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Neue Strukturen für die Leitung der Universität

Kommission für Verfassungsänderung hat Arbeit aufgenommen

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Das Bild der Universität fügt sich neu zusammen. Die Leitungsstrukturen werden reformiert. Die Kommission, die die entsprechende Verfassungsänderung vorbereitet, hat nun ihre Arbeit aufgenommen.    

Foto: Peter Grewer

Die Universitäten des Landes stehen vor wichtigen Entscheidungen. Bis Ende des Jahres, so sieht es das Hochschulfreiheitsgesetz vor, muss klar sein, wie der zu gründende Hochschulrat, wie Rektorat oder Präsidium und der Senat künftig aussehen sollen. Dazu hat der Senat eine Kommission eingesetzt, die mit vier Professoren und jeweils zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern, zwei nicht wissenschaftlichen und zwei Studierenden besetzt ist. Vorsitzender ist Prof. Janbernd Oebbecke vom Kommunalwissenschaftlichen Institut.

"Wir wollen dem Senat schon in der letzten Sitzung des Sommersemesters im Juli einen Vorschlag zur Zusammensetzung des Hochschulrates vorlegen. Das ist wichtig, weil danach dann mit der Auswahl des Personals begonnen werden kann", erklärt Oebbecke. Der Hochschulrat wählt das Rektorat oder das Präsidium, wobei der Senat zustimmungspflichtig ist, nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen und segnet den Hochschulentwicklungsplan ab. Er kann laut Gesetz aus sechs, acht oder zehn Mitgliedern bestehen, wobei bis zur Hälfte eine Besetzung mit Universitätsangehörigen möglich ist. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, ihn nur mit externen Experten zu besetzen. Dann allerdings ist eine Fachbereichskonferenz zwingend vorgeschrieben. Auswirkungen hat die Zusammensetzung auch auf die Wahl von Rektorat oder Präsidium, erläutert Oebbecke. Sind Interne vertreten, bedarf es nur einer Zweidrittel-Mehrheit, um ein gegenläufiges Votum des Senats zu überstimmen, sitzen nur Externe im Hochschulrat, ist eine Dreiviertel-Mehrheit notwendig. "Die Alternativen sind überschaubar. Ich denke, dass wir bald einen praktikablen Vorschlag vorlegen können", so Oebbecke.

Nächster wichtiger Punkt auf der Agenda der Verfassungskommission, die auch in den Semesterferien tagen wird, ist die Struktur von Rektorat oder Präsidium. "Die Benennnung ist dabei nur eine terminologische Frage, da künftig auch ein Rektor nicht mehr Angehöriger der Universität sein müsste“, erklärt der Jurist. "Viel wichtiger ist die Frage, wem künftig die Verwaltung zugeordnet ist." Bisher steht die Kanzlerin an der Spitze der einzelnen Dezernate. Sie wird künftig die Funktion einer Prorektorin oder einer Vizepräsidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung übernehmen. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die Verwaltung dem Rektorat oder Präsidium zu unterstellen, so dass die Prorektoren an der Spitze eines bestimmten Teils der Verwaltung, der ihren Fachressorts entspricht, stehen würden. Die Zahl der nicht-hauptberuflichen Prorektoren beziehungsweise der Vizepräsidenten kann der Hochschulrat festlegen.

Ebenfalls neu geregelt werden muss die Zusammensetzung des Senats, denn künftig könnten auch Dekane Stimmrecht erhalten. Deren Zahl allerdings kann allein das Präsidium oder das Rektorat über die Zahl der Fachbereiche bestimmen und damit auch die Zahl der Mitglieder des Senats. Ob das wünschenswert ist, muss der Senat entscheiden.

"Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns bis Ende des Jahres einigen können", ist Oebbecke vorsichtig. "Aber bis zum Ende des Wintersemesters sollten wir es auf jeden Fall schaffen." Danach stehen Neuwahlen zum Rektorat und Senat an und der Hochschulrat, der vom Ministerium bestätigt wird, hat seine Arbeit aufgenommen – die neuen Strukturen müssen dann ihre Tauglichkeit beweisen.


bn