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Ab dem nächsten Semester sind 275 Euro zusätzlich fällig

Senat beschließt in Sondersitzung Studienbeiträge

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Ist der Hund Demonstrant, freut sich das Herrchen. Rund 1200 Studierende machten noch einmal ihrem Unmut über Studiengebühren Luft. 

 Foto: pg

 

Es ist beschlossene Sache, zumindest für die nächsten zwei Jahre: Ab dem kommenden Wintersemester müssen auch an der WWU Studienbeiträge gezahlt werden. Allerdings anders als im Rest des Landes nur in Höhe von 275 Euro. Der Senat entschied sich in einer Sondersitzung, deutlich unter der Obergrenze von 500 Euro zu bleiben.

Trotzdem fürchten einige Studierende, ihr Studium abbrechen zu müssen, weil sie die Studienbeiträge nicht bezahlen können. Doch sowohl das Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz (HFGG) als auch die vom Senat verabschiedete Beitragssatzung sehen zahlreiche Ausnahmen vor. Grundsätzlich ausgenommen von Studienbeiträgen sind Studierende, die beurlaubt oder ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren oder ein Praktisches Jahr als Arzt ableisten. Auch zahlreiche soziale Gründe wurden in der Satzung berücksichtigt. Die Erziehung von minderjährigen Kindern, eine schwere Krankheit oder Behinderung und "unbillige Härten", die die wirtschaftliche Existenz gefährden können, gehören dazu.

Ebenfalls nur reduzierte oder keine Beiträge müssen Studierende zahlen, die sich in Organen der Selbstverwaltung wie der Fachschaft, dem AStA oder dem Senat engagieren und studierende Spitzensportler. Für ausländische Studierende gelten besondere Regelungen. Liegt ihr Einkommen unter dem 1,5fachen des BAföG-Höchstsatzes und haben sie keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen, werden sie von der Beitragspflicht befreit.

Nicht ausgenommen sind BAföG-Empfänger. Diese müssen allerdings nach ihrem Studium insgesamt nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen, was für viele Empfänger auf eine Befreiung hinausläuft. Wer kein BAföG bekommt und zahlen muss, kann ein Bildungsdarlehen in Anspruch nehmen, das erst nach dem Studium zurückgezahlt werden muss und auch erst dann, wenn ein gewisses Einkommen erreicht ist. Das Rektorat bemüht sich derzeit, einen Stipendienfonds ins Leben rufen, aus dem mithilfe privater Stifter qualifizierte Studierende unterstützt werden.

23 Prozent der Studienbeiträge fließen in einen Ausfallfonds für all jene, die entweder nicht zahlen müssen oder später das Darlehen nicht zurückzahlen können. Acht Millionen Euro, so die Schätzung, werden der WWU jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Der überwiegende Teil der Gelder soll direkt den Fachbereichen zugute kommen. Ein Prüfungsgremium, dem sechs Studierende, vier Hochschullehrer und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter angehören, soll sicherstellen, dass die Gelder nur für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen ausgegeben werden. Die Überprüfung betrifft vor allem die Organisation des Lehrbetriebs, die Einhaltung der Kriterien für die Prioritäten im Rahmen der Zulassung zu Lehrveranstaltungen und die Einhaltung von Mitteilungsfristen für Prüfungsergebnisse.

Zahlreiche Möglichkeiten gibt es, die Lehre weiter zu verbessern: Denkbar sind beispielsweise zusätzliche Tutorien, längere Öffnungszeiten, bessere Bibliotheks- und EDV-Ausstattung und eine intensivere Studienberatung. Die Entscheidung darüber, wie das Geld eingesetzt wird, liegt weit gehend bei den Fachbereichen.

bn

Weitere Informationen sind unter www.uni-muenster.de/hpol/studienbeitraege/index.html zu finden.