess", sagt der Landschaftsökologe Prof. Dr. Otto Klemm, der den Vorsitz der Zentralen Verteilungskommission übernommen hat. "Wir hatten viele sehr gute Anträge, aber auch einige, die nicht so gut ausgearbeitet waren." Insgesamt konnten rund zwei Drittel der Anträge genehmigt werden.

Bislang war geplant, die Anträge einmal im Semester prüfen zu lassen. Derzeit laufen Überlegungen, das Verfahren jeweils für ein Jahr durchlaufen zu lassen. "Für viele Maßnahmen ist es besser, wenn man sie langfristiger planen kann", so Klemm. Ob und inwieweit die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen gegriffen haben, wird das Rektorat zu Beginn des nächsten Sommersemesters dem Senat berichten. Bis zum Ende des Sommersemesters 2009 muss der Senat über den Erlass einer neuen Studienbeitragssatzung beschließen, denn die jetzige ist auf zwei Jahre begrenzt.

 "Mit den Studienbeiträgen können viele gute Ideen verwirklicht werden", so Dr. Marianne Ravenstein, Prorektorin für Lehre, Studienreform und studentische Angelegenheiten. "Geleitet von dem Ziel, unseren Studierenden die bestmögliche Ausbildung unter sozial verträglichen Bedingungen zu bieten, nutzt die WWU die Chance, durch den Einsatz der Studienbeiträge die Qualität von Lehre und Studienbedingungen gezielt und nachhaltig zu verbessern." Das Innovationsministerium hatte es den Hochschulen freigestellt, ob sie Studienbeiträge einführen wollen. Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Hochschulen schon zum vergangenen Semester die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von 500 Euro ausgeschöpft.

bn