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Studienbeiträge wieder auf der Tagesordnung

Senat wird im Januar voraussichtlich Vor- und Nachteile diskutieren

 Eintritt Frei 

Trüber Himmel, trübe Stimmung: Beim AStA stößt der Vorstoß der Rektorin in Sachen Studienbeiträge auf Ablehnung.    

Foto [M]: Peter Grewer

 

"Einerseits war die Ankündigung überraschend für uns. Schließlich waren Studiengebühren erstmal vom Tisch. Andererseits war uns klar, dass auch an der Uni Münster irgendwann darüber diskutiert werden muss." AStA-Vorsitzender Tom Münster gibt sich enttäuscht, dass auch die einzige größere Hochschule in Nordrhein-Westfalen, an der bislang noch keine Studienbeiträge eingeführt worden sind, wohl nicht mehr lange eine Insel der Seligen bleiben kann. Rektorin Prof. Ursula Nelles hat in der Novembersitzung des Senats angekündigt, dass das Rektorat zur Senatssitzung am 17. Januar einen Bericht vorlegen wird, in dem Argumente für und wider Studienbeiträge sowie deren konkrete Ausgestaltung an anderen Hochschulen aufgelistet sein werden. Mit der Zusammenstellung des Materials sind die Prorektoren Prof. Karl-Hans Hartwig (Strategische Planung) und Prof. Harald Züchner (Budget) beauftragt.

"Wir kommen einfach nicht daran vorbei, das Thema zu diskutieren, wir sind schließlich keine Insel und die Tatsache, dass alle Hochschulen um uns herum Gebühren nehmen, beeinflusst auch uns", so Züchner. Deshalb wolle man sich vor allem anschauen, was andernorts für die soziale Abfederung getan wird. "Sollten Studienbeiträge kommen, werden wir alles dafür tun, um soziale Härten zu vermeiden", verspricht der Prorektor. Wichtig sei es ebenfalls, konkret zu benennen, wofür die Studienbeiträge ausgegeben werden, denn "sonst werden wir nie eine Akzeptanz dafür bekommen".

Die Fachhochschule hat vorgemacht, wie eine sozial verträgliche Regelung von Studienbeiträgen aussehen könnte. Nachdem es auch hier massive Proteste gegeben hatte, wurde schließlich unter Mitarbeit der Studierenden eine Gebührenordnung erlassen, die beispielsweise vorsieht, dass Eltern, behinderte oder kranke Studierende, Studierende, die ein integriertes Parxis- oder Auslandssemester absolvieren und ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank haben, von Studienbeiträge befreit werden. Studierenden, die sich im AStA oder anderen Gremien engagieren, werden die Gebühren teilweise erlassen.

Eine aktive Mitwirkung an der Einführung von Studienbeiträge ähnlich wie an der FH kann sich AStA-Vorsitzender Münster nicht vorstellen. "Noch ist der Tag der Entscheidung nicht da, noch müssen wir uns nicht positionieren." Und auch wenn demnächst ein neuer AStA im Amt sein sollte, sei man sich in der Ablehnung von Studiengebühren einig. "Ein neuer AStA wird keine Auswirkungen auf unsere Haltung haben", so Münster kämpferisch. Er plädiert dafür, zuerst einmal die vorhandenen Kapazitäten optimal einzusetzen und erst dann über Studienbeiträge zu diskutieren, wenn sich die Studienbedingungen dadurch nicht deutlich bessern.

Kurt Stiegler, hochschulpolitischer Referent des AStA, hofft, dass Studiengebühren noch bundesweit zu verhindern sind. Gemeinsam mit dem "freien zusammenschluss von studentInnnenschaften" (fzs) wird der AStA eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte einreichen. Denn im UN-Sozialpakt, den Deutschland bereits 1976 unterschrieben hat, heißt es ausdrücklich, dass zur Verwirklichung des Rechts eines jeden auf Bildung "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss" (siehe auch muz 2/06). Nach Auffassung von fzs und AStA sind damit Studiengebühren eindeutig völkerrechtswidrig.

Allerdings hat der UN-Ausschuss selbst festgelegt, dass Studiengebühren zulässig sind, wenn sie durch entsprechende Ausgestaltung ein Höchstmaß an sozialer Verträglichkeit aufweisen und den Zugang finanzschwacher Interessenten in keiner Weise erschweren. Für Tom Münster ist das durch das nordrhein-westfälische Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz allerdings  nicht gewährleistet: "Aufgrund dieses Gesetzes gibt es keine Möglichkeit, Studiengebühren zu erheben und trotzdem ein sozial gerechtes Studium zu ermöglichen."

bn